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Umgehende Darlegung des aktuellen Planungsstands der Ernst-Reuter-Schulen

Vorlagentyp: OMOrtsbeirat 8
90 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat 8 fordert den Magistrat auf, die Informationen zur Ausschreibung der Ernst-Reuter-Schulen umgehend schriftlich darzulegen. Dies ist wichtig, da die Sanierung und Wiederherstellung der Schulen ein zentrales Anliegen des Ortsbeirats darstellt.

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Anregung

Im Amtsblatt 1/2 vom 11.01.2022 wird die "Planungsleistung Abbruch-Neubau-Sanierung" ausgeschrieben. Weiterhin ist Folgendes zu entnehmen "Die Stadt Frankfurt am Main plant die Erweiterung der Ernst-Reuter-Schule, einer integrierten Gesamtschule sowie einer gymnasialen Oberstufe. Dies umfasst die Sanierung von Schulgebäuden, den Neubau von Sporthallen, eines Multifunktionsgebäudes und einer Schwimmhalle sowie den Abbruch der alten Sport- und Nebengebäude". Abschließend befindet sich in den Vergabeunterlagen u. a. eine umfangreiche grafische Gegenüberstellung von Gebäudeteilen, die abgerissen, neu gebaut oder saniert werden sollen. Entsprechend ist davon auszugehen, dass bereits weitreichende Planungen vorgenommen wurden, die auf die weiteren Schritte erheblichen Einfluss haben werden.

Dem Magistrat sollte seit Jahren bekannt sein, dass die Sanierung und Wiederherstellung der Ernst-Reuter-Schulen ein Herzensanliegen des Ortsbeirats 8 darstellt. Immer wieder wurde die Beteiligung des Gremiums zugesagt, fand jedoch faktisch nicht statt. Das nun bereits Ergebnisse vorliegen, die für eine Ausschreibung ausreichend sind, aber nicht für den Ortsbeirat 8, verwundert an dieser Stelle sehr.

Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich die der Ausschreibung zugrunde liegenden Informationen dem Ortsbeirat 8 zunächst schriftlich darzulegen. Sofern hierbei noch vertrauliche Inhalte zu beachten sind, kann dies auch als nicht öffentliche Vorlage erfolgen.

Begründung

Planungsstands der Ernst-Reuter-Schulen Im Amtsblatt 1/2 vom 11.01.2022 wird die "Planungsleistung Abbruch-Neubau-Sanierung" ausgeschrieben. Weiterhin ist Folgendes zu entnehmen "Die Stadt Frankfurt am Main plant die Erweiterung der Ernst-Reuter-Schule, einer integrierten Gesamtschule sowie einer gymnasialen Oberstufe. Dies umfasst die Sanierung von Schulgebäuden, den Neubau von Sporthallen, eines Multifunktionsgebäudes und einer Schwimmhalle sowie den Abbruch der alten Sport- und Nebengebäude". Abschließend befindet sich in den Vergabeunterlagen u. a. eine umfangreiche grafische Gegenüberstellung von Gebäudeteilen, die abgerissen, neu gebaut oder saniert werden sollen. Entsprechend ist davon auszugehen, dass bereits weitreichende Planungen vorgenommen wurden, die auf die weiteren Schritte erheblichen Einfluss haben werden. Dem Magistrat sollte seit Jahren bekannt sein, dass die Sanierung und Wiederherstellung der Ernst-Reuter-Schulen ein Herzensanliegen des Ortsbeirats 8 darstellt. Immer wieder wurde die Beteiligung des Gremiums zugesagt, fand jedoch faktisch nicht statt. Das nun bereits Ergebnisse vorliegen, die für eine Ausschreibung ausreichend sind, aber nicht für den Ortsbeirat 8, verwundert an dieser Stelle sehr.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 27. Januar 2022OFOF 109/8Umgehende Darlegung des aktuellen Planungsstands der Ernst-Reuter-SchulenOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 17. Februar 2022Sie sind hier
    OMOM 1688Umgehende Darlegung des aktuellen Planungsstands der Ernst-Reuter-Schulen
    Direktanregung
  3. 10. Oktober 2022STST 2355Umgehende Darlegung des aktuellen Planungsstands der Ernst-Reuter-SchulenStellungnahme
  4. 21. November 2022OFOF 229/8Planungsstand der Ernst-Reuter-Schulen umgehend darlegenOrtsbeiratsantrag · SPD
  5. 8. Dezember 2022OMOM 3272Planungsstand der Ernst-Reuter-Schulen umgehend darlegenDirektanregung
  6. 20. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 90 WochenSTST 2148Planungsstand der Ernst-Reuter-Schulen umgehend darlegenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 8
Sitzung 13 · 15.09.2022
TO I, TOP 40
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 14 · 13.10.2022
TO I, TOP 36
Zur Kenntnis
a) Es dient zur Kenntnis, dass eine schriftliche Stellungnahme des Magistrats nicht vorliegt und ein Vertreter des Magistrats in der Sitzung nicht zugegen war. b) Der Magistrat wird hiermit unter Hinweis auf § 4 Absatz 10 GOOBR an die Erledigung der Angelegenheit erinnert.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 15 · 10.11.2022
TO I, TOP 34
Beraten
Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat zwischenzeitlich eine schriftliche Stellungnahme (ST 2355) vorgelegt hat. Aktenzeichen: 40 2

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

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