Hochwasser- und Katastrophenschutz in Nieder-Eschbach
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert einen Sachstandsbericht über Maßnahmen zum Katastrophenschutz in Nieder-Eschbach. Dies geschieht vor dem Hintergrund der Hochwasserkatastrophe in anderen Bundesländern, um die Bevölkerung rechtzeitig zu warnen und zu informieren.
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Thema Umwelt und Energie verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat bittet die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat aufzufordern, baldmöglichst einen Sachstandsbericht dazu abzugeben, welche Maßnahmen zum Katastrophenschutz im Ortsteil Nieder-Eschbach vorgesehen sein. Wie wird die Bevölkerung im Katastrophenfall gewarnt, welche Apps werden aktiviert, wie wird eine möglichst flächendeckende frühzeitige Warnung kommuniziert. Zusätzlich bittet der Ortsbeirat um Auskunft, an welchen Stellen welche Wasserstände gemessen werden und wie die Anlieger darüber informiert werden.
Begründung
Angesichts der Hochwasserkatastrophe in anderen Bundesländern sollte auch für den Stadtteil Nieder-Eschbach ein Katastrophenschutzplan erarbeitet werden, um die Bevölkerung rechtzeitig vor Katastrophen zu warnen. Wichtig wäre dabei auch eine flächendeckende vorherige Unterrichtung der Bewohner über die möglichen zum Einsatz kommenden Warnverfahren, um im Notfall eine möglichst schnelle Warnung durchführen zu können.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2021Sie sind hierOFOF 49/15Hochwasser- und Katastrophenschutz in Nieder-EschbachOrtsbeiratsantrag · FDP
- 3. September 2021OAOA 50Hochwasser- und Katastrophenschutz in Nieder-EschbachAnregung
- 21. Januar 2022Antwort des Magistrats · nach 24 WochenBB 12Hochwasser- und Katastrophenschutz in Nieder-EschbachMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme