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Vitrinen in der Römerstadtschule

Vorlagentyp: OFCDU

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Antrag

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat, hier das Stadt-Schulamt wird aufgefordert, das (noch unter der Federführung des ehemaligen Baudezernats Schneider) verantwortliche Architekturbüro anzuweisen, die Ausstellungsstücke für die Römerstadt-Schule, die fertig gestellt im Museum für Vor- und Frühgeschichte stehen, abzuholen und am vorgesehenen Platz anzubringen, die kleineren Artefakte nach Vorlage des Museums in den Vitrinen zu gruppieren.

Die notwendige Kooperation mit dem jetzigen Baudezernat und Kulturamt wird vom Stadtschulamt eingeleitet. Das Stadtschulamt leitet den Prozess des Transports und Einbaues bis zur Übergabe an die Schule.

Begründung

Seit der offiziellen Eröffnung der Schule im Juni 2022 sind die Plätze an den Wänden, Böden und Vitrinen leer, die einige Originalfunde des römischen Tempelbezirks zeigen sollen, auf dem der Neubau der Schule errichtet wurde. Für diesen Zweck jedenfalls wurden die architektonischen Elemente im Neubau der Schule geplant und eingebaut. Die Ausgrabung des Tempelbezirks mit außergewöhnlichen Artefakten der Römerzeit hatte internationale Beachtung gefunden. Noch für Jahre wird hierzu mit wissenschaftlichen Fördergeldern geforscht werden (Dr. Wenzel). Im Gegensatz zur fachwissenschaftlichen Bekanntheit der Grabungsergebnisse auf ihrem Gelände fehlen für die Arbeitenden und Lernenden in der Schule grundlegende Informationen, Erläuterungen und Anschauungsmaterialien. Da von außerhalb, aber auch innerhalb der Schule häufige Anfragen zur Bedeutung des Ortes gestellt werden, ist es höchste Zeit, diese Lücke zu schließen und mindestens die vorbereiteten und bereits bezahlten Ausstellungsgegenstände zu präsentieren. Es ist für die Öffentlichkeit nicht akzeptabel, wenn die bereits finanzierte Ausstellung für die Römerstadt-Schule an der mangelnden Kooperation zwischen den städtischen Ämtern scheitern sollte.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet

Der Weg dieser Vorlage

Am 20. März 2023 brachte CDU im Ortsbeirat 8 diesen Antrag ein.

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