Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße
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Bisheriger Verlauf
14.02.2005
27.04.2005
03.05.2015
18.05.2015
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher Straße
Details im PARLIS OM_3333_2005Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher Straße
Details im PARLIS ST_528_2005Antrag Ortsbeirat
Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße
Details im PARLIS OF_324-11_2015Anregung Ortsbeirat
Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße
Details im PARLIS OA_629_201514.02.2005
Anregung Ortsbeirat
Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher Straße
Details im PARLIS OM_3333_200527.04.2005
Stellungnahme des Magistrats
Verkehrsberuhigter Bereich in der Wilhelmshöher Straße
Details im PARLIS ST_528_200503.05.2015
Antrag Ortsbeirat
Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße
Details im PARLIS OF_324-11_201518.05.2015
Anregung Ortsbeirat
Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße
Details im PARLIS OA_629_2015 Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 03.05.2015, OF 324/11
Betreff: Vorplanung zur grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße
Vorgang: OM 3333/05 OBR 11; ST 528/05 Der Magistrat wird aufgefordert, in die Planung und die bauliche Umsetzung der grundhaften Erneuerung der Wilhelmshöher Straße folgenden Punkt aufzunehmen: Der Magistrat wird aufgefordert, im Sackgassenbereich der Wilhelmshöher Straße, östlich der Autobahn A 661, in Seckbach, wird ein verkehrsberuhigter Bereich (Zeichen 325/326) ohne Niveauausgleich - ab dem Haus Nummer 8 bis zum Wendehammer - einzurichten und dementsprechend baulich zu verändern. Begründung:
Rücksichtslose Autofahrer mit überhöhter Geschwindigkeit gefährden in diesem Straßenabschnitt immer wieder spielende Kinder. Die Straße, die in diesem Bereich nur von wenigen Autos frequentiert wird, wird von Zulieferern immer wieder zu schnell befahren. Um eine Gefährdung von Kindern zu minimieren, ist eine Umwidmung dieses Straßenabschnitts notwendig.
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 14.02.2005, OM 3333
Stellungnahme des Magistrats vom 27.04.2005, ST 528 Beratung im Ortsbeirat: 11
Beratungsergebnisse:
41. Sitzung des OBR 11 am 18.05.2015, TO I, TOP 7 Beschluss: Anregung OA 629 2015 Die Vorlage OF 324/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme