Katholisches Privatgymnasium, vom Magistrat gefördert mit 16 Millionen Steuergeldern und einem vergünstigten Grundstücksverkauf, darf kein ausschließendes…
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Katholisches Privatgymnasium, vom Magistrat gefördert mit 16 Millionen Steuergeldern und einem vergünstigten Grundstücksverkauf, darf kein ausschließendes Leitbild zur Schulpflicht erheben
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass das katholische Privatgymnasium, das mit öffentlichen Mitteln gefördert wird, kein ausschließendes Leitbild zur Schulpflicht erhebt. Dies geschieht vor dem Hintergrund von Bedenken bezüglich der Religionszugehörigkeit und der Rechte der Schüler. Das erwartete Ergebnis ist eine Ablehnung des Antrags, was auch in der Abstimmung bestätigt wurde.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBegründung
In der Frankfurter Lehrerzeitung der GEW Nr. 3/21 wird ein Briefwechsel der Vorsitzenden der Frankfurter GEW und dem katholischen Stadtdekan Dr. Johannes zu Eltz dokumentiert. Deutlich wird, dass die Fragen und Einwände, die bezüglich eines Privatgymnasiums und darüber hinaus eines konfessionell gebundenen, vom Stadtdekan nicht wirklich beantwortet werden können, da er "nicht in erster Linie mit im Spiel" sei. Allgemein weist er auf die Gemeinnützigkeit hin, "zu der uns die öffentliche Förderung verpflichtet". Was das konkret heißt, wird in dem Kommentar des GEW-Vorsitzenden in Frage gestellt, weil existierende Beispiele aus drei Privatschulen, die bisher von den Maltesern eingerichtet und betrieben werden, das Gegenteil zeigen. In einem im Internet veröffentlichten Leitlinien für Bildung und Erziehung an Malteser Gymnasien heißt es: "Das christliche Welt- und Menschenbild ist Grundlage von Bildung und Erziehung an den Malteser Gymnasien. Es durchdringt alle Unterrichtsfächer. Glaube und kirchliches Leben prägen den Bildung- und Erziehungsprozess. ... Von den Schülern werden der Besuch der Schulgottesdienste und die Teilnahme an den religiösen Veranstaltungen der Schule erwartet. Verpflichtung zur Teilnahme am Religionsunterricht und das Einverständnis mit der religiösen Bildung und Erziehung sind unabdingbare Voraussetzung für die Aufnahme eines Schülers in ein Malteser Gymnasium und den Abschluss des Schulvertrags." Daraus ergeben sich Fragen nach der Grundlage der öffentlichen Förderung des Schulbaus. Denn der Prozess der Errichtung des Privatgymnasiums hat bislang keine öffentliche Mitwirkungsmöglichkeit aufgezeigt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 17. Oktober 2021 brachte die_farbechten-LINKE. im Ortsbeirat 7 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 02.11.2021 im OBR 7 abgelehnt.
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung); FDP (= Nichtteilnahme an der Abstimmung)