Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen
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Thema Senioren verfolgenBegründung
Seniorenbeiräte anpassen Vorgang: M 224/16 Der Ortsbeirat fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, möglichst zeitnah zu beschließen:
- Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 205 Euro.
- Die dafür notwendigen Mittel werden im Haushalt 2017 und den nachfolgenden Haushalten bereitgestellt. Begründung: Die Magistratsvorlage M 224 zur Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlich Tätigen sieht für Seniorenbeiräte einen Entschädigungsbetrag von 118 Euro jährlich vor. Dieser Betrag deckt nicht einmal die Mobilitätskosten, die mit der Ausübung dieses Amtes entstehen. Die Arbeit der Seniorenbeiräte ist in ihrer Bedeutung und dem Aufwand der der Kinderbeauftragten oder Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger gleichzusetzen und entsprechend zu würdigen. Somit ist auch die Höhe der Aufwandsentschädigung der der Kinderbeauftragten oder Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger von monatlich 205 Euro gleichzusetzen. Der Seniorenbeirat ist ein Gremium, das aus den jeweiligen Frankfurter Ortsbeiräten sowie aus der Kommunalen Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) entsandt und vom Magistrat berufen wird. Er "vertritt die Interessen der Seniorinnen und Senioren in Frankfurt am Main. Er berät die städtischen Organe in allen Angelegenheiten, die Seniorinnen und Senioren betreffen."
Inhalt
Antrag vom 23.02.2017, OF 362/5
Betreff: Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassen Vorgang: M 224/16 Der Ortsbeirat fordert die Stadtverordnetenversammlung auf, möglichst zeitnah zu beschließen:
- Mitglieder des Seniorenbeirates erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung von 205 Euro.
- Die dafür notwendigen Mittel werden im Haushalt 2017 und den nachfolgenden Haushalten bereitgestellt. Begründung: Die Magistratsvorlage M 224 zur Aufwandsentschädigungen von ehrenamtlich Tätigen sieht für Seniorenbeiräte einen Entschädigungsbetrag von 118 Euro jährlich vor. Dieser Betrag deckt nicht einmal die Mobilitätskosten, die mit der Ausübung dieses Amtes entstehen. Die Arbeit der Seniorenbeiräte ist in ihrer Bedeutung und dem Aufwand der der Kinderbeauftragten oder Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger gleichzusetzen und entsprechend zu würdigen. Somit ist auch die Höhe der Aufwandsentschädigung der der Kinderbeauftragten oder Sozialpflegerinnen und Sozialpfleger von monatlich 205 Euro gleichzusetzen. Der Seniorenbeirat ist ein Gremium, das aus den jeweiligen Frankfurter Ortsbeiräten sowie aus der Kommunalen Ausländerinnen- und Ausländervertretung (KAV) entsandt und vom Magistrat berufen wird. Er "vertritt die Interessen der Seniorinnen und Senioren in Frankfurt am Main. Er berät die städtischen Organe in allen Angelegenheiten, die Seniorinnen und Senioren betreffen."
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. Februar 2017Sie sind hierOFOF 362/5Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassenOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 10. März 2017EAEA 43Produktbereich: 18 Soziales Produktgruppe: 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassenEtatanregung
- 8. September 2017STST 1744Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassenStellungnahme
- 16. März 2018STST 624Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassenStellungnahme
- 7. September 2018Antwort des Magistrats · nach 80 WochenSTST 1776Aufwandsentschädigung für Seniorenbeiräte anpassenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme