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Genehmigung des Abrisses des Bunkers Im Wörth 2 - 6

Vorlagentyp: OFFDP
1 SitzungAbgelehnt
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Begründung

Im Wörth 2 - 6 Ausgehend vom derzeitigen Informationsstand hier vor Ort bestehen im Zusammenhang mit der Abriss-Genehmigung für den Bauherrn bzw. das Abbruch-Unternehmen keine Auflagen hinsichtlich der Entwicklung von Lärm und Staub bzw. deren Eindämmung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, - ob dies der Fall ist; - warum dies ggf. zutrifft. Begründung: Gemäß vorliegendem Lärm-Gutachten ist von einer erheblichen Überschreitung des zulässigen Grenzwertes von 55 dB(A) bei den Nachbarn bzw. von 45 dB(A) für ein naheliegendes Altenheim auszugehen. Gegenüber stehen prognostizierte, erhebliche Überschreitungen bis 72,5 dB(A), also um 17 dB(A) mehr. Sie bedeuten eine Nicht-Einhaltung des Grenzwertes um das Mehrfache. Zu berücksichtigen ist, dass die Zahlenwerte logarithmischen Gesetzmäßigkeiten unterliegen. Dafür, dass prognostizierte Überschreitungen nicht erreicht werden, bestehen keine erkennbaren Anhaltspunkte; zumal keine Erhöhung durch Impulszuschläge enthalten und die in einer Prognose aufgeführte Lärmschutzwand nicht errichtet wurde.

Inhalt

Antrag vom 12.03.2014, OF 758/9

Betreff: Genehmigung des Abrisses des Bunkers Im Wörth 2 - 6 Ausgehend vom derzeitigen Informationsstand hier vor Ort bestehen im Zusammenhang mit der Abriss-Genehmigung für den Bauherrn bzw. das Abbruch-Unternehmen keine Auflagen hinsichtlich der Entwicklung von Lärm und Staub bzw. deren Eindämmung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, - ob dies der Fall ist; - warum dies ggf. zutrifft.

Begründung: Gemäß vorliegendem Lärm-Gutachten ist von einer erheblichen Überschreitung des zulässigen Grenzwertes von 55 dB(A) bei den Nachbarn bzw. von 45 dB(A) für ein naheliegendes Altenheim auszugehen. Gegenüber stehen prognostizierte, erhebliche Überschreitungen bis 72,5 dB(A), also um 17 dB(A) mehr. Sie bedeuten eine Nicht-Einhaltung des Grenzwertes um das Mehrfache. Zu berücksichtigen ist, dass die Zahlenwerte logarithmischen Gesetzmäßigkeiten unterliegen. Dafür, dass prognostizierte Überschreitungen nicht erreicht werden, bestehen keine erkennbaren Anhaltspunkte; zumal keine Erhöhung durch Impulszuschläge enthalten und die in einer Prognose aufgeführte Lärmschutzwand nicht errichtet wurde.Beratung im Ortsbeirat: 9

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 12. März 2014 brachte FDP im Ortsbeirat 9 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.03.2014 im OBR 9 abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 9
Sitzung 29 · 13.03.2014
TO I, TOP 15
Abgelehnt
Die Vorlage OF 758/9 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFreie WählerFraktionslos
Ablehnung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Annahme)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung