Präzisierung des Halteverbots in der Hennegasse
Begründung
Hennegasse Vorgang: OM 2634/13 OBR 8; ST 1782/13 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, in Abänderung der entsprochenen Anregung OM 2634 v. 31.10.2013 (ST 1782 v. 20.12.2013) das absolute Halteverbot zwischen Hausnummer 2 und 2 a nicht einzurichten und stattdessen im Rahmen der zur Verfügung stehenden Flächen Parkplätze abzumarkieren wie bei dem Ortstermin der Verwaltung mit Anliegern am 02.07.2014 vereinbart. Begründung: Bei dem seinerzeitigen Beschluss des Ortsbeirates war nicht absehbar, dass in der Hennegasse ein Neubau entsteht. Bei einem Ortstermin der Verwaltung mit Anliegern wurde die Problematik des wilden und verkehrsbehindernden Parkens thematisiert und als Lösung eine genaue Markierung des tatsächlich nur sehr eingeschränkt zur Verfügung stehenden Parkraums vorgeschlagen. Die neuen Familien ziehen im Mai ein (Hennegasse 2 a) und sind auf eine ungehinderte Zufahrt auf die Parkplätze des Grundstücks am Haus angewiesen. Da eine Überwachung des ruhenden Verkehrs nur sehr sporadisch erfolgt, stehen die Chancen einer Beordnung des ruhenden Verkehrs besser, wenn die zwischen Blumengeschäft und Hausnummer 2 a zur Verfügung stehende Fläche mit ca. drei ordentlichen Parkplätzen gekennzeichnet wird. Von dieser Lösung haben alle Beteiligten etwas: Die Besucher der Anwohner und der Einrichtungen des Hofs ebenso wie die Kunden des Blumengeschäfts und die Bewohner des neuen Wohnhauses. Für die restlichen Flächen der Hennegasse, die in OM 2634 angesprochen sind, soll ein absolutes Halteverbot umgesetzt werden.