Bauvorhaben Luftschutzbunker Brühlstraße 33 bis 35 und die (Nicht-)Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung Nr. 23
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, verschiedene Fragen zur geplanten Umgestaltung des Luftschutzbunkers in ein Mehrfamilienhaus zu beantworten. Ziel ist es, die Erhaltungssatzung Heddernheim strikter zu beachten und die städtebauliche Eigenart zu wahren.
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Der Magistrat wird gebeten folgende Fragen zu beantworten:
- Gibt es wirklich keine anderen Ansätze, Ideen, und Vorgaben die Erhaltungssatzung Heddernheim strikter zu beachten ? (Ziel: Erhalt der städtebaulichen Eigenart aufgrund der städtebaulichen Gestalt)
- Welche Rolle bei der Genehmigung des Umbaus in der derzeitig geplanten Form spielt der erhöhte Kostenaufwand für einen Bunker mit seinen Wänden?
- Gibt es Überlegungen, das Instrument der Erhaltungssatzung grundsätzlich zu präzisieren?
Begründung
- Wer mit seinem Eigentum aus dem festgestellten Rahmen der Erhaltungssatzung fällt, hat also anscheinend recht freie Hand bei Umbauten und Anbauten der äußeren Gestalt seines Hauses. Dies ist wirklich ein wunder Punkt bei den Grundsätzen der Erhaltungssatzung.
- Kurz hinter der Grenze der Erhaltungssatzung Heddernheim wurden in den letzten Jahren massive, einheitliche Wohn-Baukörper genehmigt, die negativ auf den dortigen Stadtteil in seiner baulich kleinteiligen Eigenart ausstrahlen. (Beispiele: Hessestr. 9-11, Habelstr. 40)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. November 2021Sie sind hierOFOF 71/8Bauvorhaben Luftschutzbunker Brühlstraße 33 bis 35 und die (Nicht-)Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung Nr. 23 HeddernheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. Dezember 2021VV 255Bauvorhaben Luftschutzbunker Brühlstraße 33 bis 35 und die (Nicht-)Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung Nr. 23 HeddernheimAnfrage
- 21. März 2022Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 713Bauvorhaben Luftschutzbunker Brühlstraße 33 bis 35 und die (Nicht-)Vereinbarkeit mit der Erhaltungssatzung Nr. 23 HeddernheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei 2 Enthaltungen SPD