Auf Standortänderung des Wahllokals 492-01 verzichten
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
verzichten Vorgang: OM 1938/13 OBR 10; ST 695/13 Der Magistrat wird dem Ortsbeirat 10 sicherlich zubilligen, dass er über weiter reichende Vorortkenntnisse und Bürgerkontakte verfügt, als ein in der Stadtmitte ansässiges Amt. Die aufgrund der Anregung OM 1938, vom 05.02.2013, ergangene Stellungnahme des Magistrats ST 695, vom 17.05.2013 beweist leider erneut deutlich, dass dieses kaum bis keine Berücksichtigung findet. Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen verursachte nunmehr mit diesem Status Quo, dass eine weder von den Bürgerinnen und Bürgern geforderte sowie von dem zuständigen Stadtbezirksvorsteher und dem Ortsbeirat 10 kritisierte Maßnahme in 2013 vollzogen wird. Da nicht davon auszugehen ist, dass das Bürgeramt, Statistik und Wahlen seine Erfahrungen am Wahltag an Hand einer Befragung der Wähler/innen sowie der umliegenden Anwohner zur Wahllokalverlagerung sammeln wird, darf bereits jetzt die Qualität der voraussichtlich entscheidungs-gebenden Erfahrungen ausdrücklich in Frage gestellt werden! Der Ortsbeirat 10 kritisiert darüber hinaus ebenso, dass ohne zwingende Notwendigkeit Räume in nichtstädtischer Nutzung angemietet werden und somit voraussichtlich auch unnötige bzw. vermeidbare Mietkosten verursacht werden. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert das Bürgeramt, Statistik und Wahlen anzuweisen, dass künftig jegliche Überlegungen und Planungen zur Verlegung oder von Neustandorten der Wahllokale im Ortsbezirk 10 dem Ortsbeirat frühzeitiger zur Kenntnis gegeben werden. Gleichermaßen die/der jeweilige Stadtbezirksvorsteher/in und der Ortsbeirat in diese Entscheidungsfindung stärker eingebunden wird.
Inhalt
Antrag vom 21.06.2013, OF 479/10
Betreff: Auf Standortänderung des Wahllokals 492-01 verzichten Vorgang: OM 1938/13 OBR 10; ST 695/13 Der Magistrat wird dem Ortsbeirat 10 sicherlich zubilligen, dass er über weiter reichende Vorortkenntnisse und Bürgerkontakte verfügt, als ein in der Stadtmitte ansässiges Amt. Die aufgrund der Anregung OM 1938, vom 05.02.2013, ergangene Stellungnahme des Magistrats ST 695, vom 17.05.2013 beweist leider erneut deutlich, dass dieses kaum bis keine Berücksichtigung findet. Das Bürgeramt, Statistik und Wahlen verursachte nunmehr mit diesem Status Quo, dass eine weder von den Bürgerinnen und Bürgern geforderte sowie von dem zuständigen Stadtbezirksvorsteher und dem Ortsbeirat 10 kritisierte Maßnahme in 2013 vollzogen wird. Da nicht davon auszugehen ist, dass das Bürgeramt, Statistik und Wahlen seine Erfahrungen am Wahltag an Hand einer Befragung der Wähler/innen sowie der umliegenden Anwohner zur Wahllokalverlagerung sammeln wird, darf bereits jetzt die Qualität der voraussichtlich entscheidungs-gebenden Erfahrungen ausdrücklich in Frage gestellt werden! Der Ortsbeirat 10 kritisiert darüber hinaus ebenso, dass ohne zwingende Notwendigkeit Räume in nichtstädtischer Nutzung angemietet werden und somit voraussichtlich auch unnötige bzw. vermeidbare Mietkosten verursacht werden. Der Magistrat wird deshalb aufgefordert das Bürgeramt, Statistik und Wahlen anzuweisen, dass künftig jegliche Überlegungen und Planungen zur Verlegung oder von Neustandorten der Wahllokale im Ortsbezirk 10 dem Ortsbeirat frühzeitiger zur Kenntnis gegeben werden. Gleichermaßen die/der jeweilige Stadtbezirksvorsteher/in und der Ortsbeirat in diese Entscheidungsfindung stärker eingebunden wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2013OFOF 397/10Keine Standortänderung des Wahllokals 492-01Ortsbeiratsantrag · SPD
- 19. Februar 2013OMOM 1938Keine Standortänderung des Wahllokals 492-01Direktanregung
- 17. Mai 2013STST 695Keine Standortveränderung des Wahllokals 492-01Stellungnahme
- 21. Juni 2013Sie sind hierOFOF 479/10Auf Standortänderung des Wahllokals 492-01 verzichtenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 14. Mai 2014OFOF 612/10Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates.10Ortsbeiratsantrag · SPD
- 3. Juni 2014VV 1035Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10Anfrage
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.