Skip to main content

Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße

Lesezeit: 5 Minuten

Bisheriger Verlauf

13.05.2016

Antrag Ortsbeirat

Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße

Details im PARLIS OF_40-9_2016
09.06.2016

Auskunftsersuchen

Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße

Details im PARLIS V_53_2016
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 13.05.2016, OF 40/9 Betreff: Fußläufige Anbindung des Wohngebietes bzw. der Wohngemeinschaft Bonameser Straße Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Situation stellt sich wie folgt dar: Der Bürgersteig der südlichen Seite endet etwa an der Kreuzung Im Mellsig/Bonameser Straße. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite reicht er vor Bebauung weiter nach Osten, endet aber ebenfalls weit vor der Brücke über die A 661. Auf der Brücke über die A 661 sind beiderseits Bürgersteige (von Hessen Mobil im Auftrag des Bundes und nicht von der Stadt Frankfurt) angelegt. Über die Brücke in Richtung Homburger Landstraße existiert weder rechts noch links ein Bürgersteig. Vorhanden ist lediglich rechts hinter einer Leitplanke ein Trampelpfad, ca. 60 cm breit, der nicht als offizieller Fußweg gilt. Wenn Schnee gefallen war und dieser mit Mann und Fahrzeug beseitigt wurde, hat man den Schnee über die Leitplanke gehoben/geworfen. Von Anwohnern befragt haben die Schneebeseitiger geantwortet, hinter der Leitplanke handele es sich nicht um einen offiziellen Gehweg. Deshalb sei es rechtens, den Schnee so abzukippen. Nachdem das geschah, war damit auch diese fußläufige Verbindung gekappt. Die Alternativen: - ein Fußmarsch zur Homburger Landstraße ohne Bürgersteige und dort weiter zur S-Bahn-Station Frankfurter Berg (ca. 1.500 m); - ein langer Fußmarsch über einen Feldweg in Richtung Nidda, bis man nach einer Unterführung eine Straße erreichen kann. Der fragliche Feldweg stößt gegenüber dem Zugang zum Wohngebiet etwa im rechten Winkel auf die Bonameser Straße; - den Weg über einen asphaltierten Weg, einem seitlichen Ast der Bonameser Straße, der westlich am Wohngebiet vorbei führt, bis zu einer Bedarfsschranke der Main-Weser-Bahnstrecke. An der Schranke kann man sich über Gegen- sprechanlage bei der Bahn melden. Das Öffnen der Schranke dauert oft lange. Jenseits der Schranke gelangt man durch Feld und Flur ins Stadtteil Frankfurter Berg mit seinen ÖPNV-Anbindungen. Der erwähnte, asphaltierte Weg ist gerade so breit, dass er ein Kfz aufnehmen kann. Bürgersteige sind keine vorhanden. Er zweigt in einer Kurve auch noch zu einem einzelnen Haus, Bonameser Straße 198, ab. Der Überweg über die Bahngleise steht im Zuge des vorgesehenen viergleisigen Bahnausbaus wohl zur Disposition. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten, - wie er sich zur fehlenden fußläufigen Verbindung stellt; - ob er eine Weiterführung der Bürgersteige zumindest auf einer Straßenseite beabsichtigt; - wer für die Kosten bei evtl. Stürzen und Verletzungen wegen unzureichender Verkehrssicherheit aufzukommen hat; - welche Möglichkeiten er für eine Ergänzung bzw. Erweiterung der mangelhaften bzw. nicht vorhandenen Straßenbeleuchtung sieht. Zu bedenken ist, dass eine fußläufige, verkehrssichere Verbindung zum Erreichen der einzigen einigermaßen nahen ÖPNV-Anbindung, der Anfangs- bzw. Endstation der Buslinie 60 Im Uhrig, unabdingbar ist. Immerhin beträgt die Länge des Weges bis dorthin ca. 700 m. Bei dem Wohngebiet Bonameser Straße handelt es sich zwar um ein relativ kleines Wohngebiet mit ca. 100 Bewohnern. Im Sinne einer gerechtfertigten Gleichbehandlung dürfte ein Abhängen der Betroffenen jedoch kaum zu rechtfertigen sein.Beratung im Ortsbeirat: 9

Beratungsergebnisse:

2. Sitzung des OBR 9 am 09.06.2016, TO I, TOP 34 Beschluss: Auskunftsersuchen V 53 2016 Die Vorlage OF 40/9 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Antragstenor der Halbsatz "endet etwa an der Kreuzung Im Mellsig/Bonameser Straße" durch den Halbsatz "läuft am Ende der Brücke über die A 661 aus" ersetzt wird. Abstimmung: Annahme bei Enthaltung CDU und 1 FDP