Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes B62d Nr. 1
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Bisheriger Verlauf
17.11.2020
03.12.2020
Antrag Ortsbeirat
Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes B62d Nr. 1
Details im PARLIS OF_920-9_2020Auskunftsersuchen
Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes B 62 d Nr. 1
Details im PARLIS V_1885_202017.11.2020
Antrag Ortsbeirat
Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes B62d Nr. 1
Details im PARLIS OF_920-9_202003.12.2020
Auskunftsersuchen
Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes B 62 d Nr. 1
Details im PARLIS V_1885_2020 Partei(en): BFF
S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.11.2020, OF 920/9
Betreff: Überplanung eines Teilbereichs innerhalb des Bebauungsplanes B62d Nr. 1
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob es im Rahmen der kommenden Modernisierungs- bzw. Sanierungmaßnahmen an der Diesterwegschule möglich wäre, die Schule auch hinsichtlich des absehbaren steigenden Bedarfs an Schulplätzen insgesamt deutlich zu vergrößern. Wäre es möglich, die schulischen Flurstücke 82/1 und 82/2, die sich innerhalb des Bebauungsplanes B62d Nr. 1 befinden, mit einer am kommenden Raumbedarf der Schule orientierten, eigenständigen Bauleitplanung entsprechend des Bedarfs rechtssicher zu überplanen? Wäre diese Bauleitplanung zu einem späteren Zeitpunkt ggf. um weitere angrenzende Flurstücke wie beispielsweise 111 - 119/2 erweiterbar? Begründung:
Ginnheim wächst. Die Anzahl der Schulplätze muss schnell mitwachsen. Die Kapazitäten der Grundschulen in dem Bereich - Diesterwegschule und Astrid-Lindgren-Schule - stoßen bereits heute an ihre Grenzen. Durch viele neue Wohnungen, u. a. durch die Nachverdichtung in der Platensiedlung, werden auch viele neu hinzuziehende Kinder sehr bald einen Schulplatz benötigen. Im Fall der Diesterwegsschule bestünde vielleicht die Möglichkeit, deutlich mehr Raum für dringend benötigte Schulplätze zu schaffen. Dies könnte mit einem ersten Schritt im Rahmen einer separaten Überplanung des Schulgrundstücks und evtl. angrenzende Nachbargrundstücke (unter Berücksichtigung der Interessen Eigentümern) grundsätzlich planungsrechtlich ermöglicht werden.
Beratung im Ortsbeirat: 9
Beratungsergebnisse:
44. Sitzung des OBR 9 am 03.12.2020, TO I, TOP 20 Die Vorlage OF 920/9 wird zum interfraktionellen Antrag erklärt. Beschluss: Auskunftsersuchen V 1885 2020 Die Vorlage OF 920/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Tenor die Worte "im Rahmen" durch "unabhängig von" ersetzt werden. Abstimmung: Einstimmige Annahme