Mobilitätswende II: Grundhafte Erneuerung von Straßen und Plätzen nicht ohne Beteiligung des Ortsbeirates
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert eine frühzeitige Beteiligung an der Planung von Instandsetzungs- und Umgestaltungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum, um kostengünstige Wünsche rechtzeitig umsetzen zu können. Dies soll Unverständnis und Unbehagen in der Bevölkerung vermeiden und die Qualität der Maßnahmen verbessern.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen: Der Ortsbeirat weist die Vorlage B14 aus 2023 zurück und fordert den Magistrat auf, den Ortsbeirat über alle Instandsetzungs-, Erhaltungs-, Umgestaltungs- und Verschönerungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum frühzeitig zu informieren und bereits im Planungsstadium zu beteiligen.
Begründung
Werden Maßnahmen im Ortsbeirat vorgestellt, dann sind diese in der Regel bereits zu Ende geplant und Änderungen oder Optimierungen sind nur noch in minimalem Maße möglich. Grundsätzliche Wünsche des Ortsbeirates, die auch im Zuge einer Instandhaltung ganz oder teilweise kostengünstig umgesetzt werden könnten, müssen oft zu einem späteren Zeitpunkt mit hohem Kostenaufwand nachgeholt werden. Dies führt zu Unverständnis und Unbehagen in der Bevölkerung, da Baumaßnahmen oft mehrfach und innovative Maßnahmen erst mit deutlicher Verzögerung umgesetzt werden. Das in der OA 233 vom 16.08.2022 genannte Beispiel der Kaiserstraße, die nach Asphaltierungsarbeiten im Stil der autogerechten 70er Jahre dem Individualverkehr wieder übergeben wurde, ist und bleibt eine vertane Chance und ein ständiges Ärgernis. Das kann künftig vermieden werden, wenn der Ortsbeirat beteiligt wird und seine Kompetenz einbringt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2022OFOF 569/1Den Ortsbeirat stets an grundhaften Erneuerungen von Straßen im Ortsbezirk 1 von Anfang an beteiligenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 6. September 2022OAOA 233Den Ortsbeirat stets an grundhaften Erneuerungen von Straßen im Ortsbezirk 1 von Anfang an beteiligenAnregung
- 13. Januar 2023BB 14Den Ortsbeirat stets an grundhaften Erneuerungen von Straßen im Ortsbezirk 1 von Anfang an beteiligenMagistratsbericht
- 28. Februar 2023Sie sind hierOFOF 782/1Mobilitätswende II: Grundhafte Erneuerung von Straßen und Plätzen nicht ohne Beteiligung des Ortsbeirates 1Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. März 2023OMOM 3769Mobilitätswende II: Grundhafte Erneuerung von Straßen und Plätzen nicht ohne Beteiligung des Ortsbeirates 1Direktanregung
- 10. Juli 2023Antwort des Magistrats · nach 47 WochenSTST 1495Mobilitätswende II: Grundhafte Erneuerung von Straßen und Plätzen nicht ohne Beteiligung des Ortsbeirates 1Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen SPD, FDP, BFF und Die Partei (= Ablehnung)