Haushalt 2015/2016 Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anschaffen
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Bisheriger Verlauf
12.10.2014
03.11.2014
Antrag Ortsbeirat
Haushalt 2015/2016 Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anschaffen
Details im PARLIS OF_573-2_2014Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktgruppe: 15.01 Bauaufsicht Lärmmessungen durch die Bauaufsicht
Details im PARLIS EA_42_201412.10.2014
Antrag Ortsbeirat
Haushalt 2015/2016 Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anschaffen
Details im PARLIS OF_573-2_201403.11.2014
Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktgruppe: 15.01 Bauaufsicht Lärmmessungen durch die Bauaufsicht
Details im PARLIS EA_42_2014 Partei(en): LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.10.2014, OF 573/2
Betreff: Haushalt 2015/2016 Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anschaffen
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Die Stadt schafft für die Bauaufsicht Lärmmessgeräte an, damit an Baustellen die Einhaltung der Lärmgrenzwerte unmittelbar kontrolliert werden kann. Begründung:
In Presseberichten im Zusammenhang mit dem Baustopp des Projekts ONYX wurde immer wieder betont, dass die Frankfurter Bauaufsicht keine eigenen Geräte zur Lärmmessung besitzt. Es gehört aber zu den originären Aufgaben der Bauaufsicht, die Einhaltung der Lärmgrenzwerte zu kontrollieren. Wenn aber die Frankfurter Bauaufsicht keine eigenen Geräte dafür besitzt, kann sie ihre Aufgaben nicht oder nur eingeschränkt erfüllen. Daher ist es dringend notwendig, Lärmmessgeräte für die Bauaufsicht anzuschaffen.
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
38. Sitzung des OBR 2 am 03.11.2014, TO I, TOP 21 Beschluss: Etatanregung EA 42 2014 Die Vorlage OF 573/2 wird in folgender Fassung beschlossen: "In dem Doppelhaushalt 2015/16 werden die erforderlichen Mittel für die Durchführung von Lärmmessungen an Baustellen bereitgestellt, um die Einhaltung der gesetzlichen Lärmgrenzwerte durch Mitarbeiter der Bauaufsicht oder externe dritte Dienstleister sicherstellen zu können. Begründung: Die Bauaufsicht verfügt nicht über die technische Ausrüstung (Lärmmessgeräte), um solche Kontrollen vornehmen zu können. Der Ortsbeirat 2 möchte den Magistrat aber ausdrücklich auf die Möglichkeit hinweisen, dass die entsprechenden Kontrollmessungen auch durch externe dritte Dienstleister durchgeführt werden können und nicht zwangsläufig nur durch städtische Mitarbeiter. Daher sollen die Mittel nicht zwangsläufig für die Anschaffung von technischem Gerät durch die Bauaufsicht verwendet werden, sondern gegebenenfalls auch für entsprechende Messaufträge an Dritte." Abstimmung: Einstimmige Annahme