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Bauvorhaben Luftschutzbunker Brühlstraße 33 bis 35 und die (Nicht-)Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung Nr. 23

Vorlagentyp: OFGRÜNE
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.

Zusammenfassung

Der Antrag fordert den Magistrat auf, verschiedene Fragen zur geplanten Umgestaltung des Luftschutzbunkers in ein Mehrfamilienhaus zu beantworten. Ziel ist es, die Erhaltungssatzung Heddernheim strikter zu beachten und die städtebauliche Eigenart zu wahren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:

  1. Gibt es wirklich keine anderen Ansätze, Ideen, und Vorgaben die Erhaltungssatzung Heddernheim strikter zu beachten ? (Ziel: Erhalt der städtebaulichen Eigenart aufgrund der städtebaulichen Gestalt)
  2. Welche Rolle bei der Genehmigung des Umbaus in der derzeitig geplanten Form spielt der erhöhte Kostenaufwand für einen Bunker mit seinen Wänden?
  3. Gibt es Überlegungen, das Instrument der Erhaltungssatzung grundsätzlich zu präzisieren?

Begründung

  1. Wer mit seinem Eigentum aus dem festgestellten Rahmen der Erhaltungssatzung fällt, hat also anscheinend recht freie Hand bei Umbauten und Anbauten der äußeren Gestalt seines Hauses. Dies ist wirklich ein wunder Punkt bei den Grundsätzen der Erhaltungssatzung.
  2. Kurz hinter der Grenze der Erhaltungssatzung Heddernheim wurden in den letzten Jahren massive, einheitliche Wohn-Baukörper genehmigt, die negativ auf den dortigen Stadtteil in seiner baulich kleinteiligen Eigenart ausstrahlen. (Beispiele: Hessestr. 9-11, Habelstr. 40)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 18. November 2021Sie sind hier
    OFOF 71/8Bauvorhaben Luftschutzbunker Brühlstraße 33 bis 35 und die (Nicht-)Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung Nr. 23 Heddernheim
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 2. Dezember 2021VV 255Bauvorhaben Luftschutzbunker Brühlstraße 33 bis 35 und die (Nicht-)Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung Nr. 23 HeddernheimAnfrage
  3. 21. März 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 713Bauvorhaben Luftschutzbunker Brühlstraße 33 bis 35 und die (Nicht-)Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung Nr. 23 HeddernheimStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 6 · 02.12.2021
TO I, TOP 19
Angenommen
Auskunftsersuchen V 255 2021 Die Vorlage OF 71/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: Annahme bei 2 Enthaltungen SPD

Mitdiskutieren

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