Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10
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Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10 Vorgang: OM 1938/13 OBR 10; ST 695/13 Mit der Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1983, gab der Ortsbeirat 10 dem Magistrat seine Ablehnende Haltung zur Verlagerung des Wahllokals 492-01, während der Wahlen am 22.09.2013 zur Kenntnis. Mit der Stellungnahme vom 17.05.2013, ST 695, wurde eine jahrelang abgeschlossene und deshalb nicht nachvollziehbare fortschreitende Bebauung des östlichen Frankfurter Bergs und daraus in absehbarer Zeit resultierende Teilung des Wahlbezirks aufgeführt. Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen begründete sein Vorgehen darüber hinaus damit, dass es bereits vor dieser Ortsbeiratsanregung, aufgrund der guten Erfahrung andernorts, einen Mietvertrag mit dem gebäudenutzenden Verein einging. Ebenso solle dann anhand der Erfahrungen über den zukünftigen Standort des Wahllokals entschieden werden. Über diese Erfahrungen wurde der Ortsbeirat 10 bislang nicht in Kenntnis gesetzt. Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen richtete nunmehr erneut das Wahllokal 492-01 zu den Wahlen am 25.05.2014 in dem privaten Kindergarten im Malvenweg 4 ein.
Inhalt
Auskunftsersuchen vom 03.06.2014, V 1035 entstanden aus Vorlage: OF 612/10 vom 14.05.2014
Betreff: Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10 Vorgang: OM 1938/13 OBR 10; ST 695/13 Mit der Anregung an den Magistrat vom 19.02.2013, OM 1983, gab der Ortsbeirat 10 dem Magistrat seine Ablehnende Haltung zur Verlagerung des Wahllokals 492-01, während der Wahlen am 22.09.2013 zur Kenntnis. Mit der Stellungnahme vom 17.05.2013, ST 695, wurde eine jahrelang abgeschlossene und deshalb nicht nachvollziehbare fortschreitende Bebauung des östlichen Frankfurter Bergs und daraus in absehbarer Zeit resultierende Teilung des Wahlbezirks aufgeführt. Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen begründete sein Vorgehen darüber hinaus damit, dass es bereits vor dieser Ortsbeiratsanregung, aufgrund der guten Erfahrung andernorts, einen Mietvertrag mit dem gebäudenutzenden Verein einging. Ebenso solle dann anhand der Erfahrungen über den zukünftigen Standort des Wahllokals entschieden werden. Über diese Erfahrungen wurde der Ortsbeirat 10 bislang nicht in Kenntnis gesetzt. Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen richtete nunmehr erneut das Wahllokal 492-01 zu den Wahlen am 25.05.2014 in dem privaten Kindergarten im Malvenweg 4 ein. Dies vorausgeschickt wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, wie es möglich ist, dass das zuständige Amt erneut entgegen § 82 Absatz 3 Satz 1 HGO sowie der § 4 Absatz 2 Spiegelstrich 10 der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte handelt und den Ortsbeirat 10 nicht beteiligt? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2013OFOF 397/10Keine Standortänderung des Wahllokals 492-01Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. Februar 2013OMOM 1938Keine Standortänderung des Wahllokals 492-01Direktanregung
- 17. Mai 2013STST 695Keine Standortveränderung des Wahllokals 492-01Stellungnahme
- 21. Juni 2013OFOF 479/10Auf Standortänderung des Wahllokals 492-01 verzichtenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Mai 2014OFOF 612/10Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates.10Ortsbeiratsantrag · SPD
- 3. Juni 2014Sie sind hierVV 1035Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10Anfrage
- 1. September 2014Antwort des Magistrats · nach 82 WochenSTST 1133Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen