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Vorplanung Elisabethenstraße

Vorlagentyp: OFGRÜNE
19 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung zur Umgestaltung der Elisabethenstraße/ Paradiesgasse folgende Änderungen zu berücksichtigen: - Ausweitung des Planungsgebietes bis zur Einmündung Brückenstraße/ Elisabethenstraße - Ergänzung der Lichtsignalanlage (LSA) Brückenstraße/ Elisabethenstraße, um die südliche Brückenstraße für den Radverkehr zu öffnen und das Abbiiegen in die Elisabethenstraße zu ermöglichen - Ergänzung der ampelgesicherten Fußgängerüberwege in diesem Bereich mit taktilen Leitelementen für sehbehinderte Verkehrsteilnehmer - Optimierung für den links abbiegenden Radverkehr in die nördliche Paradiesgasse bzw. Kleine Rittergasse durch eine entsprechende Ausgestaltung der dortigen LSA und einer Aufstellfläche. Begründung: Das Planungsgebiet endet im Westen kurz vor der Kreuzung Elisabethenstraße/Brückenstraße. Durch eine Ausweitung des Planungsgebietes bis einschließlich der Einmündung südliche Brückenstraße/Elisabethenstraße und einer Ergänzung der dortigen LSA könnte die wichtige Radverkehrsverbindung von der südlichen Brückenstraße in die Elisabethenstraße hergestellt werden. Ebenfalls sollten die Fußgängerüberwege in diesem Bereich auch für mobilitäts- und sehbehinderte Menschen optimiert werden, da sie nahe der ebenfalls behindertengerecht umgebauten Bushaltestelle gelegen sind. Weiter könnte durch eine entsprechenden Ausgestaltung der LSA Elisabethenstraße/Paradiesgasse das Linksabbiegen des Radverkehrs von der Elisabethenstraße in die nördliche Paradiesgasse bzw. Kleine Rittergasse erleichtert werden.

Inhalt

Antrag vom 14.10.2012, OF 409/5

Betreff: Vorplanung Elisabethenstraße Der Magistrat wird gebeten, bei der weiteren Planung zur Umgestaltung der Elisabethenstraße/ Paradiesgasse folgende Änderungen zu berücksichtigen: - Ausweitung des Planungsgebietes bis zur Einmündung Brückenstraße/ Elisabethenstraße - Ergänzung der Lichtsignalanlage (LSA) Brückenstraße/ Elisabethenstraße, um die südliche Brückenstraße für den Radverkehr zu öffnen und das Abbiiegen in die Elisabethenstraße zu ermöglichen - Ergänzung der ampelgesicherten Fußgängerüberwege in diesem Bereich mit taktilen Leitelementen für sehbehinderte Verkehrsteilnehmer - Optimierung für den links abbiegenden Radverkehr in die nördliche Paradiesgasse bzw. Kleine Rittergasse durch eine entsprechende Ausgestaltung der dortigen LSA und einer Aufstellfläche.

Begründung: Das Planungsgebiet endet im Westen kurz vor der Kreuzung Elisabethenstraße/Brückenstraße. Durch eine Ausweitung des Planungsgebietes bis einschließlich der Einmündung südliche Brückenstraße/Elisabethenstraße und einer Ergänzung der dortigen LSA könnte die wichtige Radverkehrsverbindung von der südlichen Brückenstraße in die Elisabethenstraße hergestellt werden. Ebenfalls sollten die Fußgängerüberwege in diesem Bereich auch für mobilitäts- und sehbehinderte Menschen optimiert werden, da sie nahe der ebenfalls behindertengerecht umgebauten Bushaltestelle gelegen sind. Weiter könnte durch eine entsprechenden Ausgestaltung der LSA Elisabethenstraße/Paradiesgasse das Linksabbiegen des Radverkehrs von der Elisabethenstraße in die nördliche Paradiesgasse bzw. Kleine Rittergasse erleichtert werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 14.09.2012, M 207 Beratung im Ortsbeirat: 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 14. September 2012MM 207Vorplanung „Elisabethenstraße“Magistratsvortrag
  2. 14. Oktober 2012Sie sind hier
    OFOF 409/5Vorplanung Elisabethenstraße
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 2. November 2012OMOM 1686Vorplanung ElisabethenstraßeDirektanregung
  4. 28. Januar 2013Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 157Vorplanung ElisabethenstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 5
Sitzung 15 · 02.11.2012
TO I, TOP 48
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 1686 2012 1. Der Vorlage M 207 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 395 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 409/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Enthaltung:
FAG
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFAGFDP
Ablehnung:
SPD
zu 3)
Enthaltung:
FDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Annahme bei Enthaltung FAG zu 2. CDU, GRÜNE, FAG und FDP gegen SPD (= Kenntnis) zu 3. Annahme bei Enthaltung FDP

Mitdiskutieren

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