Skip to main content

Straßenlaternen in Seckbach

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.12.2018

Antrag Ortsbeirat

Straßenlaternen in Seckbach

Details im PARLIS OF_509-11_2018
21.01.2019

Anregung Ortsbeirat

Straßenlaternen in Seckbach

Details im PARLIS OM_4107_2019
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.12.2018, OF 509/11 Betreff: Straßenlaternen in Seckbach Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, sich an den Grundsatzbeschluss M 69 vom 28.03.2014 und an die Beschlussausfertigung § 4832 vom 24.07.2014 zu halten und dementsprechend die neuinstallierten Straßenlaternen (uniforme Langfeldleuchten mit einfach gebogenem Mast, Abb. 2) in der Hintergasse in Seckbach gegen der städtebaulichen Eigenart Seckbachs entsprechende Straßenlaternen (Aufsatzleuchte und doppelt geknickter Mast, Abb. 1) wieder umzurüsten. Dabei ist darauf zu achten, dass ab 22:00 Uhr das Licht der LED-Leuchten gedimmt wird und individuelle Sichtblenden zum Schutz der Anwohner angebracht werden. Entsprechend ist bei den etwaigen weiteren Umrüstungen der Straßenlaternen in Seckbach zu verfahren.

Begründung:

Nach einer Ortsbegehung am 11.12.2018 mit Vertretern des ASE und Anwohnern der Hintergasse konnte festgestellt werden, dass es technisch möglich ist, Nachbauten der ursprünglich installierten Laternen (Abb.1) als LED-Variante anzufertigen und z.B. in der Hintergasse zu installieren. Ein Prototyp wurde durch das ASE vorgeführt. Die Kosten wären sogar identisch zu den momentan neu installierten uniformen Langfeldleuchten mit einfach gebogenem Mast, die nicht zu der städtebaulichen Eigenart Seckbachs passen, diese sogar optisch stören und abwerten. In der M 69 heißt es, dass alte Gaslaternen durch eine LED-Straßenbeleuchtung unter weitestgehender Erhaltung des äußeren Erscheinungsbildes der Straßenbeleuchtung ersetzt werden sollen. Dies ist mit den uniformen Langfeldleuchten mit einfach gebogenem Mast nicht der Fall. Durch die technisch mögliche und kostenmäßig identische Anfertigung und Installation der LED-Aufsatzleuchten mit doppelt geknicktem Mast (nach Abb. 1), wäre die Beschlusslage der M 69 aus Sicht von den Vertretern des ASE, des Ortsbeirates und der Anwohner wieder eingehalten. Die Beleuchtungsstärke der LED-Leuchten im Vergleich zu den alten Gasleuchten ist zwar wesentlich höher. Hier kann laut ASE Abhilfe durch nächtliches Dimmen und individuelle Sichtblenden geschaffen werden. Der Ortsbeirat unterstützt dies zum Schutz der Anwohner. Abb. 1 Abb. 2Beratung im Ortsbeirat: 11

Beratungsergebnisse:

28. Sitzung des OBR 11 am 21.01.2019, TO I, TOP 10 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4107 2019 Die Vorlage OF 509/11 wird in der folgenden geänderten Fassung als Anregung an den Magistrat beschlossen: "Der Magistrat wird aufgefordert, die bei der Ortsbegehung am 11.12.2018 zwischen dem Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE) sowie dem Ortsbeirat vereinbarten Punkte (siehe Anlage) umzusetzen." Abstimmung: Einstimmige Annahme