Zukunft der Wasserhäuschen - Frankfurter Kulturgut pflegen, Wirtschaftsfaktor stärken
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Bisheriger Verlauf
22.05.2021
11.06.2021
Antrag Ortsbeirat
Zukunft der Wasserhäuschen - Frankfurter Kulturgut pflegen, Wirtschaftsfaktor stärken
Details im PARLIS OF_92-5_2021Ortsbeirat Magistratsvorlage
Zukunft der Wasserhäuschen - Frankfurter Kulturgut pflegen, Wirtschaftsfaktor stärken
Details im PARLIS OM_323_202122.05.2021
Antrag Ortsbeirat
Zukunft der Wasserhäuschen - Frankfurter Kulturgut pflegen, Wirtschaftsfaktor stärken
Details im PARLIS OF_92-5_202111.06.2021
Anregung Ortsbeirat
Zukunft der Wasserhäuschen - Frankfurter Kulturgut pflegen, Wirtschaftsfaktor stärken
Details im PARLIS OM_323_2021 Partei(en): FDP
S A C H S T A N D :
Antrag vom 22.05.2021, OF 92/5
Betreff: Zukunft der Wasserhäuschen - Frankfurter Kulturgut pflegen, Wirtschaftsfaktor stärken
Der Magistrat wird aufgefordert, die folgenden Fragen zu prüfen und über das Ergebnis zu berichten: 1. Aktuelle Situation der Verpachtungen a) Welche Wasserhäuschen / Trinkhallen / Büdchen / Kioske im Ortsbezirk 5 waren bislang von Radeberger unterverpachtet und werden künftig von der Stadt verpachtet? b) Welche Wasserhäuschen u.ä. Betriebe im Ortsbezirk 5 wurden schon bisher direkt von der Stadt verpachtet? c) Existieren leerstehende Wasserhäuschen u.ä. Betriebe im Ortsbezirk 5, die im Eigentum der Stadt Frankfurt stehen? Wenn ja, welche Bemühungen werden unternommen, um diese wieder zu verpachten und einer erneuten wirtschaftlichen Nutzung zuzuführen? 2. Errichtung von Toilettenanlagen a) Welche Wasserhäuschen u.ä. Betriebe im Ortsbezirk 5 haben bislang öffentliche bzw. für die Kundschaft zugängliche Toiletten? b) Für welche Wasserhäuschen u.ä. Betriebe im Ortsbezirk 5 ist eine Neuanlage oder Sanierung von WCs geplant? Ist bereits mit Betreibern gesprochen worden? Wenn ja, wie ist der Stand der Gespräche? Gibt es Vorbehalte von Seiten der Betreiber? c) Wie sollen die geplanten Toilettenanlagen baulich gestaltet werden? Soll bei der baulichen Gestaltung auf den baukulturellen Wert der Wasserhäuschen und die baulichen Vorstellungen der Betreiber Rücksicht genommen werden? d) Welche Investitionen und Betriebskosten für die WC-Anlagen würde die Stadt übernehmen? Welche Eigenleistung erwartet die Stadt von den Betreibern der Wasserhäuschen? 3. Zukunft der Wasserhäuschen und ähnlicher Betriebe im Ortsbezirk 5 a) Wie unterstützt die Stadt Betreiber, um ihre Betriebe fit für die Zukunft zu machen und ggfls. auch innovative neue Nutzungskonzepte zur Anpassung an eine veränderte Nachfrage zu ermöglichen? b) Steht das Ordnungsamt solchen Veränderungen wohlwollend gegenüber? Hat das Ordnungsamt in der Vergangenheit Veränderungen des Gewerbes von Wasserhäuschen im Ortsbezirk 5, etwa durch eine Ausweitung des Warenangebots oder zusätzliche Sitzmöglichkeiten (Bierbänke usw.), untersagt oder beschränkt? Wo ist es zu Beschwerden von Anwohnern wegen des Betriebs von Wasserhäuschen u.ä. Betrieben gekommen? c) Welche Maßnahmen plant die Stadt, um die Wasserhäuschenkultur, auch im Ortsbezirk 5, zu pflegen und sie als Wirtschaftsfaktor zu stärken? Begründung:
Wasserhäuschen und Trinkhallen sind Frankfurter Kulturgut, Wirtschaftsfaktor und sozialer Begegnungsort. Sie dienen längst nicht mehr nur den kleineren Besorgungen des täglichen Bedarfs, sondern sind auch sozialer Treffpunkt für Frankfurter Bürgerinnen und Bürger. Gerade in der Corona-Krise haben die Büdchen wie auch Kioske und Trinkhallen gezeigt, wie unentbehrlich sie für unsere Stadt und unseren Ortsbezirk sind. Die Trinkhallenkultur ist in den vergangenen Jahren auch durch kreative Unternehmer bereichert worden, die mit der Zeit gehen und ein noch breiteres Publikum ansprechen. Das Nox am Holbeinkreisel in Sachsenhausen steht für diesen vorbildlichen Unternehmergeist, für den die Stadtpolitik Freiräume schaffen und dem sie keine neuen Hindernisse in den Weg stellen sollte. Mit diesem Antrag soll geprüft werden, wo noch politischer Handlungsbedarf besteht, um die so wichtige Trinkhallenkultur und -wirtschaft im Ortsbezirk noch zu stärken.
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
2. Sitzung des OBR 5 am 11.06.2021, TO I, TOP 79 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 323 2021 Die Vorlage OF 92/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme