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Übergang zwischen Rebstockpark alt und neu auch zu Messezeiten gewährleisten

Lesezeit: 3 Minuten

Bisheriger Verlauf

04.07.2011

Bericht des Magistrats

Parkanlagen Rebstockbad .Alt. und .Neu. auch bei Messe für Fußgänger passierbar machen

Details im PARLIS B_305_2011
08.08.2011

Antrag Ortsbeirat

Übergang zwischen Rebstockpark alt und neu auch zu Messezeiten gewährleisten

Details im PARLIS OF_44-2_2011
08.08.2011

Anregung Ortsbeirat

Übergang zwischen Rebstockpark alt und neu auch zu Messezeiten gewährleisten Bericht des Magistrats vom 04.07.2011, B 305

Details im PARLIS OA_50_2011
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 08.08.2011, OF 44/2 Betreff: Übergang zwischen Rebstockpark alt und neu auch zu Messezeiten gewährleisten Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschliessen, den Magistrat mit der Einrichtung einer signalisierten Fußgängerquerung oder dem Bau einer Fußgängerbrücke zwischen den Parkaniagen Rebstockpark neu und Rebstockpark alt zu beauftragen, sodass eine sichere Überquerung der Fahrstreifen "Zum Messeparkhaus Rebstock" und "Zum Rebstockbad" auch während der Messezeiten gewährleistet wird.

Begründung:

Im Bericht des Magistrats B305 wird durch die Messe Frankfurt angegeben, dass eine zweite Fußgängerquerung den Verkehr weiter aufstauen würde. Dieses ist nicht der Fall. Es ist nämlich nicht davon auszugehen, dass auf Grund einer weiteren Ampelaniage das Fußgänger-Aufkommen zunehmen wird. Ob der Verkehr an der bereits existierenden Ampelanlage oder erst 300 Meter weiter durch eine neue, zweite Ampelanlage, gestoppt wird macht für den Rückstau dann keinen Unterschied. Die Argumentation der Messe Frankfurt ist nicht schlüssig. Ein Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) ist wegen der drei fahrstreifigen Straße "Zum Messeparkhaus Rebstock" nicht zulässig. Es bleiben nur eine Ampelanlage oder eine Brücke, wie sie für den Übergang der "Straße der Nationen" zwischen den dort entstehenden Parkaniagen geplant ist. Die derzeitige Situation ist unbefriedigend und gefährlich. Die Messe Frankfurt kommt darüber hinaus ihrer Verpflichtung die Durchgangssperre ausserhalb der Messezeiten freizugeben regelmäßig nicht nach. Hinzu kommt, dass sich im letzten Jahr an exakt dieser Stelle ein tödlicher Verkehrsunfall, ausserhalb der Messezeiten, ereignete, was die Gefährlichkeit unterstreicht.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 04.07.2011, B 305 Beratung im Ortsbeirat: 2

Beratungsergebnisse:

4. Sitzung des OBR 2 am 08.08.2011, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung OA 50 2011 1. Die Vorlage B 305 wird zurückgewiesen. 2. Die Vorlage OF 43/2 wurde zurückgezogen. 3. Die Vorlage OF 44/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung CDU und FDP zu 3. Einstimmige Annahme