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Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820

Vorlagentyp: OFSPDFDPLINKE
43 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Idee
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat fordert eine erneute Überprüfung der Schallschutzmaßnahmen im Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, um gesundheitliche Risiken durch Verkehrslärm zu minimieren. Ziel ist es, die Lärmbelastung für die Anwohner zu reduzieren und geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Mit der Stellungnahme ST 493 wurde der Wunsch nach Überprüfung von Schallschutzmaßnahmen aufgrund der Anregung OM 4899 vom Magistrat nicht beachtet, da er nur Vermutungen bezüglich einer ausreichenden Beachtung des Schallschutzes im Rahmen der Erschließung des Gebiets (siehe letzter Absatz) anstellt. Daher ist, unabhängig von früheren Zuständigkeiten (Stadt oder Bund), erneut eine eingehende schalltechnische Überprüfung des heute vor Ort gegebenen Sachverhalts einzufordern. Ferner wurde inzwischen der sechsspurige Ausbau der BAB 661 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen, was auf die Zunahme der Fahrzeugbewegungen zurückzuführen ist.

Es handelt sich in diesem Fall um ein Lärmproblem mit Auswirkungen im gesundheitsgefährdenden Ausmaß für die Bevölkerung der Stadt Frankfurt am Main in diesem Bereich, das beseitigt werden muss.

Dies vorausgeschickt, möge die Stadtverordnetenversammlung beschließen:

Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. In welchem Umfang könnten die Verkehrslärmbelastungen insbesondere im östlichen Bereich des Bonifatiusviertels reduziert werden, wenn der Lärmschutzwall bis an das gegenüberliegende Brückenwiderlager verlängert würde?
  2. Welche Möglichkeiten gäbe es, die Lärmschutzlücke zu schließen und trotzdem die heutige Führung des Fuß- und Radweges beizubehalten (z. B. durch die Überlappung von zwei Lärmschutzwänden)?
  3. Könnte durch eine separate Lärmschutzmaßnahme (z. B. Lärmschutzwand) in der öffentlichen Grünfläche (ÖM2 gemäß Bebauungsplan Nr. 820) auf der westlichen Seite des Fuß- und Radweges eine wesentliche Reduzierung des Schalleintrags erreicht werden?

Begründung

Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820 Vorgang: OM 4899/23 OBR 12; ST 493/24 Der Ortsbeirat möge beschließen: Mit der Stellungnahme ST 493 wurde der Wunsch nach Überprüfung von Schallschutzmaßnahmen aufgrund der Anregung OM 4899 vom Magistrat nicht beachtet, da er nur Vermutungen bezüglich einer ausreichenden Beachtung des Schallschutzes im Rahmen der Erschließung des Gebiets (siehe letzter Absatz) anstellt. Daher ist, unabhängig von früheren Zuständigkeiten (Stadt oder Bund), erneut eine eingehende schalltechnische Überprüfung des heute vor Ort gegebenen Sachverhalts einzufordern. Ferner wurde inzwischen der sechsspurige Ausbau der BAB 661 in den Bundesverkehrswegeplan aufgenommen, was auf die Zunahme der Fahrzeugbewegungen zurückzuführen ist. Es handelt sich in diesem Fall um ein Lärmproblem mit Auswirkungen im gesundheitsgefährdenden Ausmaß für die Bevölkerung der Stadt Frankfurt am Main in diesem Bereich, das beseitigt werden muss.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 26. November 2023OFOF 448/12Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U 9, Bebauungsgebiet „Am Bonifatiusbrunnen“, Bebauungsplan Nr. 820Ortsbeiratsantrag · CDU, GRÜNE, SPD, FDP, Volt, Linke
  2. 8. Dezember 2023OMOM 4899Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820Direktanregung
  3. 8. März 2024STST 493Zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen an der BAB 661 im Bereich der Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820Stellungnahme
  4. 13. April 2024Sie sind hier
    OFOF 512/12Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820
    Ortsbeiratsantrag · SPD, FDP, Linke
  5. 26. April 2024OAOA 458Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820Anregung
  6. 23. September 2024Antwort des Magistrats · nach 43 WochenSTST 1675Stadtbahnlinie U9, Bebauungsgebiet Am Bonifatiusbrunnen, Bebauungsplan Nr. 820Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 29 · 26.04.2024
TO I, TOP 15
Angenommen
Anregung OA 458 2024 Die Vorlage OF 512/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

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