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Errichtung einer Sporthalle auf dem Sportgelände Babenhäuser Landstraße

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

24.08.2012

Antrag Ortsbeirat

Errichtung einer Sporthalle auf dem Sportgelände Babenhäuser Landstraße

Details im PARLIS OF_375-5_2012
17.10.2012

Antrag Ortsbeirat

Errichtung einer Sporthalle in der Nähe des Sportgeländes Babenhäuser Landstraße

Details im PARLIS OF_408-5_2012
02.11.2012

Auskunftsersuchen

Errichtung einer Sporthalle in der Nähe des Sportgeländes Babenhäuser Landstraße

Details im PARLIS V_539_2012
Partei(en): FDP

S A C H S T A N D :

Antrag vom 24.08.2012, OF 375/5 Betreff: Errichtung einer Sporthalle auf dem Sportgelände Babenhäuser Landstraße Der Ortsbeirat 5 bittet den Magistrat zu prüfen und zu berichten, ob die Möglichkeit besteht, auf dem Sportgelände Babenhäuser Landstraße, an der Stelle der ehemaligen Schützenhütte des Vereins TARAS, eine Sporthalle zu errichten.

Begründung:

Auf der Sportanlage Bäbenhäuser Landstraße besitzt die Turngemeinde Sachsenhausen die ehemalige Schützenhütte des früheren Schützenvereins TARAS. Der Verein möchte gerne die Räumlichkeiten als Geschäftsstelle nutzen und den größeren Raum als Gymnastik-Übungsraum einrichten. Mittelfristig besteht der Wunsch, an dieser Stelle die Hütte zu vergrößern bzw. sogar den Neubau einer Sporthalle in angemessener Größe zu realisieren. Das Sportamt hat in einem Gespräch mit dem Verein Zustimmung signalisiert. Die Naturschutzbehörde hat hingegen mit dem Argument, dass das Gelände in der Schutzzone 1 liege und es keinen Bebauungsplan gäbe, die Zustimmung verweigert. Für die Errichtung einer solchen Sporthalle gibt es jedoch zahlreiche Argumente. Die Turngemeinde Sachsenhausen existiert über hundert Jahre und betreibt seitdem eine erfolgreiche Sport- und Jugendarbeit in Sachsenhausen. Auf der anderen Seite besitzt sie keine eigene Turnhalle und muß hohe Nutzungsentgelte für Sporthallen der Schulen bezahlen. Dies übersteigt die finanziellen Möglichkeiten des Vereins. Auf der Sportanlage Babenhäuser Landstraße sind gute Voraussetzungen für die Errichtung einer solchen Sporthalle, zumal sich dort bereits eine kleine Halle befindet. Die Sportanlage verfügt über eine sehr gute Infrastruktur. Der Hinweis der Naturschutzbehörde auf die fehlenden rechtlichen Möglichkeiten der Errichtung einer solchen Halle, sind nicht zwingend. Auch wenn das Gelände in der Schutzzone 1 liegt und ein Bebauungsplan nicht existiert, schließt dies die Errichtung einer Sporthalle nicht aus. Der Magistrat möchte deshalb eine eigene Beurteilung der Rechtslage abgeben. Er soll dem Ortsbeirat Auskunft geben, ob nach seiner Auffassung die Errichtung einer Sporthalle nach dem jetzigen Recht möglich ist. Falls dies nicht der Fall ist, sollte der Magistrat mitteilen, welche rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung eines solchen Vorhabens geschaffen werden müssen.Nebenvorlage: Antrag vom 17.10.2012, OF 408/5 Beratung im Ortsbeirat: 5

Beratungsergebnisse:

13. Sitzung des OBR 5 am 24.08.2012, TO I, TOP 62 Beschluss: Die Vorlage OF 375/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 14. Sitzung des OBR 5 am 28.09.2012, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage OF 375/5 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 15. Sitzung des OBR 5 am 02.11.2012, TO I, TOP 5 Beschluss: Auskunftsersuchen V 539 2012 1. Die Vorlage OF 375/5 wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 408/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG und FDP (= Annahme) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG und FDP (= Ablehnung)