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Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassen

Vorlagentyp: OFGRÜNE
81 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Ortsbeirat schlägt vor, die Flurstücke in der Römerstraße 126 bis 134 archäologisch zu untersuchen, bevor eine nachrangige Wohnbebauung zugelassen wird. Dies soll den Erhalt der römischen Relikte und deren angemessene Repräsentation an diesem historischen Ort sicherstellen.

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Thema Wohnen verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die oben genannten Flurstücke werden zuerst archäologisch umfassend untersucht.
  2. Erst dann, auf Grundlage der dort vorgefundenen und entdeckten Boden- und Kulturdenkmäler, wird eine nachrangige Bebauung entwickelt. Eine Tiefgarage sollte vermieden werden. Der Erhalt und die Einbeziehung der Baukörper, des antiken Straßenbildes, der Brunnen, Stelen und Tore etc. steht dabei im Mittelpunkt.
  3. Der Wunsch des Ortsbeirates nach einer angemessenen Repräsentation der römischen Relikten an diesem historischen Ort wird angemessen berücksichtigt.

Begründung

Vom Ursprung her denken - das sollte dort die Maxime sein.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 29. Oktober 2020Sie sind hier
    OFOF 619/8Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassen
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 21. Januar 2021OAOA 670Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassenAnregung
  3. 16. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 81 WochenBB 215Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassenMagistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 8
Sitzung 43 · 26.11.2020
TO I, TOP 26
Beraten
Die Vorlage OF 619/8 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 8
Sitzung 44 · 21.01.2021
TO I, TOP 12
Angenommen
Anregung OA 670 2021 Die Vorlage OF 619/8 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Flurstücke 66/167 und 81/3 des Geländes in der Römerstraße 126 bis 134 werden zuerst archäologisch umfassend untersucht. 2. Auf Grundlage der dort vermuteten, vorgefundenen und entdeckten Boden- und Kulturdenkmäler, wird eine nachrangige Bebauung entwickelt. Eine Tiefgarage sollte vermieden werden. Der Erhalt und die Einbeziehung der Baukörper des antiken Straßenbildes, der Brunnen, Stelen und Tore sollen im Mittelpunkt der Bauflächenplanung stehen. 3. Der Wunsch des Ortsbeirates nach einer angemessenen Präsentation der römischen Relikten an diesem historischen Ort wird angemessen berücksichtigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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