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Entfernungsabhängige RMV-Tarife und Kurzstreckenregelung überdenken

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

15.01.2016

Bericht des Magistrats

Neue entfernungsabhängige RMV-Tarife

Details im PARLIS B_18_2016
01.02.2016

Antrag Ortsbeirat

Entfernungsabhängige RMV-Tarife und Kurzstreckenregelung überdenken

Details im PARLIS OF_933-10_2016
16.02.2016

Anregung Ortsbeirat

Entfernungsabhängige RMV-Tarife und Kurzstreckenregelung überdenken

Details im PARLIS OM_5038_2016
Partei(en): SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.02.2016, OF 933/10

Betreff: Entfernungsabhängige RMV-Tarife und Kurzstreckenregelung überdenken
Vorgang: B 18/16 Eigenberechnungen einer Bürgerin am Frankfurter Berg zufolge verursacht der entfernungsabhängige Tarif von der Haltestelle Hagebuttenweg zur Hauptwache einen Ticketpreis in Höhe von 5,97 EUR. Somit verursacht dies, mangels barrierefreier Alternative eine Preiserhöhung um 3,17 EUR (+113%). Gerade ältere Menschen sowie finanziell schwächer gestellte Menschen verfügen nicht zwangsläufig über ein Smartphone. Darüber hinaus sind die S-Bahnhaltestellen im Ortsbezirk 10 absehbar noch nicht barrierefrei nutzbar. Das Netz- und Tarif-Beispiel Berlin zeigt, dass ein attraktives Beförderungsmittel- sowie Preisniveau zur stärkeren ÖPNV Nutzung führt. Dies reduziert die Nachfrage an KFZ-Abstellplätzen und deren Nutzung. Zwangsläufig führt das zu einer Reduktion des Individualverkehrs und der Erhaltungs- bzw. Wiederherstellungskosten unserer Infrastruktur. Dies vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert auf den RMV einzuwirken, dass - ein sozialgerechter und lebenswirklichkeitsnaher Tarif gefunden wird. Entfernungsabhängige Tarife entsprechen dem beispielsweise innerstädtisch nicht. - Haltestellen entlang der Stadtgrenze innerhalb einem Luftlinienradius von wenigstens 4 Km einen günstigen Tarif erhalten. - auf innerstädtischen Kurzstrecken ebenfalls nicht mehr Streckenentfernungs- sondern Luftlinienabhängig ein Radius von 2 Km angewandt wird.

Begründung:

Insbesondere in den stadtrandnahen Stadtteilen des Ortsbezirks 10, können diese Regelungen zu einer noch besseren Nutzung des ÖPNVs führen. Dies ist angesichts der bereits jetzt prekären Parkplatzsituationen und hinsichtlich der durch die weiteren Neubaugebiete zu erwartenden starken Zuwächse an Einwohnern dringend erforderlich. Die Anwendung des Luftlinienradiusprinzips ist für die potentiellen ÖPNV Nutzer leichter nachvollziehbar. Dies steigert sicherlich neben der Akzeptanz auch die Auslastung der ÖPNV-Fahrzeuge außerhalb der Verkehrsspitzenzeiten. Außerdem gehen ungünstige Linienführungen sowie das Fehlen von entsprechenden Linienbeziehungen nicht mehr zulasten der Nutzer. Eine höhere ÖPNV-Nutzung kompensiert durch die zu erwartenden Mehreinnahmen und bessere Auslastungen andere Ausgaben. Ein positiver ökologischer sowie volkswirtschaftlicher Effekt ist wahrscheinlich. Für die Bürgerinnen und Bürger im Ortsbezirk 10 bedeutet das eine vielfältige Steigerung ihrer Lebensqualität.

dazugehörende Vorlage:
Bericht des Magistrats vom 15.01.2016, B 18
Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

49. Sitzung des OBR 10 am 16.02.2016, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5038
2016 Die Vorlage OF 933/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme