Industriepark AllessaProduktion GmbH in Fechenheim-Süd
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Bisheriger Verlauf
01.03.2020
22.06.2020
Antrag Ortsbeirat
Industriepark AllessaProduktion GmbH in Fechenheim-Süd
Details im PARLIS OF_722-11_2020Auskunftsersuchen
Industriepark AllessaProduktion GmbH in Fechenheim-Süd
Details im PARLIS V_1689_202001.03.2020
Antrag Ortsbeirat
Industriepark AllessaProduktion GmbH in Fechenheim-Süd
Details im PARLIS OF_722-11_202022.06.2020
Auskunftsersuchen
Industriepark AllessaProduktion GmbH in Fechenheim-Süd
Details im PARLIS V_1689_2020 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 01.03.2020, OF 722/11
Betreff: Industriepark AllessaProduktion GmbH in Fechenheim-Süd
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen - Wie viele der dort ansässigen Betriebe auf dem Allessa-Industriegelände unter die Störfallverordnung fallen? - Ob dort weitere Betriebsansiedlungen geplant sind, die unter die Störfallverordnung fallen werden? - In welchem Umfang die Überwachung dieser Betriebe (Produktion, aber auch An- und Abfahrt von Gefahrguttransporten) durch die Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt sichergestellt wird? - Wieso Chemie- und Recyclinganlagen mit Störfallrisiken, die einen größeren Sicherheitsabstand zur Wohnbevölkerung notwendig machen, nicht im viel größeren Industriepark Höchst konsequent angesiedelt werden? Begründung:
Nach Auskunft der Allessa GmbH ist es geplant, dass die Veolia GmbH sich in dem Industriepark in Fechenheim-Süd ansiedeln wird. Dieser Unternehmenszweig der Entsorgungsindustrie fällt möglicherweise unter die der Störfallverordnung zugeordneten Betriebe. Da sich das Allessa-Industriegebiet inmitten eines Stadtteils befindet, mit direkter Angrenzung zur Wohnbebauung (zum Teil weniger als 10 Meter Abstand zwischen Wohnen und Industrie) fürchten viele Anwohner um ihre Sicherheit.
Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1689 2020 Die Vorlage OF 722/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme