Hundeauslauf im Europaviertel einrichten - Vorschlag des Magistrats vom 05.02.2018 umsetzen (ST 191)
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einrichten - Vorschlag des Magistrats vom 05.02.2018 umsetzen (ST 191) Vorgang: OM 2385/17 OBR 1; V 665/17 OBR 1; ST 190/18; ST 191/17 Mit Bezug auf ST 191 zur Einrichtung einer Hundeauslauffläche (und ST 190 zur Kontrolle des Lotte-Specht-Parks) wird der Magistrat wie folgt gebeten: 1. alle erforderlichen Maßnahmen umzusetzen, um die Grünfläche zwischen Pariser Straße, Römischer Ring, Straße der Nationen und dem Grundstück der Messe (Baufeld 44) als Hundeauslauffläche einzurichten bzw. auszuweisen; 2. am Lotte-Specht-Park Hinweisschilder aufzustellen, die auf die Grünanlagensatzung und den Leinenzwang für Hunde verweisen, da der Lotte-Specht-Park sich inzwischen als Freilauffläche für Hunde etabliert hat; 3. nach Einrichtung der Hundeauslauffläche an der Pariser Straße / Römischer Ring mit geeigneten Mitteln (z.B. temporären Aushängen) am Lotte-Specht-Park auf diese Freilauffläche zu verweisen; 4. zu diesem Zeitpunkt dann auch die mit ST 190 vom 5.2.2018 angekündigten Kontrollen durch das Ordnungsamt dazu zu nutzen, die Hundehalterinnen und Hundehalter über diese neu eingerichtete Hundefreilauffläche zu informieren. Im Bereich der geplanten Hundeauslauffläche befinden sich bereits drei Hundekotbeutelspender (an dieser Grünfläche an der Pariser Straße sowie am Abgang zur Straße der Nationen und am gegenüber liegenden Gehweg an der Pariser Straße), so dass diese Auflage des Fachamtes bereits erfüllt ist. Neben der Einrichtung der Hundefreilauffläche muss dafür gesorgt werden, dass sich der jetzt existierende Hundefreilauf vom Lotte-Specht-Park zügig auf diese legale Freilauffläche verlagert. Hierfür muss der Magistrat mit geeigneten Mitteln (Flyer, Aushänge, Kontrollen mit Ansprache) sorgen. Begründung: Hier zur Erläuterung ein Planausschnitt (Stadtplan der Stadt Frankfurt), der die Lage der geplanten Hundefreilauffläche angibt.
Inhalt
Antrag vom 24.02.2018, OF 525/1
Betreff: Hundeauslauf im Europaviertel einrichten - Vorschlag des Magistrats vom 05.02.2018 umsetzen (ST 191) Vorgang: OM 2385/17 OBR 1; V 665/17 OBR 1; ST 190/18; ST 191/17 Mit Bezug auf ST 191 zur Einrichtung einer Hundeauslauffläche (und ST 190 zur Kontrolle des Lotte-Specht-Parks) wird der Magistrat wie folgt gebeten: 1. alle erforderlichen Maßnahmen umzusetzen, um die Grünfläche zwischen Pariser Straße, Römischer Ring, Straße der Nationen und dem Grundstück der Messe (Baufeld 44) als Hundeauslauffläche einzurichten bzw. auszuweisen; 2. am Lotte-Specht-Park Hinweisschilder aufzustellen, die auf die Grünanlagensatzung und den Leinenzwang für Hunde verweisen, da der Lotte-Specht-Park sich inzwischen als Freilauffläche für Hunde etabliert hat; 3. nach Einrichtung der Hundeauslauffläche an der Pariser Straße / Römischer Ring mit geeigneten Mitteln (z.B. temporären Aushängen) am Lotte-Specht-Park auf diese Freilauffläche zu verweisen; 4. zu diesem Zeitpunkt dann auch die mit ST 190 vom 5.2.2018 angekündigten Kontrollen durch das Ordnungsamt dazu zu nutzen, die Hundehalterinnen und Hundehalter über diese neu eingerichtete Hundefreilauffläche zu informieren. Im Bereich der geplanten Hundeauslauffläche befinden sich bereits drei Hundekotbeutelspender (an dieser Grünfläche an der Pariser Straße sowie am Abgang zur Straße der Nationen und am gegenüber liegenden Gehweg an der Pariser Straße), so dass diese Auflage des Fachamtes bereits erfüllt ist. Neben der Einrichtung der Hundefreilauffläche muss dafür gesorgt werden, dass sich der jetzt existierende Hundefreilauf vom Lotte-Specht-Park zügig auf diese legale Freilauffläche verlagert. Hierfür muss der Magistrat mit geeigneten Mitteln (Flyer, Aushänge, Kontrollen mit Ansprache) sorgen.
Begründung: Hier zur Erläuterung ein Planausschnitt (Stadtplan der Stadt Frankfurt), der die Lage der geplanten Hundefreilauffläche angibt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Der Weg dieser Vorlage
Am 24. Februar 2018 brachte U.B. im Ortsbeirat 1 diesen Antrag ein. In einer Sitzung wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 13.03.2018 im OBR 1 angenommen. Mit dem Beschluss wurde der Antrag als OM 2385 (Direktanregung) weitergeleitet.
Weitere Vorlagen in diesem Verfahren
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme