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Zuschuss für die Realisierung des Kunstprojekts „Freiheitsstatue“ an der MaxBeckmannSchule

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

30.05.2019

Antrag Ortsbeirat

Zuschuss für die Realisierung des Kunstprojekts „Freiheitsstatue“ an der MaxBeckmannSchule

Details im PARLIS OF_812-2_2019
17.06.2019

Zuschuss für die Realisierung des Kunstprojekts „Freiheitsstatue“ an der MaxBeckmannSchule

Details im PARLIS OIB_317_2019
Partei(en): CDU SPD GRÜNE FDP LINKE. BFF Piraten

S A C H S T A N D :

Antrag vom 30.05.2019, OF 812/2

Betreff: Zuschuss für die Realisierung des Kunstprojekts "Freiheitsstatue" an der Max-Beckmann-Schule Der Ortsbeirat möge beschließen: Zur anteiligen Co-Finanzierung des Gesamtbetrags i.H.v. 3.500,- EUR für die Realisierung des Kunstprojekts "Freiheitsstatue" an der Max-Beckmann-Schule stellt der Ortsbeirat 2 aus seinem Budget einen Betrag i.H.v. 2.200,- EUR zur Verfügung. Die Mittel sind dem Förderverein der Schule gegen Nachweis zur Verfügung zu stellen.

Begründung:

2015 wurde das Kooperationsprojekt Schule trifft Galerie trifft Schule (SGS) ins Leben gerufen. Sechs Schulen aus Frankfurt und Umgebung stellten im April 2016 für ein Wochenende in sechs Frankfurter Galerien aus, darunter auch die Kunst-AG der Max-Beckmann-Schule. Eines der Werke war die "Freiheitsstatue" von Yolande Belrose. Das Kunstwerk stieß auf große Zustimmung und hat in der Schulgemeinde vielfach den Wunsch entstehen lassen, es auf dem Gelände der Max-Beckmann-Schule dauerhaft zu errichten. Diesbezügliche Voranfragen der Schule beim Amt für Bau und Immobilien (ABI) sowie beim Denkmalschutz wurden angabegemäß positiv beschieden.
Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

32. Sitzung des OBR 2 am 17.06.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Ortsbeiratsinitiative - Budget OIB 317 2019 Die Vorlage OF 812/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass der erste Absatz des Antragstenors nachfolgenden Wortlaut hat: "Zur Kofinanzierung des Kunstprojekts `Freiheitsstatue ́ an der Max-Beckmann-Schule stellt der Ortsbeirat 2 aus seinem Budget einen Betrag in Höhe von 50 Prozent der Kosten bis zu maximal 2.000 Euro zur Verfügung. Die Mittel sind dem Förderverein der Schule gegen Nachweis zur Verfügung zu stellen." Abstimmung: Einstimmige Annahme