Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10
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Stellungnahme des Magistrats vom 01.09.2014, ST 1133
Betreff: Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10 Das Wahllokal für den Wahlbezirk 492-01 in der Kita Eddy's Burg liegt zentral im Wahlbezirk. Der Standort des bisherigen Wahllokals in der Albert-Schweitzer-Schule befand sich außerhalb des Wahlbezirks und bedeutete für alle Wahlberechtigen eine weitere Wegstrecke zur Stimmabgabe. Nach übereinstimmender Auskunft der Wahlvorsteher und deren Stellvertreter ist bei den Wahlterminen am 22. September 2013 und dem 25. Mai 2014 das Wahllokal in Eddy's Burg von den Wahlberechtigten sehr gut angenommen worden. Dies zeigt sich auch an der Zahl der Wählerinnen und Wähler. Die Wahlbeteiligung lag dort um 4,8 bzw. 4,5 Prozentpunkte über der Wahlbeteiligung im Stadtteil Frankfurter Berg und um 8,2 bzw. 2,1 Prozentpunkte über der stadtweiten Beteiligung an der Urnenwahl. Die positiven Erfahrungen mit der Einrichtung des Wahllokals in der Kita haben die Standortwahl bestätigt. Der Magistrat - Bürgeramt, Statistik und Wahlen - entscheidet abschließend über die Standorte von Wahllokalen. Grundlage hierfür sind die einschlägigen Vorschriften der jeweiligen Wahlordnungen. Selbstverständlich werden bei der Entscheidung auch Vorschläge aus den zuständigen Ortsbeiräten geprüft. Berücksichtigt wird zudem die Resonanz, die die Standorte bei den Wahlberechtigten selbst bisher gefunden haben.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. Februar 2013OMOM 1938Keine Standortänderung des Wahllokals 492-01Direktanregung
- 17. Mai 2013STST 695Keine Standortveränderung des Wahllokals 492-01Stellungnahme
- 14. Mai 2014OFOF 612/10Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates.10Ortsbeiratsantrag · SPD
- 3. Juni 2014VV 1035Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10Anfrage
- 1. September 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 80 WochenSTST 1133Fortsetzung der Standortänderung des Wahllokals 492-01 ohne Beteiligung des Ortsbeirates 10Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab