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Schilder mit Hinweisen auf die Spielplatzordnung auf dem Spielplatz Jasminweg, Frankfurter Berg

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

15.08.2014

Antrag Ortsbeirat

Konzept zur Vermeidung von Regelverstößen durch Jugendliche am Frankfurter Berg

Details im PARLIS OF_652-10_2014
15.09.2014

Antrag Ortsbeirat

Schilder mit Hinweisen auf die Spielplatzordnung auf dem Spielplatz Jasminweg, Frankfurter Berg

Details im PARLIS OF_660-10_2014
30.09.2014

Anregung Ortsbeirat

Maßnahmen gegen die Lärmbelästigung im Jasminweg und im Glockenblumenweg

Details im PARLIS OM_3493_2014
30.09.2014

Anregung Ortsbeirat

Konzept zur Vermeidung von Regelverstößen durch Jugendliche und junge Erwachsene am Frankfurter Berg

Details im PARLIS OM_3494_2014
02.12.2014

Antrag Ortsbeirat

Schilder mit Hinweisen auf die Spielplatzordnung auf dem Spielplatz Jasminweg, Frankfurter Berg

Details im PARLIS OF_725-10_2014
02.12.2014

Anregung Ortsbeirat

Schilder mit Hinweisen auf die Spielplatzordnung auf dem Spielplatz Jasminweg, Frankfurter Berg

Details im PARLIS OM_3705_2014
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 15.09.2014, OF 660/10

Betreff: Schilder mit Hinweisen auf die Spielplatzordnung auf dem Spielplatz Jasminweg, Frankfurter Berg
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge das Grünflächenamt auffordern, neben dem nun aufgestellten neuen Schild, jeweils Schilder an den Eingängen des Spielplatzes Jasminweg, Frankfurter Berg, anbringen zu lassen, aus denen die gesamte Spielplatzordnung deutlich ersichtlich wird und auf denen die jeweiligen Ge- und Verbote in großen, deutlich erkennbaren Piktogrammen ersichtlich sind. Insbesondere muss daraus klar erkennbar sein, dass Ballspielen und Radfahren auf dem Spielplatz untersagt sind.

Begründung:

Nach der Ortsbegehung mit dem Ortsbeirat hat das Grünflächenamt einem Wunsch der Polizei entsprechend ein neues Schild zentral auf dem Spielplatz Jasminweg installiert, das Verbote in Piktogrammen ausweist und insbesondere deutlich macht, dass eine Nutzung des Spielplatzes nach 20 Uhr nicht erlaubt ist. Dieses Schild ist dabei zwar graphisch ansprechend ausgestaltet, die jeweiligen Piktogramme sind aber sehr klein und aus der Entfernung, also vom Eingang, nicht erkennbar. Gleichzeitig wurden aber die Hinweise an den Eingängen des Spielplatzes entfernt, dass Radfahren und Ballspielen auf dem Spielplatz verboten sind. Diese Hinweise sind auf dem neuen Schild nicht enthalten. Das vermittelt den Eindruck, als ob Radfahren und Ballspielen auf dem Spielplatz nun erlaubt wären. Außerdem sollte jedem, der den Spielplatz betritt, klar sein, welche Regeln dort gelten. Insofern muss an den Eingängen des Spielplatzes eine klare Beschilderung angebracht werden.Hauptvorlage: Antrag vom 15.08.2014, OF 652/10 Nebenvorlage: Antrag vom 02.12.2014, OF 725/10
Beratung im Ortsbeirat: 10

Beratungsergebnisse:

35. Sitzung des OBR 10 am 30.09.2014, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3493 2014 Anregung an den Magistrat OM 3494 2014 1. Die Vorlage OF 652/10 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 657/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 658/10 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OF 659/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor das Wort "Brennpunkte" durch das Wort "Schwerpunkte" ersetzt sowie die Begründung ersatzlos gestrichen wird. 5. Die Vorlage OF 660/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FDP(= Ablehnung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme); LINKE. und FDP (= Enthaltung) zu 4. CDU, 2 GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen 3 GRÜNE (= Ablehnung) zu 5. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des OBR 10 am 04.11.2014, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 660/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 37. Sitzung des OBR 10 am 02.12.2014, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3705 2014 1. Die Vorlage OF 660/10 wird durch die Annahme der Vorlage OF 725/10 für erledigt erklärt. 2. Die Vorlage OF 725/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme