Leer stehendes Hochhaus der BG BAU auf dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener Straße
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dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener Straße Auf dem Gewerbeareal an der Friedberger Landstr./Hungener Str. steht das der BG BAU gehörende Hochhaus seit einiger Zeit leer. Dieser Sachverhalt veranlasst den Ortsbeirat, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und zu berichten: 1. im Benehmen mit dem Eigentümer: ob die Ertüchtigung und der Umbau des Bürogebäudes oder eines Teils des Gebäudes in Wohnraum möglich ist und vom Eigentümer ggfs. mitgetragen wird? 2. im Benehmen mit der University of Applied Sciences (UAS): a) ob ein Bedarf für die Schaffung von Wohnraum für Studierende (für WGs, Single- und Familienwohnungen) an diesem Standort gesehen wird? b) ob ein Raumbedarf der UAS für den Lehrbetrieb an diesem Standort gesehen wird? 3. ob sich Erhalt und Umbau des Hochhauses wie oben angedeutet mit den mittel- und langfristigen Planungen verträgt, die der Magistrat mit dem Areal an der Hungener Str. in Zusammenhang mit der Entwicklung des Ernst-May-Viertels und des Wohnquartiers Günthersburghöfe verfolgt. Begründung: Der Magistrat hat bei der schrittweisen Umwandlung des Areals eine aktive und gestaltende Rolle wahrzunehmen und sicherzustellen, dass bei sich anzeigenden Veränderungen alles getan wird, um soweit als möglich die Interessen des städtischen Gemeinwesens durchsetzen zu können. Dazu gehört, zu prüfen, ob der Umbau des Hochhauses ermöglicht, Wohnraum vorrangig für Studierende der UAS und Flächen für den Lehrbetrieb der UAS zu schaffen und so das Potential für eine positive Entwicklung des Areals hat - und dann ggf. auch zu handeln.
Inhalt
Antrag vom 20.11.2019, OF 747/3
Betreff: Leer stehendes Hochhaus der BG BAU auf dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener Straße Auf dem Gewerbeareal an der Friedberger Landstr./Hungener Str. steht das der BG BAU gehörende Hochhaus seit einiger Zeit leer. Dieser Sachverhalt veranlasst den Ortsbeirat, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und zu berichten: 1. im Benehmen mit dem Eigentümer: ob die Ertüchtigung und der Umbau des Bürogebäudes oder eines Teils des Gebäudes in Wohnraum möglich ist und vom Eigentümer ggfs. mitgetragen wird? 2. im Benehmen mit der University of Applied Sciences (UAS): a) ob ein Bedarf für die Schaffung von Wohnraum für Studierende (für WGs, Single- und Familienwohnungen) an diesem Standort gesehen wird? b) ob ein Raumbedarf der UAS für den Lehrbetrieb an diesem Standort gesehen wird? 3. ob sich Erhalt und Umbau des Hochhauses wie oben angedeutet mit den mittel- und langfristigen Planungen verträgt, die der Magistrat mit dem Areal an der Hungener Str. in Zusammenhang mit der Entwicklung des Ernst-May-Viertels und des Wohnquartiers Günthersburghöfe verfolgt.
Begründung: Der Magistrat hat bei der schrittweisen Umwandlung des Areals eine aktive und gestaltende Rolle wahrzunehmen und sicherzustellen, dass bei sich anzeigenden Veränderungen alles getan wird, um soweit als möglich die Interessen des städtischen Gemeinwesens durchsetzen zu können. Dazu gehört, zu prüfen, ob der Umbau des Hochhauses ermöglicht, Wohnraum vorrangig für Studierende der UAS und Flächen für den Lehrbetrieb der UAS zu schaffen und so das Potential für eine positive Entwicklung des Areals hat - und dann ggf. auch zu handeln.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. November 2019Sie sind hierOFOF 747/3Leer stehendes Hochhaus der BG BAU auf dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 5. Dezember 2019OMOM 5538Leer stehendes Hochhaus der BG BAU auf dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener StraßeDirektanregung
- 4. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 896Leer stehendes Hochhaus der BG BAU auf dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)