Katholisches Privatgymnasium, vom Magistrat gefördert mit 16 Millionen Steuergeldern und einem vergünstigten Grundstücksverkauf, darf kein ausschließendes Leitbild zur Schulpflicht erheben
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Partei(en): die_farbechten-LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 17.10.2021, OF 60/7
Betreff: Katholisches Privatgymnasium, vom Magistrat gefördert mit 16 Millionen Steuergeldern und einem vergünstigten Grundstücksverkauf, darf kein ausschließendes Leitbild zur Schulpflicht erheben
Gibt es eine Vereinbarung zwischen den Maltesern und der Stadt Frankfurt? Wenn ja, seit wann und wo öffentlich gemacht? Wenn nein: wann wird diese kommen? Welche Grundsätze verfolgt die Stadtverordneten- Versammlung bezüglich des neuen katholischen Privatgymnasiums? Welchen Einfluss gedenkt der Magistrat bezüglich der Schulverfassung, insbesondere der Rechte von Schülern, Eltern und Lehrern, der Schuldgeldgestaltung zu nehmen? Was geschieht an dem geplanten katholischen Privatgymnasium mit Schüler:innen, deren Recht es ist, mit 14 Jahren eigenständig über die Teilnahme an religiösen Veranstaltungen zu entscheiden und auch abzulehnen? Werden sie dann gezwungen sein, die Schule zu verlassen und wer kümmert sich wie um deren weitere Schullaufbahn? Welchen Einfluss wird der Magistrat auf das Hessische Kultusministerium und dessen mögliche Vereinbarung mit dem Malteserorden nehmen, dass das Landesschulgesetz auch für das katholische Privatgymnasium gilt? Begründung:
In der Frankfurter Lehrerzeitung der GEW Nr. 3/21 wird ein Briefwechsel der Vorsitzenden der Frankfurter GEW und dem katholischen Stadtdekan Dr. Johannes zu Eltz dokumentiert. Deutlich wird, dass die Fragen und Einwände, die bezüglich eines Privatgymnasiums und darüber hinaus eines konfessionell gebundenen, vom Stadtdekan nicht wirklich beantwortet werden können, da er "nicht in erster Linie mit im Spiel" sei. Allgemein weist er auf die Gemeinnützigkeit hin, "zu der uns die öffentliche Förderung verpflichtet". Was das konkret heißt, wird in dem Kommentar des GEW-Vorsitzenden in Frage gestellt, weil existierende Beispiele aus drei Privatschulen, die bisher von den Maltesern eingerichtet und betrieben werden, das Gegenteil zeigen. In einem im Internet veröffentlichten Leitlinien für Bildung und Erziehung an Malteser Gymnasien heißt es: "Das christliche Welt- und Menschenbild ist Grundlage von Bildung und Erziehung an den Malteser Gymnasien. Es durchdringt alle Unterrichtsfächer. Glaube und kirchliches Leben prägen den Bildung- und Erziehungsprozess. ... Von den Schülern werden der Besuch der Schulgottesdienste und die Teilnahme an den religiösen Veranstaltungen der Schule erwartet. Verpflichtung zur Teilnahme am Religionsunterricht und das Einverständnis mit der religiösen Bildung und Erziehung sind unabdingbare Voraussetzung für die Aufnahme eines Schülers in ein Malteser Gymnasium und den Abschluss des Schulvertrags." Daraus ergeben sich Fragen nach der Grundlage der öffentlichen Förderung des Schulbaus. Denn der Prozess der Errichtung des Privatgymnasiums hat bislang keine öffentliche Mitwirkungsmöglichkeit aufgezeigt.
Beratung im Ortsbeirat: 7
Beratungsergebnisse:
5. Sitzung des OBR 7 am 02.11.2021, TO I, TOP 17 Beschluss: Die Vorlage OF 60/7 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, SPD, BFF und FREIE WÄHLER gegen farbechte/LINKE und ÖkoLinX-ARL (= Annahme); GRÜNE (= Enthaltung); FDP (= Nichtteilnahme an der Abstimmung)