Leerbachstraße 92
Begründung
Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten, 1. sicherzustellen, dass vor Durchführung von Sanierungs-, Umbau- oder Abrissarbeiten an dem o.g. Objekt, das Gesamtvorhaben dem OBR 2 vorgestellt wird; 2. zu prüfen und zu berichten, welche rechtlichen Vorgaben (z.B. für die Ausnutzung des Baufeldes, die Gebäudehöhe oder den zukünftigen Zuschnitt der Wohnungen) für einen Umbau bzw. einen Neubau des Objektes aktuell bestehen (z.B. aufgrund der Erhaltungs- und Milieuschutzsatzung); 3. sicherzustellen, dass die bestehende westendtypische Grünfläche im "Innenhof" des Karrees Böhmerstraße / Auf der Körnerwiese / Gervinusstraße / Leerbachstraße durch einen möglichen Neubau des o.g. Objektes in ihrem Wert für die Bewohner nicht reduziert wird.