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Autoposende im Römischen Ring und Maastrichter Ring aussperren

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.02.2018

Anregung Ortsbeirat

Verkehrssituation am Römischen Ring und am Maastrichter Ring zu Messezeiten endlich entlasten

Details im PARLIS OM_2780_2018
18.05.2018

Stellungnahme des Magistrats

Verkehrssituation am Römischen Ring und am Maastrichter Ring zu Messezeiten endlich entlasten

Details im PARLIS ST_913_2018
14.06.2021

Antrag Ortsbeirat

Autoposende im Römischen Ring und Maastrichter Ring aussperren

Details im PARLIS OF_92-1_2021
29.06.2021

Anregung Ortsbeirat

Autoposende im Römischen Ring und Maastrichter Ring aussperren

Details im PARLIS OM_405_2021
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 14.06.2021, OF 92/1 Betreff: Autoposende im Römischen Ring und Maastrichter Ring aussperren Vorgang: OM 2780/18 OBR 1; ST 913/18 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, den Römischen Ring und den Maastrichter Ring (analog Pfannmüllerstraße) in eine Anliegerstraße umzuwidmen und durch Kennzeichen Nr. 250 (Verbot für Fahrzeuge aller Art) mit dem Zusatzzeichen "Radverkehr und Anlieger frei" zu signalisieren.

Begründung:

Posende fahren mit teils unverhältnismäßig lauten Fahrzeugen (Autos und Motorrädern) bzw. mit übermäßig lauter Musik unnötigerweise in Wohngebieten spazieren, was für vermeidbare Lärmbelästigungen sorgt. Die zu Messezeiten gemäß ST 913 aufzustellende Beschilderung wäre sodann nicht mehr erforderlich, was Kapazitäten freimacht. Der Römische Ring als auch der Maastrichter Ring dienen lediglich der Erschließung der Wohngebiete. Da über beide Straßen keine weiteren Straßen erreicht werden, besteht für den allgemeinen Verkehr keine Notwendigkeit, die genannten Straßen zu befahren. Durch die geringe Breite beider Straßen sollte der Verkehr auf das Notwendigste reduziert werden. Für Anwohnende, deren Besuchenden, Lieferverkehr und die lokalen sozialen Einrichtungen wie Kitas wären diese Straßen weiterhin befahrbar, da diese unter Anliegerverkehr fallen.dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.02.2018, OM 2780 Stellungnahme des Magistrats vom 18.05.2018, ST 913 Beratung im Ortsbeirat: 1

Beratungsergebnisse:

3. Sitzung des OBR 1 am 29.06.2021, TO I, TOP 41 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 405 2021 Die Vorlage OF 92/1 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme