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Leer stehendes Hochhaus der BG BAU auf dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener Straße

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

20.11.2019

Antrag Ortsbeirat

Leer stehendes Hochhaus der BG BAU auf dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener Straße

Details im PARLIS OF_747-3_2019
05.12.2019

Anregung Ortsbeirat

Leer stehendes Hochhaus der BG BAU auf dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener Straße

Details im PARLIS OM_5538_2019
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 20.11.2019, OF 747/3 Betreff: Leer stehendes Hochhaus der BG BAU auf dem Areal an der Friedberger Landstraße/Hungener Straße Auf dem Gewerbeareal an der Friedberger Landstr./Hungener Str. steht das der BG BAU gehörende Hochhaus seit einiger Zeit leer. Dieser Sachverhalt veranlasst den Ortsbeirat, den Magistrat zu bitten, zu prüfen und zu berichten: 1. im Benehmen mit dem Eigentümer: ob die Ertüchtigung und der Umbau des Bürogebäudes oder eines Teils des Gebäudes in Wohnraum möglich ist und vom Eigentümer ggfs. mitgetragen wird? 2. im Benehmen mit der University of Applied Sciences (UAS): a) ob ein Bedarf für die Schaffung von Wohnraum für Studierende (für WGs, Single- und Familienwohnungen) an diesem Standort gesehen wird? b) ob ein Raumbedarf der UAS für den Lehrbetrieb an diesem Standort gesehen wird? 3. ob sich Erhalt und Umbau des Hochhauses wie oben angedeutet mit den mittel- und langfristigen Planungen verträgt, die der Magistrat mit dem Areal an der Hungener Str. in Zusammenhang mit der Entwicklung des Ernst-May-Viertels und des Wohnquartiers Günthersburghöfe verfolgt.

Begründung:

Der Magistrat hat bei der schrittweisen Umwandlung des Areals eine aktive und gestaltende Rolle wahrzunehmen und sicherzustellen, dass bei sich anzeigenden Veränderungen alles getan wird, um soweit als möglich die Interessen des städtischen Gemeinwesens durchsetzen zu können. Dazu gehört, zu prüfen, ob der Umbau des Hochhauses ermöglicht, Wohnraum vorrangig für Studierende der UAS und Flächen für den Lehrbetrieb der UAS zu schaffen und so das Potential für eine positive Entwicklung des Areals hat - und dann ggf. auch zu handeln.Beratung im Ortsbeirat: 3

Beratungsergebnisse:

36. Sitzung des OBR 3 am 05.12.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 5538 2019 Die Vorlage OF 747/3 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Ziffer 1. des Tenors wie folgt ergänzt wird: "oder ob die Stadt das Haus ggf. kaufen kann". Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., ÖkoLinX-ARL und BFF gegen FDP (= Ablehnung); CDU (= Enthaltung)