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Bauvorhaben Luftschutzbunker Brühlstraße 33 bis 35 und die (Nicht-)Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung Nr. 23 Heddernheim

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

18.11.2021

Antrag Ortsbeirat

Bauvorhaben Luftschutzbunker Brühlstraße 33 bis 35 und die (Nicht-)Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung Nr. 23 Heddernheim

Details im PARLIS OF_71-8_2021
02.12.2021

Auskunftsersuchen

Bauvorhaben Luftschutzbunker Brühlstraße 33 bis 35 und die (Nicht-)Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung Nr. 23 Heddernheim

Details im PARLIS V_255_2021
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 18.11.2021, OF 71/8 Betreff: Bauvorhaben Luftschutzbunker Brühlstraße 33 bis 35 und die (Nicht-)Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung Nr. 23 Heddernheim Vorangestellt folgendes: Der ehemalige Luftschutzbunker soll in ein Mehrfamilienhaus mit 14 Wohneinheiten umgebaut werden. Er soll einen Anbau erhalten. Das jetzige Schrägdach soll abgerissen werden. Und stattdessen ein gebietsuntypisches Staffelgeschoss darauf errichtet werden. Begründet wird dies mit der wuchtigen Baumasse. Statt also die umstehende kleinteilige Fassadengestaltung fortzuführen und die umgebungstypische Dachlandschaft weiter zu verwenden, wird dieser Fremdkörperbau wohl dazu vorgeschoben, um Baukosten für den Bauherren zu senken und die Baufläche zu maximieren? Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Gibt es wirklich keine anderen Ansätze, Ideen, und Vorgaben die Erhaltungssatzung Heddernheim strikter zu beachten ? (Ziel: Erhalt der städtebaulichen Eigenart aufgrund der städtebaulichen Gestalt) 2. Welche Rolle bei der Genehmigung des Umbaus in der derzeitig geplanten Form spielt der erhöhte Kostenaufwand für einen Bunker mit seinen Wänden? 3. Gibt es Überlegungen, das Instrument der Erhaltungssatzung grundsätzlich zu präzisieren?

Begründung:

1. Wer mit seinem Eigentum aus dem festgestellten Rahmen der Erhaltungssatzung fällt, hat also anscheinend recht freie Hand bei Umbauten und Anbauten der äußeren Gestalt seines Hauses. Dies ist wirklich ein wunder Punkt bei den Grundsätzen der Erhaltungssatzung. 2. Kurz hinter der Grenze der Erhaltungssatzung Heddernheim wurden in den letzten Jahren massive, einheitliche Wohn-Baukörper genehmigt, die negativ auf den dortigen Stadtteil in seiner baulich kleinteiligen Eigenart ausstrahlen. (Beispiele: Hessestr. 9-11, Habelstr. 40)Beratung im Ortsbeirat: 8

Beratungsergebnisse:

6. Sitzung des OBR 8 am 02.12.2021, TO I, TOP 19 Beschluss: Auskunftsersuchen V 255 2021 Die Vorlage OF 71/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Annahme bei 2 Enthaltungen SPD