Anregung an den Magistrat vom
13.02.2017,
OM 1226 entstanden aus Vorlage:
OF 117/11 vom
25.01.2017 Betreff: Ortskerne beleben - das Bürgeramt muss im Ortskern Fechenheim bleiben
Der Magistrat wird aufgefordert, grundsätzlich das Bürgeramt im Ortskern des Stadtteils Fechenheim zu erhalten und dadurch den Ortskern zu stärken. - Bei Planungen zu einer Verlegung des Bürgeramtes ist die Stadtteilberatung "Aktive Kernbereiche" in Fechenheim aktiv in alle wichtigen Entscheidungs- und Planungsprozesse mit einzubeziehen und anzuhören ("Aktive Kernbereiche" ist ein Europäisches und Landesförderungsprogramm für nachhaltige Stadtentwicklung in Hessen, welches den Erhalt des Ortskerns mit 7,5 Millionen Euro unterstützt und grundsätzlich versucht, den Ortskern neu zu beleben und zu erhalten.). - Das Dezernat IV, Planen und Wohnen, verantwortlich für die Stadtentwicklung, ist als gleichwertiger Partner bei den Prozessen anzuhören, einzubinden und ihm ist ein Vetorecht einzuräumen. - Die Wirtschaftsförderung ist bei den Entscheidungen zu einer Verlegung um ihre Stellungnahme zu bitten und deren Expertise ist zu nutzen, um deren Wissen und die Expertise zur Stadtentwicklung, Standortpolitik der Stadt Frankfurt am Main, Immobiliennutzung, Logistik und Mobilität im Stadtteil mit einfließen zu lassen.
Begründung:
Im Rahmen der Um- und Neustrukturierung von Bürgerämtern wurde von Herrn Stadtrat Schneider in den Ortsbeiratssitzungen der Ortsbeiräte 11 und 16 eine eventuelle Zukunft der Bürgerämter in den Stadtteilen Fechenheim und Bergen-Enkheim vorgestellt. Dabei geht es primär um deren Standorte. Es wurden bereits verschiedene Alternativen ins Auge gefasst und diskutiert. Neben der Schließung oder Zusammenlegung der bestehenden Außenstellen Bergen und Fechenheim-Süd, wurde auch über eine Zusammenfassung der beiden bisherigen Angebote an einem neuen Standort nachgedacht und über eine Meldestelle im Hessen-Center oder in Fechenheim-Nord, neben Kaufland, gesprochen. Die Stadt selbst hat gerade erst einen Prozess in zwei Instanzen verloren. Es ging dabei um ein Einzelhandelsgeschäft an dem Ort, an dem sie nun eventuell selbst ein neues Bürgeramt plant. Die im Prozess angeführten Probleme müssen nicht nur für den Einzelhandel gelten, sondern müssen dann auch für ein Bürgeramt gelten. Ein Bürgeramt im Hessen-Center ansiedeln zu wollen, ist zwar bürgerfreundlich, aber entbehrt jeglicher Wirtschaftlichkeit. Es ist hinlänglich bekannt, mit welchen Knebelverträgen die Unternehmer der größten Einkaufszentren Deutschlands die Ladeninhaber knebeln. So müssen z. B. Öffnungszeiten mit dem Betreiber abgestimmt sein und sind vertraglich fixiert. Es gibt Betriebspflichten, Ausgabenbeteiligung für Werbeaktionen, die einseitig festgelegt werden können und durchgeführt werden, Parkgebühren, die für Besucherinnen und Besucher anfallen, hohe Nebenkosten durch teure Infrastruktur usw. Da es sich ebenfalls um stadtplanerische Effekte handelt, ist es zwingend erforderlich, alle Beteiligten "mit ins Boot zu holen", um die langzeitigen Effekte einer solch wichtigen Entscheidung zu beurteilen. Es macht keinen Sinn, vorne Millionen auszugeben, um ein Ziel zu erreichen, dann von hinten, um ein paar Tausend Euro im Jahr einzusparen, vom eigenen Partner im Team das große Ziel torpediert zu bekommen. Ziel dieses Prozesses muss eine Lösung sein, die den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort weiterhin ein benutzerfreundliches Angebot garantiert und stadtplanerische Effekte nicht aus dem Fokus verlieren lässt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2017, ST 1004 Stellungnahme des Magistrats vom 04.12.2017, ST 2345 (nicht öffentlich) Stellungnahme des Magistrats vom 10.08.2018, ST 1559 Aktenzeichen: 12 2