Situation in den Oberräder Gärten am Waldrand (II)
Lesezeit: 3 Minuten
Bisheriger Verlauf
10.08.2018
26.11.2018
12.10.2020
27.11.2020
Ortsbeirat Magistratsvorlage
Abfallbehälter und Situation in den Oberräder Gärten am Waldrand
Details im PARLIS OM_3491_2018Stellungnahme des Magistrats
Abfallbehälter und Situation in den Oberräder Gärten am Waldrand
Details im PARLIS ST_2232_2018Antrag Ortsbeirat
Situation in den Oberräder Gärten am Waldrand (II)
Details im PARLIS OF_1838-5_2020Ortsbeirat Magistratsvorlage
Situation in den Oberräder Gärten am Waldrand (II)
Details im PARLIS OM_6951_202010.08.2018
Anregung Ortsbeirat
Abfallbehälter und Situation in den Oberräder Gärten am Waldrand
Details im PARLIS OM_3491_201826.11.2018
Stellungnahme des Magistrats
Abfallbehälter und Situation in den Oberräder Gärten am Waldrand
Details im PARLIS ST_2232_201812.10.2020
Antrag Ortsbeirat
Situation in den Oberräder Gärten am Waldrand (II)
Details im PARLIS OF_1838-5_202027.11.2020
Anregung Ortsbeirat
Situation in den Oberräder Gärten am Waldrand (II)
Details im PARLIS OM_6951_2020 Partei(en): SPD
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.10.2020, OF 1838/5
Betreff: Situation in den Oberräder Gärten am Waldrand (II)
Vorgang: OM 3491/18 OBR 5; ST 2232/18 Der Ortsbeirat 5 bittet erneut den Magistrat, sich dafür einzusetzen, dass zumindest ein großer Abfallbehälter am Oberräder Waldrand auf Höhe "Oberer Grenzweg" aufgestellt und mehrmals wöchentlich geleert wird. Weiterhin bittet der Ortsbeirat um Kontrolle der Grundstücksnutzungen am Oberräder Waldrand. Soweit nicht erlaubte Wohnnutzungen festgestellt werden, sollen für die dort lebenden Personen andere Wohnmöglichkeiten aufgezeigt werden. Hierbei sollten Sozialarbeiter eingesetzt werden. Begründung:
Am Waldrand installierte Abfallbehälter quellen regelmäßig über, da dort Hausmüll von wohl in den Oberräder Gärten lebenden Personen abgeladen wird. Zur Begegnung dieser Problematik schlägt der Ortsbeirat folgende Maßnahmen vor:
1. Eine häufigere Leerung der am Waldrand befindlichen Abfallbehälter, um der akuten Vermüllung Herr zu werden. 2. Die Kontrolle der Nutzungen der Grundstücke am Waldrand in Bezug auf illegale Wohnnutzungen. Hierbei soll behutsam vorgegangen und zunächst ein Dialog mit den Betroffenen durch Sozialarbeiter hergestellt werden. 3. Das Auflegen eines Programmes zur Unterstützung der dort lebenden Personen bei der Suche nach alternativen Wohnmöglichkeiten. Entgegen der anscheinend nur singulären Wahrnehmung der Situation in den Oberräder Gärten am Waldrand durch das Umweltamt am 20.09.2020 (vgl. ST 2232 vom 26.11.2018), kommt es in diesem Bereich immer wieder zu größeren Ansammlungen von Hausmüll und Sperrmüll. Auch zeigen bereits die Luftaufnahmen des Areals (vgl. planAS / googlearth), dass die Bebauung in den Gärten teilweise sehr ausufernd ist und Züge einer Wohnbebauung einnimmt. Dies, gepaart mit den verstärkten Ansammlungen von Hausmüll, lässt den Schluss auf eine möglicherweise illegale Wohnnutzung zu.
1. Eine häufigere Leerung der am Waldrand befindlichen Abfallbehälter, um der akuten Vermüllung Herr zu werden. 2. Die Kontrolle der Nutzungen der Grundstücke am Waldrand in Bezug auf illegale Wohnnutzungen. Hierbei soll behutsam vorgegangen und zunächst ein Dialog mit den Betroffenen durch Sozialarbeiter hergestellt werden. 3. Das Auflegen eines Programmes zur Unterstützung der dort lebenden Personen bei der Suche nach alternativen Wohnmöglichkeiten. Entgegen der anscheinend nur singulären Wahrnehmung der Situation in den Oberräder Gärten am Waldrand durch das Umweltamt am 20.09.2020 (vgl. ST 2232 vom 26.11.2018), kommt es in diesem Bereich immer wieder zu größeren Ansammlungen von Hausmüll und Sperrmüll. Auch zeigen bereits die Luftaufnahmen des Areals (vgl. planAS / googlearth), dass die Bebauung in den Gärten teilweise sehr ausufernd ist und Züge einer Wohnbebauung einnimmt. Dies, gepaart mit den verstärkten Ansammlungen von Hausmüll, lässt den Schluss auf eine möglicherweise illegale Wohnnutzung zu.
dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 10.08.2018, OM 3491
Stellungnahme des Magistrats vom 26.11.2018, ST 2232 Beratung im Ortsbeirat: 5
Beratungsergebnisse:
45. Sitzung des OBR 5 am 27.11.2020, TO I, TOP 28 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 6951 2020 Die Vorlage OF 1838/5 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: Einstimmige Annahme