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Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und zusätzliche Absicherung derselben

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

11.08.2013

Antrag Ortsbeirat

Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und zusätzliche Absicherung derselben

Details im PARLIS OF_651-5_2013
29.08.2013

Anregung Ortsbeirat

Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und zusätzliche Absicherung desselben

Details im PARLIS OM_2413_2013
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 11.08.2013, OF 651/5 Betreff: Grenzmarkierung im Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße und zusätzliche Absicherung derselben Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, 1. im westlichen Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße eine Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote zu verfügen, die der Länge von Müll- und Rettungsfahrzeugen gerecht wird (Zeichen 299 - Grenzmarkierung für Halte- und Parkverbote, § 41 (1) StVO) und 2. den westlichen Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße zusätzlich durch Poller derart abzusichern, dass ein dortiges Parken unterbunden wird.

Begründung:

Bürgerinnen und Bürger haben sich beschwert, dass der westliche Einmündungsbereich des Nonnenpfades in die Offenbacher Landstraße derart zugeparkt wird, dass es für aus der Offenbacher Landstraße in den Nonnenpfad einfahrende Fahrzeuge nicht möglich ist, ohne den Gegenverkehr zu behindern, in denselben zu fahren. Dadurch entsteht teilweise ein Rückstau in die Offenbacher Landstraße und es kommt zur Behinderung des fließenden Verkehrs.Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

23. Sitzung des OBR 5 am 29.08.2013, TO I, TOP 26 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 2413 2013 Die Vorlage OF 651/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme