Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße
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Bonameser Straße — 3 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.09.2026.
- Verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Bonameser Straße09.09.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Erfassung und Sanierungsplanung von durch den Bahnausbau beschädigten Straßen im Ortsbezirk07.05.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Bebauung im Hilgenfeld umsetzen21.10.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Bonameser Straße per E-MailBegründung
Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Situation stellt sich wie folgt dar: Der Bürgersteig der südlichen Seite endet etwa an der Kreuzung Im Mellsig/Bonameser Straße. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite reicht er vor Bebauung weiter nach Osten, endet aber ebenfalls weit vor der Brücke über die A 661. Auf der Brücke über die A 661 sind beiderseits Bürgersteige (von Hessen Mobil im Auftrag des Bundes und nicht von der Stadt Frankfurt) angelegt. Über die Brücke in Richtung Homburger Landstraße existiert weder rechts noch links ein Bürgersteig. Vorhanden ist lediglich rechts hinter einer Leitplanke ein Trampelpfad, ca. 60 cm breit, der nicht als offizieller Fußweg gilt. Wenn Schnee gefallen war und dieser mit Mann und Fahrzeug beseitigt wurde, hat man den Schnee über die Leitplanke gehoben/geworfen. Von Anwohnern befragt haben die Schneebeseitiger geantwortet, hinter der Leitplanke handele es sich nicht um einen offiziellen Gehweg. Deshalb sei es rechtens, den Schnee so abzukippen. Nachdem das geschah, war damit auch diese fußläufige Verbindung gekappt. Die Alternativen: - ein Fußmarsch zur Homburger Landstraße ohne Bürgersteige und dort weiter zur S-Bahn-Station Frankfurter Berg (ca. 1.500 m); - ein langer Fußmarsch über einen Feldweg in Richtung Nidda, bis man nach einer Unterführung eine Straße erreichen kann. Der fragliche Feldweg stößt gegenüber dem Zugang zum Wohngebiet etwa im rechten Winkel auf die Bonameser Straße; - den Weg über einen asphaltierten Weg, einem seitlichen Ast der Bonameser Straße, der westlich am Wohngebiet vorbei führt, bis zu einer Bedarfsschranke der Main-Weser-Bahnstrecke. An der Schranke kann man sich über Gegen- sprechanlage bei der Bahn melden. Das Öffnen der Schranke dauert oft lange. Jenseits der Schranke gelangt man durch Feld und Flur ins Stadtteil Frankfurter Berg mit seinen ÖPNV-Anbindungen. Der erwähnte, asphaltierte Weg ist gerade so breit, dass er ein Kfz aufnehmen kann. Bürgersteige sind keine vorhanden. Er zweigt in einer Kurve auch noch zu einem einzelnen Haus, Bonameser Straße 198, ab. Der Überweg über die Bahngleise steht im Zuge des vorgesehenen viergleisigen Bahnausbaus wohl zur Disposition. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, - wie er sich zur fehlenden fußläufigen Verbindung stellt; - ob er eine Weiterführung der Bürgersteige zumindest auf einer Straßenseite beabsichtigt; - wer für die Kosten bei evtl. Stürzen und Verletzungen wegen unzureichender Verkehrssicherheit aufzukommen hat; - welche Möglichkeiten er für eine Ergänzung bzw. Erweiterung der mangelhaften bzw. nicht vorhandenen Straßenbeleuchtung sieht. Zu bedenken ist, dass eine fußläufige, verkehrssichere Verbindung zum Erreichen der einzigen einigermaßen nahen ÖPNV-Anbindung, der Anfangs- bzw. Endstation der Buslinie 60 Im Uhrig, unabdingbar ist. Immerhin beträgt die Länge des Weges bis dorthin ca. 700 m. Bei dem Wohngebiet Bonameser Straße handelt es sich zwar um ein relativ kleines Wohngebiet mit ca. 100 Bewohnern. Im Sinne einer gerechtfertigten Gleichbehandlung dürfte ein Abhängen der Betroffenen jedoch kaum zu rechtfertigen sein.
Inhalt
Antrag vom 13.05.2016, OF 40/9
Betreff: Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße
Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Situation stellt sich wie folgt dar: Der Bürgersteig der südlichen Seite endet etwa an der Kreuzung Im Mellsig/Bonameser Straße. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite reicht er vor Bebauung weiter nach Osten, endet aber ebenfalls weit vor der Brücke über die A 661. Auf der Brücke über die A 661 sind beiderseits Bürgersteige (von Hessen Mobil im Auftrag des Bundes und nicht von der Stadt Frankfurt) angelegt. Über die Brücke in Richtung Homburger Landstraße existiert weder rechts noch links ein Bürgersteig. Vorhanden ist lediglich rechts hinter einer Leitplanke ein Trampelpfad, ca. 60 cm breit, der nicht als offizieller Fußweg gilt. Wenn Schnee gefallen war und dieser mit Mann und Fahrzeug beseitigt wurde, hat man den Schnee über die Leitplanke gehoben/geworfen. Von Anwohnern befragt haben die Schneebeseitiger geantwortet, hinter der Leitplanke handele es sich nicht um einen offiziellen Gehweg. Deshalb sei es rechtens, den Schnee so abzukippen. Nachdem das geschah, war damit auch diese fußläufige Verbindung gekappt. Die Alternativen: - ein Fußmarsch zur Homburger Landstraße ohne Bürgersteige und dort weiter zur S-Bahn-Station Frankfurter Berg (ca. 1.500 m); - ein langer Fußmarsch über einen Feldweg in Richtung Nidda, bis man nach einer Unterführung eine Straße erreichen kann. Der fragliche Feldweg stößt gegenüber dem Zugang zum Wohngebiet etwa im rechten Winkel auf die Bonameser Straße; - den Weg über einen asphaltierten Weg, einem seitlichen Ast der Bonameser Straße, der westlich am Wohngebiet vorbei führt, bis zu einer Bedarfsschranke der Main-Weser-Bahnstrecke. An der Schranke kann man sich über Gegen- sprechanlage bei der Bahn melden. Das Öffnen der Schranke dauert oft lange. Jenseits der Schranke gelangt man durch Feld und Flur ins Stadtteil Frankfurter Berg mit seinen ÖPNV-Anbindungen. Der erwähnte, asphaltierte Weg ist gerade so breit, dass er ein Kfz aufnehmen kann. Bürgersteige sind keine vorhanden. Er zweigt in einer Kurve auch noch zu einem einzelnen Haus, Bonameser Straße 198, ab. Der Überweg über die Bahngleise steht im Zuge des vorgesehenen viergleisigen Bahnausbaus wohl zur Disposition. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, - wie er sich zur fehlenden fußläufigen Verbindung stellt; - ob er eine Weiterführung der Bürgersteige zumindest auf einer Straßenseite beabsichtigt; - wer für die Kosten bei evtl. Stürzen und Verletzungen wegen unzureichender Verkehrssicherheit aufzukommen hat; - welche Möglichkeiten er für eine Ergänzung bzw. Erweiterung der mangelhaften bzw. nicht vorhandenen Straßenbeleuchtung sieht. Zu bedenken ist, dass eine fußläufige, verkehrssichere Verbindung zum Erreichen der einzigen einigermaßen nahen ÖPNV-Anbindung, der Anfangs- bzw. Endstation der Buslinie 60 Im Uhrig, unabdingbar ist. Immerhin beträgt die Länge des Weges bis dorthin ca. 700 m. Bei dem Wohngebiet Bonameser Straße handelt es sich zwar um ein relativ kleines Wohngebiet mit ca. 100 Bewohnern. Im Sinne einer gerechtfertigten Gleichbehandlung dürfte ein Abhängen der Betroffenen jedoch kaum zu rechtfertigen sein.Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. Mai 2016Sie sind hierOFOF 40/9Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 9. Juni 2016VV 53Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser StraßeAnfrage
- 29. August 2016STST 1133Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser StraßeStellungnahme
- 20. Januar 2017Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 193a) Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße b) Fußläufige Verbindung zum Wohngebiet Bonameser StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und 1 FDP