Möglichkeit zur Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,50 Meter von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße
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Thema Fahrradfahren verfolgenBegründung
Sicherheitsabstands von 1,50 Meter von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit es für Kraftfahrer, insbesondere für Bus-Fahrer, überall möglich ist, einen Sicherheitsabstand von 1,50 m von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße, insbesondere im Bereich der Einmündung der Homburger Landstraße, einzuhalten. Begründung: Das Amtsgericht Frankfurt hat nach Presseberichten (Frankfurter Rundschau vom 28. August 2018, S. F 4, "Neben der Spur") gerade einen Busfahrer verurteilt, weil er keinen Sicherheitsabstand von 1,50 m zu Radfahrern auf einem Fahrradstreifen eingehalten hatte. Der Einwand des Busfahrers, dies sei auf Grund der Enge der Spuren gar nicht möglich gewesen, wurde nicht geltend gelassen. Die neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße führen an bestimmten Stellen auch zu Situationen, in denen das Einhalten eines Sicherheitsabstandes von 1,50 m zu dort fahrenden Radfahrern nicht möglich erscheint. Insbesondere die Verkehrsführung an der Einmündung zur Homburger Landstraße, wo ebenfalls Busse abbiegen müssen, scheint dies nicht zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist Aufklärung geboten, ob auch auf der Gießener Straße ein Einhalten eines entsprechenden Sicherheitsabstandes unmöglich ist, damit geklärt werden kann, wie dadurch entstehenden Gefahren begegnet werden kann.
Inhalt
Antrag vom 04.09.2018, OF 587/10
Betreff: Möglichkeit zur Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,50 Meter von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit es für Kraftfahrer, insbesondere für Bus-Fahrer, überall möglich ist, einen Sicherheitsabstand von 1,50 m von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße, insbesondere im Bereich der Einmündung der Homburger Landstraße, einzuhalten.
Begründung: Das Amtsgericht Frankfurt hat nach Presseberichten (Frankfurter Rundschau vom 28. August 2018, S. F 4, "Neben der Spur") gerade einen Busfahrer verurteilt, weil er keinen Sicherheitsabstand von 1,50 m zu Radfahrern auf einem Fahrradstreifen eingehalten hatte. Der Einwand des Busfahrers, dies sei auf Grund der Enge der Spuren gar nicht möglich gewesen, wurde nicht geltend gelassen. Die neuen Fahrradstreifen auf der Gießener Straße führen an bestimmten Stellen auch zu Situationen, in denen das Einhalten eines Sicherheitsabstandes von 1,50 m zu dort fahrenden Radfahrern nicht möglich erscheint. Insbesondere die Verkehrsführung an der Einmündung zur Homburger Landstraße, wo ebenfalls Busse abbiegen müssen, scheint dies nicht zu gewährleisten. Vor diesem Hintergrund ist Aufklärung geboten, ob auch auf der Gießener Straße ein Einhalten eines entsprechenden Sicherheitsabstandes unmöglich ist, damit geklärt werden kann, wie dadurch entstehenden Gefahren begegnet werden kann.Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2018Sie sind hierOFOF 587/10Möglichkeit zur Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,50 Meter von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 23. Oktober 2018OMOM 3821Möglichkeit zur Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,50 Metern von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener StraßeDirektanregung
- 4. Februar 2019Antwort des Magistrats · nach 22 WochenSTST 257Möglichkeit zur Einhaltung des Sicherheitsabstands von 1,50 Metern von Fahrrädern auf den neuen Fahrradstreifen auf der Gießener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung)