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Industriepark AllessaProduktion GmbH in Fechenheim-Süd

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

01.03.2020

Antrag Ortsbeirat

Industriepark AllessaProduktion GmbH in Fechenheim-Süd

Details im PARLIS OF_722-11_2020
22.06.2020

Auskunftsersuchen

Industriepark AllessaProduktion GmbH in Fechenheim-Süd

Details im PARLIS V_1689_2020
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 01.03.2020, OF 722/11

Betreff: Industriepark AllessaProduktion GmbH in Fechenheim-Süd
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten, Auskunft darüber zu erteilen - Wie viele der dort ansässigen Betriebe auf dem Allessa-Industriegelände unter die Störfallverordnung fallen? - Ob dort weitere Betriebsansiedlungen geplant sind, die unter die Störfallverordnung fallen werden? - In welchem Umfang die Überwachung dieser Betriebe (Produktion, aber auch An- und Abfahrt von Gefahrguttransporten) durch die Genehmigungsbehörde, dem Regierungspräsidium Darmstadt sichergestellt wird? - Wieso Chemie- und Recyclinganlagen mit Störfallrisiken, die einen größeren Sicherheitsabstand zur Wohnbevölkerung notwendig machen, nicht im viel größeren Industriepark Höchst konsequent angesiedelt werden?

Begründung:

Nach Auskunft der Allessa GmbH ist es geplant, dass die Veolia GmbH sich in dem Industriepark in Fechenheim-Süd ansiedeln wird. Dieser Unternehmenszweig der Entsorgungsindustrie fällt möglicherweise unter die der Störfallverordnung zugeordneten Betriebe. Da sich das Allessa-Industriegebiet inmitten eines Stadtteils befindet, mit direkter Angrenzung zur Wohnbebauung (zum Teil weniger als 10 Meter Abstand zwischen Wohnen und Industrie) fürchten viele Anwohner um ihre Sicherheit.
Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

39. Sitzung des OBR 11 am 22.06.2020, TO I, TOP 22 Beschluss: Auskunftsersuchen V 1689 2020 Die Vorlage OF 722/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme