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Errichtung einer Sporthalle in der Nähe des Sportgeländes Babenhäuser Landstraße

Lesezeit: 2 Minuten

Bisheriger Verlauf

24.08.2012

Antrag Ortsbeirat

Errichtung einer Sporthalle auf dem Sportgelände Babenhäuser Landstraße

Details im PARLIS OF_375-5_2012
17.10.2012

Antrag Ortsbeirat

Errichtung einer Sporthalle in der Nähe des Sportgeländes Babenhäuser Landstraße

Details im PARLIS OF_408-5_2012
02.11.2012

Auskunftsersuchen

Errichtung einer Sporthalle in der Nähe des Sportgeländes Babenhäuser Landstraße

Details im PARLIS V_539_2012
Partei(en): GRÜNE

S A C H S T A N D :

Antrag vom 17.10.2012, OF 408/5 Betreff: Errichtung einer Sporthalle in der Nähe des Sportgeländes Babenhäuser Landstraße Der Ortsbeirat bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Stadt der Turngemeinde Sachsenhausen ein Gelände in unmittelbarer Nähe zur Sportanlage in der Babenhäuser Landstraße, aber außerhalb der Grüngürtelschutzzone zur Verfügung stellen kann, auf der der Verein eine Sporthalle errichten kann. Dabei ist auch zu untersuchen, ob ein entsprechendes Gelände nach Aufstellung oder ggfls. Änderung eines Bebauungsplans bereitgestellt werden kann.

Begründung:

Bevor der Ortsbeirat die durchaus naheliegende Idee unterstützt, die Errichtung einer Sporthalle direkt auf dem Gelände der Sportanlage Babenhäuser Landstraße zu verfolgen, müssen alle sinnvollen Alternativen außerhalb der Grüngürtelschutzzone untersucht werden. Für die Errichtung einer solchen Sporthalle gibt es zahlreiche Argumente. Die Turngemeinde Sachsenhausen existiert über hundert Jahre und betreibt seitdem eine erfolgreiche Sport- und Jugendarbeit in Sachsenhausen. Auf der anderen Seite besitzt sie keine eigene Turnhalle und muss hohe Nutzungsentgelte für Sporthallen der Schulen bezahlen. Dies übersteigt die finanziellen Möglichkeiten des Vereins.Hauptvorlage: Antrag vom 24.08.2012, OF 375/5 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

15. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 539 2012 1. Die Vorlage OF 375/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 408/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG und FDP (= Annahme) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG und FDP (= Ablehnung)