Nied: Eingeschränktes Halteverbot gegenüber der Einfahrt des Kindergartens Grüne Winkel
Begründung
gegenüber der Einfahrt des Kindergartens Grüne Winkel Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird gebeten gegenüber der Einfahrt des Kindergartens "Grüner Winkel" (d.h. gegenüber der Adresse Grüne Winkel 29a) eingeschränktes Halteverbot montags bis freitags von 7.00 bis 17.00 Uhr einzuführen, sodass ein Rettungswagen sicher in die Einfahrt einbiegen kann. Begründung: Die Kindergartenleitung kam auf den Antragsteller zu und bemängelte, dass ein Rettungswagen im Notfall nicht bis zum Kindergarten vorfahren kann. Während eines gemeinsamen Termins mit der Leitung und auch AnwohnerInnen hat man sich darauf geeinigt ein eingeschränktes Halteverbot von montags bis freitags einzuführen. Dieses soll zeitlich begrenzt sein, sodass die Anwohner möglichst wenig zusätzlichen Parkdruck erleiden.