Obst- und Nußgehölze an Spielplätzen und in Parkanlagen
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenBegründung
und in Parkanlagen Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Hessenagentur GmbH und das Grünflächenamt die Bepflanzung der SEM-Riedberg - Grünfläche Ö 7 - zu einem wesentlichen Teil mit Walnuss-, Apfel-, Ebereschen- und/oder Kirschbäumen, sowie als Strauchbepflanzung Kornelkirsche, Schlehe und/oder Haselnuss ausführen, und bei künftig in Kalbach/Riedberg anstehenden Grünanlagenbauten, sowie nach Möglichkeiten an schon bestehenden Anlagen eine derartige Bepflanzung vorsehen und ausführen. Begründung: Für den am östlichen Rand der SEM-Riedberg zwischen Prozessionsweg, Stadtbahntrasse und Lärmschutzwall 661 geplanten Spielplatz mit kleinem Park sieht das Planungsbüro Hendrikx als Bepflanzung Hecken und Bäume ohne nähere Bezeichnung, bzw. im östlichen Bereich "Wildgehölze" vor. Das heutige Riedbergareal war früher gekennzeichnet durch die in den Außenbereichen der Orte Niederursel, Hedderheim und Kalbach typische Garten- und Streuobstwiesenlandschaft mit Obstbäumen, Walnußbäumen und Wegrandgesträuchen aus Eberesche, Haselnuss, Wildkirsche und Kornelkirsche. Die Spielplatz und Parkanlagen des Riedbergs bieten eine gute Gelegenheit an diesen ursprünglich ortstypischen Bewuchs zu erinnern. Das Erleben der im Herbst herabfallenden Nüsse und des zu probierenden Obstes und der vorgeschlagenen Wildfrüchte war schon immer und ist auch heute, insbesondere für Kinder, eine schöne und wichtige Erfahrung. Diese Einwände gehen fehl: Obstbaumbeschneidung ist nur dann erforderlich, wenn optimaler Obstertrag erzielt werden soll. Das ist aber bei der vorgeschlagenen Art des Einsatzes von Obstbäumen gerade nicht der Fall. Die abfallenden Früchte dürften ebenfalls, soweit sie nicht ohnehin von Menschen oder Tieren weggeholt werden, kein ernstzunehmendes Problem sein, insbesondere dann nicht, wenn man es ins Verhältnis setzt zu den immateriellen Mehrwert, der durch die vorgeschlagenen Maßnahmen entsteht.
Inhalt
Antrag vom 01.09.2011, OF 46/12
Betreff: Obst- und Nußgehölze an Spielplätzen und in Parkanlagen
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, dafür zu sorgen, dass die Hessenagentur GmbH und das Grünflächenamt die Bepflanzung der SEM-Riedberg - Grünfläche Ö 7 - zu einem wesentlichen Teil mit Walnuss-, Apfel-, Ebereschen- und/oder Kirschbäumen, sowie als Strauchbepflanzung Kornelkirsche, Schlehe und/oder Haselnuss ausführen, und bei künftig in Kalbach/Riedberg anstehenden Grünanlagenbauten, sowie nach Möglichkeiten an schon bestehenden Anlagen eine derartige Bepflanzung vorsehen und ausführen.
Begründung: Für den am östlichen Rand der SEM-Riedberg zwischen Prozessionsweg, Stadtbahntrasse und Lärmschutzwall 661 geplanten Spielplatz mit kleinem Park sieht das Planungsbüro Hendrikx als Bepflanzung Hecken und Bäume ohne nähere Bezeichnung, bzw. im östlichen Bereich "Wildgehölze" vor. Das heutige Riedbergareal war früher gekennzeichnet durch die in den Außenbereichen der Orte Niederursel, Hedderheim und Kalbach typische Garten- und Streuobstwiesenlandschaft mit Obstbäumen, Walnußbäumen und Wegrandgesträuchen aus Eberesche, Haselnuss, Wildkirsche und Kornelkirsche. Die Spielplatz und Parkanlagen des Riedbergs bieten eine gute Gelegenheit an diesen ursprünglich ortstypischen Bewuchs zu erinnern. Das Erleben der im Herbst herabfallenden Nüsse und des zu probierenden Obstes und der vorgeschlagenen Wildfrüchte war schon immer und ist auch heute, insbesondere für Kinder, eine schöne und wichtige Erfahrung. Diese Einwände gehen fehl: Obstbaumbeschneidung ist nur dann erforderlich, wenn optimaler Obstertrag erzielt werden soll. Das ist aber bei der vorgeschlagenen Art des Einsatzes von Obstbäumen gerade nicht der Fall. Die abfallenden Früchte dürften ebenfalls, soweit sie nicht ohnehin von Menschen oder Tieren weggeholt werden, kein ernstzunehmendes Problem sein, insbesondere dann nicht, wenn man es ins Verhältnis setzt zu den immateriellen Mehrwert, der durch die vorgeschlagenen Maßnahmen entsteht.Beratung im Ortsbeirat: 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 1. September 2011Sie sind hierOFOF 46/12Obst- und Nußgehölze an Spielplätzen und in ParkanlagenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 16. September 2011OMOM 403Obst- und Nussgehölze auf Grünflächen und in ParkanlagenDirektanregung
- 9. Januar 2012STST 57Obst- und Nussgehölz auf Grünflächen und in ParkanlagenStellungnahme
- 22. Juni 2012Antwort des Magistrats · nach 42 WochenSTST 9761) Entwurfsplanung der Grünanlage Fläche Ö7 Riedberg 2) Obst- und Nussgehölze auf Grünflächen und in ParkanlagenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme