Umgehende Darlegung des aktuellen Planungsstands der Ernst-Reuter-Schulen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 8 fordert den Magistrat auf, die Informationen zur Ausschreibung der Ernst-Reuter-Schulen umgehend schriftlich darzulegen. Dies ist wichtig, da die Sanierung und Wiederherstellung der Schulen ein zentrales Anliegen des Ortsbeirats darstellt.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Im Amtsblatt 1/2 vom 11.01.2022 wird die "Planungsleistung Abbruch-Neubau-Sanierung" ausgeschrieben. Weiterhin ist Folgendes zu entnehmen "Die Stadt Frankfurt am Main plant die Erweiterung der Ernst-Reuter-Schule, einer integrierten Gesamtschule sowie einer gymnasialen Oberstufe. Dies umfasst die Sanierung von Schulgebäuden, den Neubau von Sporthallen, eines Multifunktionsgebäudes und einer Schwimmhalle sowie den Abbruch der alten Sport- und Nebengebäude". Abschließend befindet sich in den Vergabeunterlagen u. a. eine umfangreiche grafische Gegenüberstellung von Gebäudeteilen, die abgerissen, neu gebaut oder saniert werden sollen. Entsprechend ist davon auszugehen, dass bereits weitreichende Planungen vorgenommen wurden, die auf die weiteren Schritte erheblichen Einfluss haben werden.
Dem Magistrat sollte seit Jahren bekannt sein, dass die Sanierung und Wiederherstellung der Ernst-Reuter-Schulen ein Herzensanliegen des Ortsbeirats 8 darstellt. Immer wieder wurde die Beteiligung des Gremiums zugesagt, fand jedoch faktisch nicht statt. Das nun bereits Ergebnisse vorliegen, die für eine Ausschreibung ausreichend sind, aber nicht für den Ortsbeirat 8, verwundert an dieser Stelle sehr.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, schnellstmöglich die der Ausschreibung zugrunde liegenden Informationen dem Ortsbeirat 8 zunächst schriftlich darzulegen. Sofern hierbei noch vertrauliche Inhalte zu beachten sind, kann dies auch als nicht öffentliche Vorlage erfolgen.
Begründung
Planungsstands der Ernst-Reuter-Schulen Im Amtsblatt 1/2 vom 11.01.2022 wird die "Planungsleistung Abbruch-Neubau-Sanierung" ausgeschrieben. Weiterhin ist Folgendes zu entnehmen "Die Stadt Frankfurt am Main plant die Erweiterung der Ernst-Reuter-Schule, einer integrierten Gesamtschule sowie einer gymnasialen Oberstufe. Dies umfasst die Sanierung von Schulgebäuden, den Neubau von Sporthallen, eines Multifunktionsgebäudes und einer Schwimmhalle sowie den Abbruch der alten Sport- und Nebengebäude". Abschließend befindet sich in den Vergabeunterlagen u. a. eine umfangreiche grafische Gegenüberstellung von Gebäudeteilen, die abgerissen, neu gebaut oder saniert werden sollen. Entsprechend ist davon auszugehen, dass bereits weitreichende Planungen vorgenommen wurden, die auf die weiteren Schritte erheblichen Einfluss haben werden. Dem Magistrat sollte seit Jahren bekannt sein, dass die Sanierung und Wiederherstellung der Ernst-Reuter-Schulen ein Herzensanliegen des Ortsbeirats 8 darstellt. Immer wieder wurde die Beteiligung des Gremiums zugesagt, fand jedoch faktisch nicht statt. Das nun bereits Ergebnisse vorliegen, die für eine Ausschreibung ausreichend sind, aber nicht für den Ortsbeirat 8, verwundert an dieser Stelle sehr.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 27. Januar 2022OFOF 109/8Umgehende Darlegung des aktuellen Planungsstands der Ernst-Reuter-SchulenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. Februar 2022Sie sind hierOMOM 1688Umgehende Darlegung des aktuellen Planungsstands der Ernst-Reuter-SchulenDirektanregung
- 10. Oktober 2022STST 2355Umgehende Darlegung des aktuellen Planungsstands der Ernst-Reuter-SchulenStellungnahme
- 21. November 2022OFOF 229/8Planungsstand der Ernst-Reuter-Schulen umgehend darlegenOrtsbeiratsantrag · SPD
- 8. Dezember 2022OMOM 3272Planungsstand der Ernst-Reuter-Schulen umgehend darlegenDirektanregung
- 20. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 90 WochenSTST 2148Planungsstand der Ernst-Reuter-Schulen umgehend darlegenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.