Nachnutzungskonzept für das Kronberger Haus entwickeln
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 6 schlägt vor, dass der Magistrat innerhalb von sechs Monaten ein Konzept zur Nachnutzung des Kronberger Hauses entwickelt, um einen Leerstand nach dem Umzug des Porzellanmuseums zu vermeiden. Zudem sollen die notwendigen Mittel für die Sanierung ermittelt und im Haushalt eingestellt werden.
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Thema Wohnen verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat 6 möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Vortrag des Magistrats vom 03.12.2021, M 180 wird mit der Maßgabe zugestimmt, 1. dass der Magistrat binnen sechs Monaten ein Konzept zur Nachnutzung für das "Kronberger Haus" entwickelt und vorstellt, so dass ein Leerstand nach dem Umzug vermieden werden kann; 2. dass die notwendigen Mittel für die Sanierung des Kronberger Hauses (neu) ermittelt und in den Haushalt eingestellt werden; 3. dass vor Freigabe der Mittel für den Umzug zunächst die Finanzierung der Sanierungsarbeiten am Bolongaropalast selbst wie auch die durch den Umzug bedingten gesteigerten jährlichen Folgekosten sichergestellt sind.
Begründung
Über die Zukunft des Kronberger Hauses nach einem Umzug des Porzellanmuseums (derzeit für 2023 prognostiziert) herrscht ebenso Unklarheit wie über den Umfang der notwendigen Sanierungen des traditionsreichen Gebäudes. Fragen nach der Zukunft wurden bisher mit "Es gibt bislang keine Überlegungen zu einer Nachnutzung des Kronberger Hauses." (Stellungnahme des Magistrats vom 15.05.2020, ST 966) oder mit "Sobald das Porzellanmuseum in den Bolongaropalast umzieht, wird eine mögliche Folgenutzung geprüft." (Stellungnahme des Magistrats vom 29.05.2020, ST 1088) beantwortet. Sich erst nach dem Umzug des Porzellanmuseums (wieder) Gedanken um das "Kronberger Haus" zu machen, wird einerseits der Bedeutung dieses historischen Gebäudes nicht gerecht und ist zudem auch wirtschaftlich betrachtet sinnlos. Man steuert damit bewusst einem langen Leerstand des Hauses entgegen. Hinzu kommt, dass das "Kronberger Haus" dringend sanierungsbedürftig ist. Gemäß Bericht des Magistrats vom 06.08.2018, B 233 ergaben "sich zu erwartende Gesamtsanierungskosten in Höhe von 1.317.000 EUR brutto". Ob dieser Betrag heute - mehr als drei Jahre später noch ausreicht - ist mehr als fraglich. Insofern erscheint es dringend geboten, den Sanierungsbedarf und die damit verbundenen Kosten neu zu ermitteln und endlich die Mittel dafür bereitzustellen. Zuletzt wurde mit einem Baustopp der Sanierungsarbeiten am Bolongaropalast gedroht, hätte die Stadtverordnetenversammlung die Mehrkostenvorlage nicht verabschiedet. Dabei ist die Finanzierung der Mehrkosten noch gar nicht sichergestellt. Während also nicht einmal die Finanzierung der aktuell laufenden Sanierungsarbeiten sichergestellt ist, beschließt man bereits weitere (auch jährlich erhöhte) Kosten. Dies macht deutlich, dass einerseits dringend die Mittelherkunft für die Sanierungsarbeiten am Kronberger Haus geklärt werden muss und andererseits auch die wirtschaftlichen Folgen eines jahrelangen Leerstands dringend vermieden werden sollten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. August 2018BB 233Das historische Kronberger Haus zügig sanierenMagistratsbericht
- 5. Dezember 2019OFOF 1204/6Höchst: Attraktiven Standort für das Höchster Porzellanmuseum sichernOrtsbeiratsantrag · CDU
- 21. Januar 2020OMOM 5691Höchst: Das Höchster PorzellanmuseumDirektanregung
- 2. Februar 2020OFOF 1224/6Höchst: Zukunft des Kronberger HausesOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. Februar 2020OMOM 5805Höchst: Zukunft des Kronberger HausesDirektanregung
- 15. Mai 2020STST 966Höchst: Das Höchster PorzellanmuseumStellungnahme
- 29. Mai 2020STST 1088Höchst: Zukunft des Kronberger HausesStellungnahme
- 3. Dezember 2021MM 180Bolongarostraße 109, Bolongaropalast - Sanierung und Neukonzeption hier: Bau und Finanzierungsvorlage zur Integration der Porzellansammlung in das „BolongaroMuseum“Magistratsvortrag
- 14. Dezember 2021Sie sind hierOFOF 270/6Nachnutzungskonzept für das Kronberger Haus entwickelnOrtsbeiratsantrag · CDU
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und fraktionslos gegen SPD (= Zurückweisung); BFF (= Enthaltung) zu 3. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung)