Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen
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Bisheriger Verlauf
25.11.2016
23.02.2017
10.03.2017
Vortrag des Magistrats
Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen
Details im PARLIS M_224_2016Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen
Details im PARLIS EA_43_201725.11.2016
Vortrag des Magistrats
Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen
Details im PARLIS M_224_201623.02.2017
10.03.2017
Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen
Details im PARLIS EA_43_2017 Partei(en): LINKE.
S A C H S T A N D :
Antrag vom 23.02.2017, OF 362/5
Betreff: Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen
Vorgang: M 224/16 Der Ortsbeirat fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, möglichst zeitnah zu beschließen: 1. Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 205 Euro. 2. Die dafür notwendigen Mittel werden im Haushalt 2017 und den nachfolgenden Haushalten bereitgestellt. Begründung:
Die Magistratsvorlage M 224 zur Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlich Tätigen sieht für Seniorenbeiräte einen Entschädigungsbetrag von 118 Euro jährlich vor. Dieser Betrag deckt nicht einmal die Mobilitätskosten, die mit der Ausübung dieses Amtes entstehen. Die Arbeit der Seniorenbeiräte ist in ihrer Bedeutung und dem Aufwand der der Kinderbeauftragten oder Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger gleichzusetzen und entsprechend zu würdigen. Somit ist auch die Höhe der Aufwandsentschädigung der der Kinderbeauftragten oder Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger von monatlich 205 Euro gleichzusetzen. Der Seniorenbeirat ist ein Gremium, das aus den jeweiligen Frankfurter Ortsbeiräten sowie aus der Kommunalen Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) entsandt und vom Magistrat berufen wird. Er "vertritt die Interessen der Seniorinnen und Senioren in Frankfurt am Main. Er berät die städtischen Organe in allen Angelegenheiten, die Seniorinnen und Senioren betreffen."dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.11.2016, M 224
Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
10. Sitzung des OBR 5 am 10.03.2017, TO I, TOP 16 Beschluss: Etatanregung EA 43 2017 Die Vorlage OF 362/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme