Gastronomie Weißadlergasse
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Bisheriger Verlauf
01.06.2019
18.06.2019
18.06.2019
Partei(en): CDU
S A C H S T A N D :
Antrag vom 01.06.2019, OF 977/1
Betreff: Gastronomie Weißadlergasse
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert die Außengastronomie im gesamten Bereich der Weissadlergasse besser zu regulieren. Dazu sollen für alle Betriebe die Genehmigungen nur erteilt werden, wenn genügend Fläche für die Außengastronomie vorhanden ist. Die Flächen der Außengastronomie sollen dann mit Markierungen (siehe Bild) gekennzeichnet werden, so wie es teilweise schon der Fall. Des Weiteren wird der Magistrat aufgefordert die markierten Flächen der Außengastronomie dann regelmäßig auf deren Einhaltung zu kontrollieren. Begründung:
In der Weissadlergasse befinden sich zahlreiche Cafes und Restaurants. Es ist verständlich, dass in den Sommermonaten diese auch eine Außengastronomie betreiben wollen. Dies ist auch gut so. Die Bürgersteige in der Weissadlergasse sind jedoch teilweise recht schmal, besonders auf der südlichen Seite (siehe Bilder). Teilweise kommt man bei den vielen Tischen und Stühlen kaum noch durch als Fußgänger, und schon gar nicht als Rollstuhlfahrer oder mit Kinderwagen. Der Bürgersteig sollte für alle benutzbar bleiben. Deshalb müssen klare Grenzen für die Außengastronomie gezogen werden. Dies kann durch die kleinen Markierungen aus Metall geschehen oder wie beispielsweise in Hamburg durch weiße Linien. Eine Kontrolle durch die Stadt ist an dieser Stelle unabdingbar, da die Grenzen sonst nicht eingehalten werden.
Beratung im Ortsbeirat: 1
Beratungsergebnisse:
32. Sitzung des OBR 1 am 18.06.2019, TO I, TOP 41 Die CDU-Fraktion stellt den Geschäftsordnungsantrag auf Ende der Debatte und sofortige Abstimmung. Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4827 2019 1. Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 977/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. 3 SPD, GRÜNE, FDP, ÖkoLinX-ARL und 1 U.B. gegen 1 SPD, CDU, BFF, Die PARTEI und 1 U.B. (= Annahme) bei Enthaltung LINKE. zu 2. SPD, CDU, FDP und 1 U.B. gegen GRÜNE, BFF, ÖkoLinX-ARL, Die PARTEI und 1 U.B. (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.