Skip to main content

Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neubau Treppenturm zur Main-Neckar-Brücke

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.01.2013

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Rampe zur Main-Neckar-Brücke (Südseite)

Details im PARLIS EA_12_2013
07.03.2014

Stellungnahme des Magistrats

Rampe zur Main-Neckar-Brücke (Südseite)

Details im PARLIS ST_348_2014
22.09.2014

Antrag Ortsbeirat

Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neubau Treppenturm zur Main-Neckar-Brücke

Details im PARLIS OF_953-5_2014
10.10.2014

Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neubau Treppenturm zur Main-Neckar-Brücke

Details im PARLIS EA_35_2014
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 22.09.2014, OF 953/5 Betreff: Haushalt 2015/2016 Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Neubau Treppenturm zur Main-Neckar-Brücke Vorgang: EA 12/13 OBR 5; ST 348/14 Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, den Magistrat aufzufordern, den im Schreiben vom 4.8.2014 (Anlage) angekündigten Ersatzbau des Treppenturms in dieser Form nicht durchzuführen. Stattdessen soll das offenbar kurzfristig zu realisierende Bauwerk eine Rampe einschließen, auch wenn die Ausführung nur als Provisorium möglich sein sollte. In diesem Fall wäre auch eine Rampe mit mehr als 6 % Steigung akzeptabel. Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan einzustellen.

Begründung:

Schon seit vielen Jahren fordert der OBR eine Rampe vom Steg an der Eisenbahnbrücke zur Mainuferstraße, so zuletzt im Etatantrag EA 12/2013. Noch im März 2014 hat der Magistrat in der ST 348 mitgeteilt, dass noch keine endgültige Stellungnahme abgegeben werden könne. Der Ortsbeirat ist daher erstaunt, dass die Verwaltung in ihrem Schreiben mitteilt, dass der alte Holztreppenturm so baufällig sei, dass er kurzfristig abgerissen werden müsse. Der Ersatz der nicht barrierefreien Konstruktion durch ein gleichartiges Bauwerk in Stahl ist nicht akzeptabel. Vielmehr muss gewährleistet werden, dass alle ihre Fahrräder, Kinderwagen usw. zumindest durch Schieben auf der zu errichtenden Rampe bewegen können. Anlage 1 (ca. 171 KB)dazugehörende Vorlage: Etatanregung vom 18.01.2013, EA 12 Stellungnahme des Magistrats vom 07.03.2014, ST 348 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

34. Sitzung des OBR 5 am 10.10.2014, TO I, TOP 37 Beschluss: Etatanregung EA 35 2014 Die Vorlage OF 953/5 wird als gemeinsamer Antrag von GRÜNEN und SPD in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme