Skip to main content

Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des Vorhabens

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

11.01.2016

Auskunftsersuchen

Baugebiet Harheim-Süd/Bebauungsplan Nr. 687 - Fläche für Wohngebäude für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Altenwohnungen hier: Planung des Sozialdezernats

Details im PARLIS V_1549_2016
21.01.2016

Anregung Ortsbeirat

Bebauungsplan Nr. 687 – Harheim-Süd hier: Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf (Altenwohnungen)

Details im PARLIS OM_4935_2016
28.01.2017

Antrag Ortsbeirat

Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des Vorhabens

Details im PARLIS OF_47-14_2017
13.02.2017

Anregung Ortsbeirat

Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des Vorhabens

Details im PARLIS OM_1236_2017
09.06.2017

Stellungnahme des Magistrats

Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des Vorhabens

Details im PARLIS ST_1076_2017
Partei(en):

S A C H S T A N D :

Anregung an den Magistrat vom 13.02.2017, OM 1236 entstanden aus Vorlage: OF 47/14 vom 28.01.2017 Betreff: Bebauungsplan Nr. 687 - Harheim-Süd, Fläche für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf - Seniorenwohnen hier: Bauliche Beurteilung des Vorhabens Vorgang: OM 4935/16 OBR 14; V 1549/16 OBR 14 Der Magistrat wird gebeten, die potenzielle Erbpachtnehmerin für das im Betreff genannte Grundstück sowie den Betreiber der dort geplanten Anlage aufzufordern, dem Ortsbeirat bemaßte Baupläne aller Bauabschnitte und Etagen sowie ein detailliertes Betriebskonzept inklusive maximaler Belegungszahl (insgesamt und pro Wohneinheit) sowie prozentualer Anteile der geplanten Nutzergruppen (Flüchtlinge, Senioren, weitere förderungswürdige Personengruppen) vorzulegen.

Begründung:

Der Ortsbeirat 14 hat in der Sitzung vom 21.01.2016 (OM 4935) auf Grundlage der zum damaligen Zeitpunkt vorliegenden Planung und des Betriebskonzepts den Magistrat gebeten, einen neuen nutzungs- und integrationstauglichen Vorschlag zu präsentieren. Dem ist der Magistrat gefolgt. Zur Beurteilung der nun neu geplanten Einrichtung sind die oben genannten Dokumente unerlässlich. Der Ortsbeirat hatte in der Sitzung vom 11.01.2016 (V 1549) festgestellt, dass die im Bebauungsplan Nr. 687 festgelegten Grundzüge der Planung weiterhin gelten. Da die Planungen möglicherweise von den planerischen Zielen und den Festsetzungen im Bebauungsplan Nr. 687 abweichen, besteht ein erhebliches öffentliches Interesse an der Beteiligung des Ortsbeirats. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 14dazugehörende Vorlage: Auskunftsersuchen vom 11.01.2016, V 1549 Anregung an den Magistrat vom 21.01.2016, OM 4935 Stellungnahme des Magistrats vom 09.06.2017, ST 1076 Beratung im Ortsbeirat: 14 Aktenzeichen: 61 00