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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485

Vorlagentyp: OFCDUGRÜNESPD
227 Wochen bis zur Antwort12 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vorgang: OM 715/11 OBR 5

  1. Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 20.09.2013, M 172 in der vorgelegten Form nicht zu. Dem Verkauf wird nur für die östliche Fläche in dem Ausmaß zugestimmt, die für die angestrebte Bebauung des Grundstücks notwendig ist (östliches Teilstück Nr. 485, nördlich des Grundstücks Nr. 482, Hausnummer Offenbacher Landstraße 339).
  2. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, inwiefern die vorgesehenen Eigentums- und Nutzungsänderungen die Chance bieten, eine Radverkehrsverbindung zwischen Kochstraße und Gräfendeichstraße einzurichten, indem i. entweder ein Zweirichtungsradweg auf der Nordseite der Offenbacher Landstraße zwischen Wehrstraße und Wellengasse angelegt oder ii. eine Fußgänger- und Radverkehrsverbindung über das Grundstück Gemarkung Oberrad Flur 8 Nr. 482 und Nr. 485 in der Form realisiert wird, dass ein ca. 3-4 Meter breiter Geh- und Radweg am Westrand des Grundstücks 482 von einer Bebauung freigehalten wird. den in der Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715 unter Ziffer 2 aufgeführten Punkt, dass bei einem möglichen Verkauf der Fläche an den privaten Investor eine Kompensationsfläche zugunsten der öffentlichen Fläche auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben ist, weiterhin zu berücksichtigen und ggfls. um das unter 0 dargestellte Geh- und Fahrrecht am Westrand des Flurstückes 482 zu erweitern. Begründung: Der Ortsbeirat hat bereits in der Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715 deutlich gemacht, wie er sich die Entwicklung des Bereiches vorstellt, findet allerdings den unter Ziffer 2 unterbreiteten Punkt bislang ebenso wenig wie die schon lange angestrebte Nahmobilitäts-Verbindung berücksichtigt. Daher bittet der Ortsbeirat zusätzlich zur geplanten Verbesserung der Radfahrbedingungen auf der Offenbacher Landstraße die beiden genannten Alternativen zu prüfen und zu berichten.

Inhalt

Antrag vom 24.01.2014, OF 773/5

Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vorgang: OM 715/11 OBR 5

  1. Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 20.09.2013, M 172 in der vorgelegten Form nicht zu. Dem Verkauf wird nur für die östliche Fläche in dem Ausmaß zugestimmt, die für die angestrebte Bebauung des Grundstücks notwendig ist (östliches Teilstück Nr. 485, nördlich des Grundstücks Nr. 482, Hausnummer Offenbacher Landstraße 339).
  2. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, inwiefern die vorgesehenen Eigentums- und Nutzungsänderungen die Chance bieten, eine Radverkehrsverbindung zwischen Kochstraße und Gräfendeichstraße einzurichten, indem i. entweder ein Zweirichtungsradweg auf der Nordseite der Offenbacher Landstraße zwischen Wehrstraße und Wellengasse angelegt oder ii. eine Fußgänger- und Radverkehrsverbindung über das Grundstück Gemarkung Oberrad Flur 8 Nr. 482 und Nr. 485 in der Form realisiert wird, dass ein ca. 3-4 Meter breiter Geh- und Radweg am Westrand des Grundstücks 482 von einer Bebauung freigehalten wird. den in der Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715 unter Ziffer 2 aufgeführten Punkt, dass bei einem möglichen Verkauf der Fläche an den privaten Investor eine Kompensationsfläche zugunsten der öffentlichen Fläche auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben ist, weiterhin zu berücksichtigen und ggfls. um das unter 0 dargestellte Geh- und Fahrrecht am Westrand des Flurstückes 482 zu erweitern. Begründung: Der Ortsbeirat hat bereits in der Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715 deutlich gemacht, wie er sich die Entwicklung des Bereiches vorstellt, findet allerdings den unter Ziffer 2 unterbreiteten Punkt bislang ebenso wenig wie die schon lange angestrebte Nahmobilitäts-Verbindung berücksichtigt. Daher bittet der Ortsbeirat zusätzlich zur geplanten Verbesserung der Radfahrbedingungen auf der Offenbacher Landstraße die beiden genannten Alternativen zu prüfen und zu berichten.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. September 2013MM 172Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485Magistratsvortrag
  2. 24. Januar 2014OAOA 460Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172Anregung
  3. 24. Januar 2014Sie sind hier
    OFOF 773/5Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485
    Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD
  4. 6. Juni 2014STST 775Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485Stellungnahme
  5. 3. Februar 2015OFOF 1028/5Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und WehrstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  6. 20. Februar 2015OMOM 3902Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und WehrstraßeDirektanregung
  7. 22. Mai 2015STST 777Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und WehrstraßeStellungnahme
  8. 1. Februar 2016STST 242Zweirichtungsradweg zwischen Wellengasse und WehrstraßeStellungnahme
  9. 8. Juli 2016MM 138Offenbacher Landstraße West (2. Bauabschnitt - barrierefreier Umbau der Haltestelle „Bleiweißstraße“) Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
  10. 15. September 2017OFOF 579/5Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485Ortsbeiratsantrag · CDU, SPD, GRÜNE, FDP, LINKE., BFF
  11. 15. September 2017OMOM 2162Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485Direktanregung
  12. 26. Januar 2018Antwort des Magistrats · nach 227 WochenSTST 123Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 27 · 24.01.2014
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung OA 460 2014 1. Die Vorlage M 172 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 773/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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