Sauberkeit im Bereich der beiden Brückenüberführungen in der Oppenheimer Landstraße
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Bisheriger Verlauf
01.11.2023
24.11.2023
Antrag Ortsbeirat
Sauberkeit im Bereich der beiden Brückenüberführungen in der Oppenheimer Landstraße
Details im PARLIS OF_958-5_2023Ortsbeirat Magistratsvorlage
Sauberkeit im Bereich der beiden Brückenüberführungen in der Oppenheimer Landstraße
Details im PARLIS OM_4733_202301.11.2023
Antrag Ortsbeirat
Sauberkeit im Bereich der beiden Brückenüberführungen in der Oppenheimer Landstraße
Details im PARLIS OF_958-5_202324.11.2023
Anregung Ortsbeirat
Sauberkeit im Bereich der beiden Brückenüberführungen in der Oppenheimer Landstraße
Details im PARLIS OM_4733_2023 Partei(en): SPD • FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 01.11.2023, OF 958/5
Betreff: Sauberkeit im Bereich der beiden Brückenüberführungen in der Oppenheimer Landstraße
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat auf, in dem Bereich unter den beiden Eisenbahnbrücken in der Oppenheimer Landstraße regelmäßig Straßenreinigungen und Kontrollen hinsichtlich der dort abgestellten, offensichtlich herrenlosen Kraftfahrzeuge durchzuführen. Begründung:
Der obige Bereich befindet sich in einem bedauernswerten, stark verwahrlosten und verschmutzten Zustand. Dort befinden sich Müllansammlungen wie Pizza-Kartons und alte Zeitungen sowie zerstörte Glasflaschen. An den Brückenpfeilern befindet sich Unkrautwuchs. Es sind dort ebenfalls jede Menge Altlaubansammlungen, die zu einer Sturzgefahr für Fußgänger führen. Weiterhin ist festzustellen, dass der Platz unter den Brücken zum Abstellplatz für herrenlose Kraftfahrzeuge genutzt wird. Ein solcher Zustand ist für die Passanten nicht hinnehmbar und beeinträchtigt dort auch das Aufenthaltsgefühl. Rückfragen bei der FES und der Deutschen Bahn Service AG haben leider nicht zum Erfolg geführt. Hier muss dringend Abhilfe geschaffen werden.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
25. Sitzung des OBR 5 am 24.11.2023, TO I, TOP 19 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4733 2023 Die Vorlage OF 958/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme