Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat schlägt vor, die Flurstücke in der Römerstraße 126 bis 134 archäologisch zu untersuchen, bevor eine nachrangige Wohnbebauung zugelassen wird. Dies soll den Erhalt der römischen Relikte und deren angemessene Repräsentation an diesem historischen Ort sicherstellen.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die oben genannten Flurstücke werden zuerst archäologisch umfassend untersucht.
- Erst dann, auf Grundlage der dort vorgefundenen und entdeckten Boden- und Kulturdenkmäler, wird eine nachrangige Bebauung entwickelt. Eine Tiefgarage sollte vermieden werden. Der Erhalt und die Einbeziehung der Baukörper, des antiken Straßenbildes, der Brunnen, Stelen und Tore etc. steht dabei im Mittelpunkt.
- Der Wunsch des Ortsbeirates nach einer angemessenen Repräsentation der römischen Relikten an diesem historischen Ort wird angemessen berücksichtigt.
Begründung
Vom Ursprung her denken - das sollte dort die Maxime sein.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. Oktober 2020Sie sind hierOFOF 619/8Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 21. Januar 2021OAOA 670Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassenAnregung
- 16. Mai 2022Antwort des Magistrats · nach 81 WochenBB 215Letztes Bodendenkmal der römischen Stadt NIDA erstrangig schützen - und nachrangig Wohnungsbau zulassenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme