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Möglichkeit zur Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,50 Meter von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße

Vorlagentyp: OFFDP
22 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren2 SitzungenAngenommen
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Begründung

Sicherheitsabstands von 1,50 Meter von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit es für Kraftfahrer, insbesondere für Bus-Fahrer, überall möglich ist, einen Sicherheitsabstand von 1,50 m von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße, insbesondere im Bereich der Einmündung der Homburger Landstraße, einzuhalten. Begründung: Das Amtsgericht Frankfurt hat nach Presseberichten (Frankfurter Rundschau vom 28. August 2018, S. F 4, "Neben der Spur") gerade einen Busfahrer verurteilt, weil er keinen Sicherheitsabstand von 1,50 m zu Radfahrern auf einem Fahrradstreifen eingehalten hatte. Der Einwand des Busfahrers, dies sei auf Grund der Enge der Spuren gar nicht möglich gewesen, wurde nicht geltend gelassen. Die neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße führen an bestimmten Stellen auch zu Situationen, in denen das Einhalten eines Sicherheitsabstandes von 1,50 m zu dort fahrenden Radfahrern nicht möglich erscheint. Insbesondere die Verkehrsführung an der Einmündung zur Homburger Landstraße, wo ebenfalls Busse abbiegen müssen, scheint dies nicht zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist Aufklärung geboten, ob auch auf der Gießener Straße ein Einhalten eines entsprechenden Sicherheitsabstandes unmöglich ist, damit geklärt werden kann, wie dadurch entstehenden Gefahren begegnet werden kann.

Inhalt

Antrag vom 04.09.2018, OF 587/10

Betreff: Möglichkeit zur Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,50 Meter von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit es für Kraftfahrer, insbesondere für Bus-Fahrer, überall möglich ist, einen Sicherheitsabstand von 1,50 m von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße, insbesondere im Bereich der Einmündung der Homburger Landstraße, einzuhalten.

Begründung: Das Amtsgericht Frankfurt hat nach Presseberichten (Frankfurter Rundschau vom 28. August 2018, S. F 4, "Neben der Spur") gerade einen Busfahrer verurteilt, weil er keinen Sicherheitsabstand von 1,50 m zu Radfahrern auf einem Fahrradstreifen eingehalten hatte. Der Einwand des Busfahrers, dies sei auf Grund der Enge der Spuren gar nicht möglich gewesen, wurde nicht geltend gelassen. Die neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße führen an bestimmten Stellen auch zu Situationen, in denen das Einhalten eines Sicherheitsabstandes von 1,50 m zu dort fahrenden Radfahrern nicht möglich erscheint. Insbesondere die Verkehrsführung an der Einmündung zur Homburger Landstraße, wo ebenfalls Busse abbiegen müssen, scheint dies nicht zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist Aufklärung geboten, ob auch auf der Gießener Straße ein Einhalten eines entsprechenden Sicherheitsabstandes unmöglich ist, damit geklärt werden kann, wie dadurch entstehenden Gefahren begegnet werden kann.Beratung im Ortsbeirat: 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. September 2018Sie sind hier
    OFOF 587/10Möglichkeit zur Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,50 Meter von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße
    Ortsbeiratsantrag · FDP
  2. 23. Oktober 2018OMOM 3821Möglichkeit zur Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,50 Metern von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener StraßeDirektanregung
  3. 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 257Möglichkeit zur Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,50 Metern von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener StraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 10
Sitzung 25 · 18.09.2018
TO I, TOP 19
Beraten
Die Vorlage OF 587/10 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 26 · 23.10.2018
TO I, TOP 10
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3821 2018 Die Vorlage OF 587/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneLinkeBFFFDP
Ablehnung:
SPD
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
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