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Genehmigung des Abrisses des Bunkers Im Wörth 2 - 6

Lesezeit: 2 Minuten
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 12.03.2014, OF 758/9 Betreff: Genehmigung des Abrisses des Bunkers Im Wörth 2 - 6 Ausgehend vom derzeitigen Informationsstand hier vor Ort bestehen im Zusammenhang mit der Abriss-Genehmigung für den Bauherrn bzw. das Abbruch-Unternehmen keine Auflagen hinsichtlich der Entwicklung von Lärm und Staub bzw. deren Eindämmung. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, - ob dies der Fall ist; - warum dies ggf. zutrifft.

Begründung:

Gemäß vorliegendem Lärm-Gutachten ist von einer erheblichen Überschreitung des zulässigen Grenzwertes von 55 dB(A) bei den Nachbarn bzw. von 45 dB(A) für ein naheliegendes Altenheim auszugehen. Gegenüber stehen prognostizierte, erhebliche Überschreitungen bis 72,5 dB(A), also um 17 dB(A) mehr. Sie bedeuten eine Nicht-Einhaltung des Grenzwertes um das Mehrfache. Zu berücksichtigen ist, dass die Zahlenwerte logarithmischen Gesetzmäßigkeiten unterliegen. Dafür, dass prognostizierte Überschreitungen nicht erreicht werden, bestehen keine erkennbaren Anhaltspunkte; zumal keine Erhöhung durch Impulszuschläge enthalten und die in einer Prognose aufgeführte Lärmschutzwand nicht errichtet wurde.Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

29. Sitzung des OBR 9 am 13.03.2014, TO I, TOP 15 Beschluss: Die Vorlage OF 758/9 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen FDP (= Annahme)