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Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

08.12.2023

Anregung Ortsbeirat

Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820

Details im PARLIS OM_4899_2023
08.03.2024

Stellungnahme des Magistrats

Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820

Details im PARLIS ST_493_2024
13.04.2024

Antrag Ortsbeirat

Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820

Details im PARLIS OF_512-12_2024
26.04.2024

Anregung Ortsbeirat

Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820

Details im PARLIS OA_458_2024
Partei(en): SPD FDP Linke

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.04.2024, OF 512/12 Betreff: Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820 Vorgang: OM 4899/23 OBR 12; ST 493/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit der Stellungnahme ST 493 wurde der Wunsch nach Überprüfung von Schallschutzmaßnahmen aufgrund der Anregung OM 4899 vom Magistrat nicht beachtet, da er nur Vermutungen bezüglich einer ausreichenden Beachtung des Schallschutzes im Rahmen der Erschließung des Gebiets (siehe letzter Absatz) anstellt. Daher ist, unabhängig von früheren Zuständigkeiten (Stadt oder Bund), erneut eine eingehende schalltechnische Überprüfung des heute vor Ort gegebenen Sachverhalts einzufordern. Ferner wurde inzwischen der sechsspurige Ausbau der BAB 661 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen, was auf die Zunahme der Fahrzeugbewegungen zurückzuführen ist. Es handelt sich in diesem Fall um ein Lärmproblem mit Auswirkungen im gesundheitsgefährdenden Ausmaß für die Bevölkerung der Stadt Frankfurt am Main in diesem Bereich, das beseitigt werden muss. Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen: Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten: 1. In welchem Umfang könnten die Verkehrslärmbelastungen insbesondere im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels reduziert werden, wenn der Lärmschutzwall bis an das gegenüberliegende Brückenwiderlager verlängert würde? 2. Welche Möglichkeiten gäbe es, die Lärmschutzlücke zu schließen und trotzdem die heutige Führung des Fuß- und Radweges beizubehalten (z. B. durch die Überlappung von zwei Lärmschutzwänden)? 3. Könnte durch eine separate Lärmschutzmaßnahme (z. B. Lärmschutzwand) in der öffentlichen Grünfläche (ÖM2 gemäß Bebauungsplan Nr. 820) auf der westlichen Seite des Fuß- und Radweges eine wesentliche Reduzierung des Schalleintrags erreicht werden?dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 08.12.2023, OM 4899 Stellungnahme des Magistrats vom 08.03.2024, ST 493 Beratung im Ortsbeirat: 12

Beratungsergebnisse:

29. Sitzung des OBR 12 am 26.04.2024, TO I, TOP 15 Beschluss: Anregung OA 458 2024 Die Vorlage OF 512/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme