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Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

02.12.2011

Anregung Ortsbeirat

Bebauung der Grundstücke Wehrstraße/Offenbacher Landstraße

Details im PARLIS OM_715_2011
20.09.2013

Vortrag des Magistrats

Verkauf des Grundstückes Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485

Details im PARLIS M_172_2013
24.01.2014

Antrag Ortsbeirat

Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485

Details im PARLIS OF_773-5_2014
24.01.2014

Anregung Ortsbeirat

Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172

Details im PARLIS OA_460_2014
Partei(en): CDU GRÜNE SPD

S A C H S T A N D :

Antrag vom 24.01.2014, OF 773/5 Betreff: Verkauf des Grundstücks Gemarkung Oberrad, Flur 8, Nr. 485 Vorgang: OM 715/11 OBR 5 I. Der Ortsbeirat stimmt dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung vom 20.09.2013, M 172 in der vorgelegten Form nicht zu. Dem Verkauf wird nur für die östliche Fläche in dem Ausmaß zugestimmt, die für die angestrebte Bebauung des Grundstücks notwendig ist (östliches Teilstück Nr. 485, nördlich des Grundstücks Nr. 482, Hausnummer Offenbacher Landstraße 339). II. Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung, den Magistrat aufzufordern, zu prüfen und zu berichten, inwiefern die vorgesehenen Eigentums- und Nutzungsänderungen die Chance bieten, eine Radverkehrsverbindung zwischen Kochstraße und Gräfendeichstraße einzurichten, indem i. entweder ein Zweirichtungsradweg auf der Nordseite der Offenbacher Landstraße zwischen Wehrstraße und Wellengasse angelegt oder ii. eine Fußgänger- und Radverkehrsverbindung über das Grundstück Gemarkung Oberrad Flur 8 Nr. 482 und Nr. 485 in der Form realisiert wird, dass ein ca. 3-4 Meter breiter Geh- und Radweg am Westrand des Grundstücks 482 von einer Bebauung freigehalten wird. den in der Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715 unter Ziffer 2 aufgeführten Punkt, dass bei einem möglichen Verkauf der Fläche an den privaten Investor eine Kompensationsfläche zugunsten der öffentlichen Fläche auf der Offenbacher Landstraße zu betreiben ist, weiterhin zu berücksichtigen und ggfls. um das unter 0 dargestellte Geh- und Fahrrecht am Westrand des Flurstückes 482 zu erweitern.

Begründung:

Der Ortsbeirat hat bereits in der Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715 deutlich gemacht, wie er sich die Entwicklung des Bereiches vorstellt, findet allerdings den unter Ziffer 2 unterbreiteten Punkt bislang ebenso wenig wie die schon lange angestrebte Nahmobilitäts-Verbindung berücksichtigt. Daher bittet der Ortsbeirat zusätzlich zur geplanten Verbesserung der Radfahrbedingungen auf der Offenbacher Landstraße die beiden genannten Alternativen zu prüfen und zu berichten.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.09.2013, M 172 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 02.12.2011, OM 715 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

27. Sitzung des OBR 5 am 24.01.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung OA 460 2014 1. Die Vorlage M 172 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 773/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme