Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassen
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Bisheriger Verlauf
29.10.2020
21.01.2021
Antrag Ortsbeirat
Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassen
Details im PARLIS OF_619-8_2020Anregung Ortsbeirat
Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassen
Details im PARLIS OA_670_202129.10.2020
Antrag Ortsbeirat
Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassen
Details im PARLIS OF_619-8_202021.01.2021
Anregung Ortsbeirat
Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassen
Details im PARLIS OA_670_2021 Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 29.10.2020, OF 619/8
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die oben genannten Flurstücke werden zuerst archäologisch umfassend untersucht. 2. Erst dann, auf Grundlage der dort vorgefundenen und entdeckten Boden- und Kulturdenkmäler, wird eine nachrangige Bebauung entwickelt. Eine Tiefgarage sollte vermieden werden. Der Erhalt und die Einbeziehung der Baukörper, des antiken Straßenbildes, der Brunnen, Stelen und Tore etc. steht dabei im Mittelpunkt. 3. Der Wunsch des Ortsbeirates nach einer angemessenen Repräsentation der römischen Relikten an diesem historischen Ort wird angemessen berücksichtigt.
Betreff: Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassen
Auf Grundlage eines Bebauungsplanes aus dem letzten Jahrhundert und dem alten hessischen Denkmalschutzgesetz ohne großen Schutzcharakter möchte die ABG Holding im Auftrag der Stadt Frankfurt auf diesen zurzeit unbenutzten Flächen umfänglichen Wohnungsbau betreiben. Gleichzeitig ist dieses Gelände sehr wahrscheinlich mit das "Stadtzentrum" der untergegangenen Stadt NIDA mit Bodendenkmälern von übergeordneter Bedeutung. Einige Bereiche wurden schon archäologisch erkundet, bei anderen steht das noch aus. Der Ortsbeirat meint: zielführend erstmal das ganze Gebiet dort sorgfältig zu untersuchen (auf Gebäude, Brunnen, Straßen, Bodenverfärbungen etc) und auf Grundlage der ursprünglich römischen Bebauung eine nachrangige Wohnbebauung in den freien Flächen zuzulassen. Der Ortsbeirat steht dabei weiter zu seiner Auffassung, dass ein Römerpark dort an historischen Stelle in Heddernheim richtig ist. Der Ortsbeirat wolle beschließen:Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die oben genannten Flurstücke werden zuerst archäologisch umfassend untersucht. 2. Erst dann, auf Grundlage der dort vorgefundenen und entdeckten Boden- und Kulturdenkmäler, wird eine nachrangige Bebauung entwickelt. Eine Tiefgarage sollte vermieden werden. Der Erhalt und die Einbeziehung der Baukörper, des antiken Straßenbildes, der Brunnen, Stelen und Tore etc. steht dabei im Mittelpunkt. 3. Der Wunsch des Ortsbeirates nach einer angemessenen Repräsentation der römischen Relikten an diesem historischen Ort wird angemessen berücksichtigt.
Begründung:
Tore etc. steht dabei im Mittelpunkt. Der Wunsch des Ortsbeirates nach einer angemessenen Repräsentation der römischen Relikten an diesem historischen Ort wird angemessen berücksichtigt. Begründung: Vom Ursprung her denken - das sollte dort die Maxime sein.
Beratung im Ortsbeirat: 8
Beratungsergebnisse:
43. Sitzung des OBR 8 am 26.11.2020, TO I, TOP 26 Beschluss: Die Vorlage OF 619/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 44. Sitzung des OBR 8 am 21.01.2021, TO I, TOP 12 Beschluss: Anregung OA 670 2021 Die Vorlage OF 619/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Flurstücke 66/167 und 81/3 des Geländes in der Römerstraße 126 bis 134 werden zuerst archäologisch umfassend untersucht. 2. Auf Grundlage der dort vermuteten, vorgefundenen und entdeckten Boden- und Kulturdenkmäler, wird eine nachrangige Bebauung entwickelt. Eine Tiefgarage sollte vermieden werden. Der Erhalt und die Einbeziehung der Baukörper des antiken Straßenbildes, der Brunnen, Stelen und Tore sollen im Mittelpunkt der Bauflächenplanung stehen. 3. Der Wunsch des Ortsbeirates nach einer angemessenen Präsentation der römischen Relikten an diesem historischen Ort wird angemessen berücksichtigt. Abstimmung: Einstimmige Annahme