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Gehweg entlang der Mainzer Landstraße (Südseite) stadteinwärts ordnen und instand setzen

Vorlagentyp: OF U.B.

Begründung

Landstraße (Südseite) stadteinwärts ordnen und instand setzen Der an den meisten Stellen sehr breite Gehweg entlang der Mainzer Landstraße zwischen Galluswarte und Schwalbacher Straße - parallel zur stadteinwärts führenden Fahrspur für Bahn- und Pkw wird genutzt zum (legalen) Parken in Parkbuchten, von Fahrrad Fahrenden und zu Fuß gehenden. Grundsätzlich ist diese Nutzung aufgrund der Gehwegbreite problemlos möglich, wenn alle Nutzenden Rücksicht nehmen und sich in dem Bereich bewegen der ihnen zugeordnet ist. Vor allem für zu Fuß Gehende ist der Gehweg oft nicht problemlos zu nutzen: - Fast durchgängig wird der Gehweg (oft in beide Fahrtrichtungen) von Rad Fahrenden genutzt; - in den entlang der Fahrbahn angeordneten Parkbuchten sind Pkw häufig über die Markierung hinaus im Gehweg geparkt; - wo durch Einfahrten auf Grundstücke oder durch Kreuzungen (abgesenkte Gehwege) möglich, fahren Pkw auf und nutzen den Gehweg als Parkplatz; - im Bereich der Bäume hat das Wurzelwerk Verwerfungen / Unebenheiten aufgeworfen, die Stolperfallen darstellen und den Gehweg mind. für Mobilitätseingeschränkte (z.B. Nutzung von Rolllatoren, Rollstühle) einengen. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert: 1. die Parkbuchten zwischen Fahrbahn und Gehweg zum Gehweg hin mit Bügeln o.ä. abzugrenzen; 2. wo noch nicht erfolgt, Grundstückseinfahrten zum Gehweg hin mit Pollern o.ä. so abzugrenzen, dass Pkw nicht auffahren können; 3. wo noch nicht erfolgt, Kreuzungsbereiche zu Straßen mit Pollern o.ä. gegen das Auffahren auf den Gehweg absichern; 4. bestehende Abpollerungen dahingehend zu korrigieren, dass die Abstände zwischen Pollern nicht so groß sind, dass Pkw zwischen zwei Pollern durchfahren können; 5. die fachliche Kompetenz der zuständigen Ämter zu nutzen und zu prüfen, welche durch Wurzelwerk entstandenen Verwerfungen / Stolperfallen auf dem Gehweg kurzfristig mit einfachen Mitteln beseitigt oder teilweise eingeebnet werden können und diese Arbeiten dann durchzuführen. Zur Verdeutlichung hier noch einige Aufnahmen der Situation auf dem Gehweg: Begründung: Der Gehweg ist auf dieser Strecke fast durchweg breit genug, um Parkbuchten entlang der Fahrbahn auszuweisen und gleichzeitig Radverkehr auf dem Gehweg zuzulassen. Es ist nachvollziehbar, dass viele Rad Fahrende es vorziehen, auf dieser Strecke der stark (und rücksichtslos!) befahrenen Mainzer Landstraße auf dem Gehweg zu fahren, zumal stadteinwärts für Pkw die Breite der Mainzer Landstraße faktisch nur 1,5 Fahrspuren für Pkw hat, die Fahrzeuge jedoch zweispurig fahren. Wenn Fahrzeuge ordnungsgemäß in den Parkbuchten stehen und Radfahrende entlang der Parkbuchten fahren und dort nicht durch illegal parkende Pkw behindert werden, dann klappt auf diesem Gehweg das Miteinander der verschiedenen Verkehrsteilnehmer. Die Stadt sollte hier dafür sorgen, dass die Flächen so geordnet bzw. gesichert sind, dass dieses Miteinander klappt. Bezüglich der Verwerfungen im Geh- und Radweg sollten fachlich kompetente Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter prüfen, ob hier die größten Verwerfungen "geglättet" werden können. Wie bei bisherigen Anliegen zu "Stolperfallen durch Wurzelwerk" möchte der Ortsbeirat ohne die entsprechende fachliche Expertise keine Vorgaben machen, wie hier vorgegangen werden könnte.