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Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60km/h auf der B.521, flankierend den kompletten Ortsteil Bergen

Vorlagentyp: OFSPD
48 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60km/h auf der B 521, flankierend den kompletten Ortsteil Bergen Der Ortsbeirat 16 möge beschließen, der Magistrat möge auf die Landesbehörden einwirken, mit dem Ziel, auf der B 521 zwischen Vilbeler Landstraße und der Einfahrt zum Charlottenhof einheitlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 60km/h in beiden Fahrtrichtungen vorzusehen, respektive die im Verhältnis wesentlich kürzeren Streckenabschnitte, auf denen derzeit 80 km/h ausgeschildert ist, ebenfalls mit 60km/h auszuweisen. Darüber hinaus wäre es wichtig, neben dem berechtigten Hinweis auf querende Fahrradfahrer, auch auf querende Fußgänger an den Feldwegen hinzuweisen. Begründung: Derzeit wird auf der Ortsumfahrung Bergen, solange der Stadtteil flankiert wird, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h abwechselnd mit 80km/h ausgewiesen, wobei die Streckenabschnitte mit 60 km/h deutlich überwiegen. Es erscheint daher unverständlich, warum auf nur wenige 100 m umfassenden Teilstrecken eine Anhebung der Geschwindigkeit auf 80 km/h gestattet wird. Auf dem gesamten Streckenabschnitt zwischen Vilbeler Landstraße bis hinter die Einfahrt zum Charlottenhof befinden sich querende Feldwege, die zu Kleingärten, zur Hohen Straße, zum Kleinmüllplatz, zu Aussiedlerhöfen oder in das Naherholungsgebiet zum Nördlichen Höhenweg und in den Vilbeler Wald führen. Neben den Radfahrern, auf die die Beschilderung zu Recht hinweist, queren hier täglich zahlreiche Fußgänger, auf deren Weg die Umgehungsstraße B521 ein wirkliches Hindernis darstellt.

Inhalt

Antrag vom 11.10.2011, OF 55/16

Betreff: Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60km/h auf der B 521, flankierend den kompletten Ortsteil Bergen Der Ortsbeirat 16 möge beschließen, der Magistrat möge auf die Landesbehörden einwirken, mit dem Ziel, auf der B 521 zwischen Vilbeler Landstraße und der Einfahrt zum Charlottenhof einheitlich eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 60km/h in beiden Fahrtrichtungen vorzusehen, respektive die im Verhältnis wesentlich kürzeren Streckenabschnitte, auf denen derzeit 80 km/h ausgeschildert ist, ebenfalls mit 60km/h auszuweisen. Darüber hinaus wäre es wichtig, neben dem berechtigten Hinweis auf querende Fahrradfahrer, auch auf querende Fußgänger an den Feldwegen hinzuweisen.

Begründung: Derzeit wird auf der Ortsumfahrung Bergen, solange der Stadtteil flankiert wird, eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 60 km/h abwechselnd mit 80km/h ausgewiesen, wobei die Streckenabschnitte mit 60 km/h deutlich überwiegen. Es erscheint daher unverständlich, warum auf nur wenige 100 m umfassenden Teilstrecken eine Anhebung der Geschwindigkeit auf 80 km/h gestattet wird. Auf dem gesamten Streckenabschnitt zwischen Vilbeler Landstraße bis hinter die Einfahrt zum Charlottenhof befinden sich querende Feldwege, die zu Kleingärten, zur Hohen Straße, zum Kleinmüllplatz, zu Aussiedlerhöfen oder in das Naherholungsgebiet zum Nördlichen Höhenweg und in den Vilbeler Wald führen. Neben den Radfahrern, auf die die Beschilderung zu Recht hinweist, queren hier täglich zahlreiche Fußgänger, auf deren Weg die Umgehungsstraße B521 ein wirkliches Hindernis darstellt.Beratung im Ortsbeirat: 16

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. Oktober 2011Sie sind hier
    OFOF 55/16Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60km/h auf der B.521, flankierend den kompletten Ortsteil Bergen
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 25. Oktober 2011OMOM 493Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h auf der B.521, entlang des Stadtteils BergenDirektanregung
  3. 27. Januar 2012STST 178Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h auf der B 521, entlang des Stadtteils BergenStellungnahme
  4. 10. September 2012Antwort des Magistrats · nach 48 WochenSTST 1453Einheitliche Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h auf der B 521, entlang des Stadtteils BergenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 16
Sitzung 5 · 25.10.2011
TO I, TOP 14
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 493 2011 Die Vorlage OF 55/16 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneWBESPDFreie WählerLinke
Ablehnung:
CDU
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, WBE, SPD, FREIE WÄHLER und LINKE. gegen CDU (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

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