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Besserer Hinweis auf die scharfe Rechtskurve in der Züricher Straße (nahe IKEA Parkhaus) hier: Anbringung einer großen Richtungstafel in Kurven (StVO Anlage 4, Zeichen.625) an der Lärmschutzwand zur Kleingartenanlage

Lesezeit: 4 Minuten

Bisheriger Verlauf

29.12.2014

Antrag Ortsbeirat

Besserer Hinweis auf die scharfe Rechtskurve in der Züricher Straße (nahe IKEA Parkhaus) hier: Anbringung einer großen Richtungstafel in Kurven (StVO Anlage 4, Zeichen.625) an der Lärmschutzwand zur Kleingartenanlage

Details im PARLIS OF_250-15_2014
16.01.2015

Anregung Ortsbeirat

Besserer Hinweis auf die scharfe Rechtskurve in der Züricher Straße (nahe IKEA-Parkhaus) hier: Anbringung einer großen Richtungstafel in Kurven (StVO Anlage 4, Zeichen 625) an der Lärm- und Sichtschutzwand zur Kleingartenanlage

Details im PARLIS OM_3763_2015
Partei(en): CDU

S A C H S T A N D :

Antrag vom 29.12.2014, OF 250/15

Betreff: Besserer Hinweis auf die scharfe Rechtskurve in der Züricher Straße (nahe IKEA Parkhaus) hier: Anbringung einer großen Richtungstafel in Kurven (StVO Anlage 4, Zeichen 625) an der Lärmschutzwand zur Kleingartenanlage Am 2. Weihnachtsfeiertag in der Nacht auf Samstag, dem 27.12.2014 ereignete sich in der Züricher Straße in der Kurve zwischen Kreisel und dem Einrichtungshaus Ikea ein folgenschwerer Verkehrsunfall, der zum Tod des 21 Jahre alten Frankfurter Fahrzeugführers führte. So ist nach letzten Stand der polizeilichen Ermittlungen der Fahrzeugführer aus Richtung der Anschlussstelle der BAB 661 auf der Züricher Straße vor der scharfen Rechtskurve ungebremst geradeaus von der Fahrbahn abgekommen, durchbrach Elemente der Sicht/Lärmschutzwand, überschlug sich, so dass der VW Golf erst nach weiteren 15 Metern auf dem Fahrzeugdach liegen blieb. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu veranlassen, dass in der Züricher Straße im Kurvenbereich der scharfen Rechtskurve (von der Abfahrt der AS 661 kommend) gut sichtbar eine große rotweiße Richtungstafel für Kurven (Zeichen 625 rechtsweißend) an der Lärmschutz/Sichtschutzwand zur Kleingartenanlage angebracht wird. (Zeichen 625 STVO)

Begründung:

In den Abendstunden oder bei schlechter Sicht durch Regen/Schnee wird diese enge Rechtskurve von weiter Entfernung auf der geraden Strecke der Züricher Straße nicht als solche wahrgenommen. Mit dem Zeichen 625 wird, ähnlich wie bei Autobahnabfahrten, frühzeitig und gut sichtbar das Abbiegen in einer Kurve erkennbar gemacht. Ungeachtet der noch nicht abschließend geklärten Umstände dieses tragischen Unfalls könnte mit der ergänzenden Anbringung eines solchen Warn- Richtungswegweisers die Unfallgefahr an dieser Stelle reduziert werden. Wir versprechen uns mit dieser Maßnahme eine bessere Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer.
Beratung im Ortsbeirat: 15

Beratungsergebnisse:

40. Sitzung des OBR 15 am 16.01.2015, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3763 2015 Die Vorlage OF 250/15 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: "Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen, dass in der Züricher Straße im Kurvenbereich der scharfen Rechtskurve (von der Abfahrt der BAB 661 kommend) gut sichtbar eine große rot-weiße Richtungstafel für Kurven (StVO Anlage 4, Zeichen 625) an der Lärm- und Sichtschutzwand zur Kleingartenanlage angebracht wird. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, vor der Rechtskurve ein Hinweisschild auf die kommende Ampel (StVO Anlage 1, Zeichen 131) mit entsprechendem Richtungspfeil (Zusatzzeichen nach § 39 StVO, Zeichen 1000-21) aufzustellen. Begründung: In den Abendstunden und bei schlechter Sicht durch Regen oder Schnee wird diese enge Rechtskurve von weiter Entfernung auf der geraden Strecke der Züricher Straße nicht als solche wahrgenommen. Mit dem Verkehrszeichen Nr. 625 wird, ähnlich wie bei Autobahnabfahrten, frühzeitig und gut sichtbar das Abbiegen in einer Kurve erkennbar gemacht. Der Ortsbeirat verspricht sich mit dieser Maßnahme eine bessere Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer. Abstimmung: Einstimmige Annahme