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Leer stehendes Hochhaus der BG BAU auf dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener Straße

Vorlagentyp: OFGRÜNE
24 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener Straße Auf dem Gewerbeareal an der Friedberger Landstr./Hungener Str. steht das der BG BAU gehörende Hochhaus seit einiger Zeit leer. Dieser Sachverhalt veranlasst den Ortsbeirat, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und zu berichten: 1. im Benehmen mit dem Eigentümer: ob die Ertüchtigung und der Umbau des Bürogebäudes oder eines Teils des Gebäudes in Wohnraum möglich ist und vom Eigentümer ggfs. mitgetragen wird? 2. im Benehmen mit der University of Applied Sciences (UAS): a) ob ein Bedarf für die Schaffung von Wohnraum für Studierende (für WGs, Single- und Familienwohnungen) an diesem Standort gesehen wird? b) ob ein Raumbedarf der UAS für den Lehrbetrieb an diesem Standort gesehen wird? 3. ob sich Erhalt und Umbau des Hochhauses wie oben angedeutet mit den mittel- und langfristigen Planungen verträgt, die der Magistrat mit dem Areal an der Hungener Str. in Zusammenhang mit der Entwicklung des Ernst-May-Viertels und des Wohnquartiers Günthersburghöfe verfolgt. Begründung: Der Magistrat hat bei der schrittweisen Umwandlung des Areals eine aktive und gestaltende Rolle wahrzunehmen und sicherzustellen, dass bei sich anzeigenden Veränderungen alles getan wird, um soweit als möglich die Interessen des städtischen Gemeinwesens durchsetzen zu können. Dazu gehört, zu prüfen, ob der Umbau des Hochhauses ermöglicht, Wohnraum vorrangig für Studierende der UAS und Flächen für den Lehrbetrieb der UAS zu schaffen und so das Potential für eine positive Entwicklung des Areals hat - und dann ggf. auch zu handeln.

Inhalt

Antrag vom 20.11.2019, OF 747/3

Betreff: Leer stehendes Hochhaus der BG BAU auf dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener Straße Auf dem Gewerbeareal an der Friedberger Landstr./Hungener Str. steht das der BG BAU gehörende Hochhaus seit einiger Zeit leer. Dieser Sachverhalt veranlasst den Ortsbeirat, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und zu berichten: 1. im Benehmen mit dem Eigentümer: ob die Ertüchtigung und der Umbau des Bürogebäudes oder eines Teils des Gebäudes in Wohnraum möglich ist und vom Eigentümer ggfs. mitgetragen wird? 2. im Benehmen mit der University of Applied Sciences (UAS): a) ob ein Bedarf für die Schaffung von Wohnraum für Studierende (für WGs, Single- und Familienwohnungen) an diesem Standort gesehen wird? b) ob ein Raumbedarf der UAS für den Lehrbetrieb an diesem Standort gesehen wird? 3. ob sich Erhalt und Umbau des Hochhauses wie oben angedeutet mit den mittel- und langfristigen Planungen verträgt, die der Magistrat mit dem Areal an der Hungener Str. in Zusammenhang mit der Entwicklung des Ernst-May-Viertels und des Wohnquartiers Günthersburghöfe verfolgt.

Begründung: Der Magistrat hat bei der schrittweisen Umwandlung des Areals eine aktive und gestaltende Rolle wahrzunehmen und sicherzustellen, dass bei sich anzeigenden Veränderungen alles getan wird, um soweit als möglich die Interessen des städtischen Gemeinwesens durchsetzen zu können. Dazu gehört, zu prüfen, ob der Umbau des Hochhauses ermöglicht, Wohnraum vorrangig für Studierende der UAS und Flächen für den Lehrbetrieb der UAS zu schaffen und so das Potential für eine positive Entwicklung des Areals hat - und dann ggf. auch zu handeln.Beratung im Ortsbeirat: 3

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 20. November 2019Sie sind hier
    OFOF 747/3Leer stehendes Hochhaus der BG BAU auf dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener Straße
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 5. Dezember 2019OMOM 5538Leer stehendes Hochhaus der BG BAU auf dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener StraßeDirektanregung
  3. 4. Mai 2020Antwort des Magistrats · nach 24 WochenSTST 896Leer stehendes Hochhaus der BG BAU auf dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 3
Sitzung 36 · 05.12.2019
TO I, TOP 6
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 5538 2019 Die Vorlage OF 747/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors wie folgt ergänzt wird: "oder ob die Stadt das Haus ggf. kaufen kann".

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeÖkoLinX-ARLBFF
Ablehnung:
FDP
Enthaltung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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