Bettinaschule - Zuschuss für Installation des Schullogos an der Außenfassade
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Bisheriger Verlauf
25.03.2019
24.11.2019
20.01.2020
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Abgrenzung Investitionsmaßnahme/Förderung von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen
Details im PARLIS OM_4487_2019Antrag Ortsbeirat
Bettinaschule - Zuschuss für Installation des Schullogos an der Außenfassade
Details im PARLIS OF_978-2_2019Bettinaschule - Zuschuss für Installation des Schullogos an der Außenfassade
Details im PARLIS OIB_377_202025.03.2019
Anregung Ortsbeirat
Abgrenzung Investitionsmaßnahme/Förderung von Vereinen und bürgerschaftlichen Initiativen
Details im PARLIS OM_4487_201924.11.2019
Antrag Ortsbeirat
Bettinaschule - Zuschuss für Installation des Schullogos an der Außenfassade
Details im PARLIS OF_978-2_201920.01.2020
Bettinaschule - Zuschuss für Installation des Schullogos an der Außenfassade
Details im PARLIS OIB_377_2020 Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 24.11.2019, OF 978/2
Betreff: Bettinaschule - Zuschuss für Installation des Schullogos an der Außenfassade
Vorgang: Beschl. d. Stv.-V., § 5183/14; OM 4487/19 OBR 2 Der Ortsbeirat möge beschließen: Vorbehaltlich der Bestätigung der Sicherstellung der Gesamtfinanzierung vor Beginn der Maßnahme stellt der Ortsbeirat 2 aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. bis zu max. 12.500,- EUR zur Co-Finanzierung der Erstellung und Installation des Schullogos an der Außenfassade der Bettinaschule zur Verfügung. Die Mittel können über den Förderverein der Schule (gegen Nachweis der Kosten) oder über das zuständige Fachamt der Stadt Frankfurt abgerechnet werden. Die Zuschussvergabe fällt aus Sicht des OBR 2 somit nicht unter die Zuschuss-Definition des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 16.10.2014 § 5183 zur Erweiterung der Verwendungsmöglichkeiten des Ortsbeiratsbudgets (siehe auch OM 4487 vom 25.03.2019). Begründung:
Die Bettinaschule möchte an ihrer Außenfassade im Eingangsbereich gerne ein Kunstwerk anbringen, welches das Bild der Namensgeberin Bettina von Arnim zeigt. Hierzu gab es bereits Gespräche der Schulleitung mit einem Frankfurter Künstler und dem fachlich zuständigen städtischen Amt (ABI). Die Kunst-AG der Bettinaschule war ebenfalls in das Projekt eingebunden. Die Gesamtkosten des Vorhabens liegen bei ca. 25 TEUR, wovon die Schule bzw. der Förderverein rund die Hälfte aus Eigenmitteln darstellen kann. Sollten zusätzliche Kosten über die genannten 25 TEUR hinaus anfallen, so wären diese durch Dritte zu finanzieren. Die erfolgte Sicherstellung der Gesamtfinanzierung ist vor Beginn der Maßnahme zu bestätigen. Der genannte Betrag stellt unbestritten eine Herausforderung für das Budget des OBR 2 dar. Mit dem Projekt wird aber die Identifikation der Schulgemeinde mit ihrer Schule wesentlich gestärkt, was der weiteren positiven Entwicklung der Bettinaschule nur förderlich sein kann.
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 25.03.2019, OM 4487
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
37. Sitzung des OBR 2 am 02.12.2019, TO I, TOP 36 Beschluss: Die Vorlage OF 978/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 2 am 20.01.2020, TO I, TOP 7 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 377 2020 Die Vorlage OF 978/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass maximal 10.000 Euro zur Verfügung gestellt werden. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung 1 LINKE. und Piraten