Einführung Bewohnerparken an der Kleinen Wiesenau
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, Anwohnerparken an der Kleinen Wiesenau einzuführen, um den Parkdruck zu verringern und die Sicherheit für Fußgänger, insbesondere für Eltern mit Kindern, zu erhöhen. Dies soll durch die Markierung von Parkflächen und das Aufstellen von Hinweisschildern unterstützt werden.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten:
- Auf der Kleinen Wiesenau im Abschnitt zwischen Spielplatz und Freiherr-Vom-Stein-Strasse Anwohnerparken einzuführen,
- beim gegenwärtigen legalen Bordsteinparken die Bordsteine mit weißen Markierungen zu versehen, innerhalb derer die Autos parken sollen,
- Hinweisschilder "Spielende Kinder" aufzustellen.
Begründung
Die Gehwege im o.g. Abschnitt der Kleinen Wiesenau sind mit ca. 2m nicht besonders breit. Manche Autos parken im Rahmen des legalen Gehwegparkens zu weit auf dem Bordstein, so dass Eltern mit Kindern und Kinderwagen auf dem Weg zum Spielplatz auf die Strasse ausweichen müssen. Wenn die Autos sich nicht komplett auf den Gehweg stellen, wäre genügend Platz, um auch mit Kinderwagen oder Kinderfahrrädern dort vorbei zu kommen. Auch könnte der dort v.a. für die Anwohner bestehende hohe Parkdruck durch die Einführung des Anwohnerparkens entspannt werden, es parken dort immer wieder auch Ortsfremde. Hinweis-Schilder mit spielenden Kindern könnten zudem zur Beruhigung beitragen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. Februar 2024Sie sind hierOFOF 862/2Einführung Bewohnerparken an der Kleinen WiesenauOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. März 2024OMOM 5283Einführung Bewohnerparken an der Kleinen WiesenauDirektanregung
- 21. Juni 2024Antwort des Magistrats · nach 17 WochenSTST 1298Einführung Bewohnerparken an der Kleinen WiesenauStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme