Jugendhaus Ortenberger Straße
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Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der nächsten Sitzung des Ortsbeirats seine Pläne zur Raumnutzung des Jugendhauses in der Ortenberger Straße nach der Renovierung vorzustellen. Hierbei soll deutlich werden, wie die weitere Arbeit der derzeitigen Nutzer gewährleistet wird und auf welcher Planungsbasis mögliche weitere Nutzer ausgewählt werden. Begründung: Das Jugendhaus in der Ortenberger Straße wird zur Zeit renoviert und umgebaut. Der Ortsbeirat hat dies von Anfang an sehr begrüßt. Leider gibt es aber nun (wieder) Gerüchte über geplante Umnutzungen des Gebäudes. So soll (angeblich) das Jugendhaus, dessen Arbeit bisher noch nie kritisiert oder gar in Frage gestellt wurde, nicht in das Haus zurückkehren. Es ist dabei aber unklar, wo und wie die Arbeit dann weitergeführt werden sollen? Oder soll die Jugendarbeit ganz eingestellt werden? Ferner gibt es Gerüchte über neue Nutzer - hierbei ist es unklar, ob diese die bestehenden Nutzungen verdrängen oder ergänzen würden. Fragen über Fragen, die der Arbeit für die Jugendlichen im Ortsbezirk nicht weiterhelfen und (hoffentlich unnötige) Nervosität für die sozialen Einrichtungen bedeuten. Auf einer vorigen Sitzung wurde seitens des Sozialamtes ausgeführt, dass es keine Möglichkeiten zur Evaluation der Arbeit der sozialen Einrichtungen der Stadt habe, sodass sich hier insgesamt die Frage stellt, auf welcher Grundlage hier eigentlich die Entscheidungen für oder gegen Einrichtungen getroffen werden. Hier ist dringend Transparenz erforderlich.
Inhalt
Antrag vom 03.05.2011, OF 6/4
Betreff: Jugendhaus Ortenberger Straße
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, in der nächsten Sitzung des Ortsbeirats seine Pläne zur Raumnutzung des Jugendhauses in der Ortenberger Straße nach der Renovierung vorzustellen. Hierbei soll deutlich werden, wie die weitere Arbeit der derzeitigen Nutzer gewährleistet wird und auf welcher Planungsbasis mögliche weitere Nutzer ausgewählt werden.
Begründung: Das Jugendhaus in der Ortenberger Straße wird zur Zeit renoviert und umgebaut. Der Ortsbeirat hat dies von Anfang an sehr begrüßt. Leider gibt es aber nun (wieder) Gerüchte über geplante Umnutzungen des Gebäudes. So soll (angeblich) das Jugendhaus, dessen Arbeit bisher noch nie kritisiert oder gar in Frage gestellt wurde, nicht in das Haus zurückkehren. Es ist dabei aber unklar, wo und wie die Arbeit dann weitergeführt werden sollen? Oder soll die Jugendarbeit ganz eingestellt werden? Ferner gibt es Gerüchte über neue Nutzer - hierbei ist es unklar, ob diese die bestehenden Nutzungen verdrängen oder ergänzen würden. Fragen über Fragen, die der Arbeit für die Jugendlichen im Ortsbezirk nicht weiterhelfen und (hoffentlich unnötige) Nervosität für die sozialen Einrichtungen bedeuten. Auf einer vorigen Sitzung wurde seitens des Sozialamtes ausgeführt, dass es keine Möglichkeiten zur Evaluation der Arbeit der sozialen Einrichtungen der Stadt habe, sodass sich hier insgesamt die Frage stellt, auf welcher Grundlage hier eigentlich die Entscheidungen für oder gegen Einrichtungen getroffen werden. Hier ist dringend Transparenz erforderlich.Hauptvorlage: Antrag vom 18.04.2011, OF 1/4 Beratung im Ortsbeirat: 4
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. Mai 2011OMOM 26Jugendhaus Ortenberger StraßeDirektanregung
- 3. Mai 2011Sie sind hierOFOF 6/4Jugendhaus Ortenberger StraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. Juli 2011STST 836Jugendhaus Ortenberger StraßeStellungnahme
- 6. Februar 2012Antwort des Magistrats · nach 40 WochenSTST 220Jugendhaus Ortenberger StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung GRÜNE zu 2. Einstimmige Annahme